§15a-Problem oder doch keins?
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04.06.2014, 15:56
Beitrag: #1
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§15a-Problem oder doch keins?
Oh Mann, Studium ist verdammt lange her. Damals hätt' ich das wahrscheinlich problemlos lösen können, aber jetzt????
Ich brauch mal eure Meinung! GmbH betreibt eine Art Industriepark. Hierin wird für ein Unternehmen (ustpfl. Umsätze) ein Gebäude errichtet. Noch während der Bauphase gibt das Unternehmen die Mietabsicht auf. Darauf interessiert sich die Stadt für das Gebäude. Geplante Nutzung ARGE/Jobcenter. Die Stadt teil der GmbH (Bauherr) mit, dass sie ust-lich erfasst ist/eine UST-StNr. hat. GmbH zieht darauf hin weiter VoSt aus Baukosten. Nach Fertigstellung wird (natürlich ust-frei!) vermietet und wegen Änderung der Verhältnisse §15a UStG angewendet. M.E.n. kann VoSt nur bis zu dem Zeitpunkt gezogen werden, bis die Verhandlungen mit der Stadt aufgenommen werden, den der VoSt-Abzug ist nach den Bedingungen im Zeitpunkt des Leistungsbezuges zu beurteilen. D.h. dass die entsprechenden VoST-Beträge sofort vollständig zurückzufordern sind und in die AHK einfließen. Ab Fertigstellung und Nutzung ist dann auf die zutreffender Weise geltend gemachten VoSt-Beträge der §15a UStG anzuwenden. Liege ich richtig oder habe ich irgendwo was übersehen oder einen Denkfehler? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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04.06.2014, 16:15
Beitrag: #2
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RE: §15a-Problem oder doch keins?
also meine lösung sieht ein bissl anders aus :
Bezüglich der Frage vorsteuerabzug ja oder nein während der bauphase: hier kommt es ganz einfach darauf an, ob in dem betreffenden Voranmeldungszeiträumen für den vorsteuerabzug die Absicht vorgelegen hat umsatzsteuerpflichtig vermieten zu wollen oder nicht. Bis zu den Verhandlungen mit der stadt wird m.E.ein vorsteuerabzug unstreitig möglich sein. Ab dann wird es spannend: Es ist vollkommen egal, ob die Stadt ustlich erfasst ist oder eine Steuernummer hat. Die entscheidende Frage ist, ob die Arge ausschließlich umsatze ausführt, die den Vorsteuerabzug NICHT ausschließen. Nur dann besteht nämlich die optionsmöglichkeit zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung. Da was vermutlich nicht möglich sein wird, besteht in der Bauphase ab dann KEINE Vorsteuerabzugberechtigung mehr !!! In der bauphase gab es also AK7HK mit Vorsteuerabzug und später ohne. d.h. egal wie später vermietet wird .. du hast immer den 15a am halse. der 15a Berichtigungszwitraum beginnt übrigens nicht mit Fertigstellung sondern mit der ersten Nutzung ... lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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04.06.2014, 18:09
Beitrag: #3
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§15a-Problem oder doch keins?
Ja, ich denke ihr seht das beide gleich. Die Arge kann gar keine Umsätze erzielen (rein hoheitliche Tätigkeit), weshalb ab Verfestigung Vermietungsabsicht an Arge kein VoSt Abzug mehr möglich.
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04.06.2014, 18:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2014 08:21 von taxpert.)
Beitrag: #4
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AW: §15a-Problem oder doch keins?
Neenee , wir liegen schon auf der gleichen Wellenlänge!
Das mit der StNr hab ich nur erwähnt , weil es der Grund für VoSt-Abzug bisher war. Ist natürlich Quatsch! Eine ARGE/Jobcenter Macht übrigens garkeine Umsätze, sondern ist m.E.n. hoheitlich tätig. Das man jetzt immer irgendwie im 15a drin ist, ist klar. Habe mich durch die Denke "Änderung der Verhältnisse in der Bauphase" verwirren lassen. Da Fertigstellung und erstmalige Nutzung hier identisch sind, hab ich kein Problem! Mein "Problem" ist jetzt nur noch die bisherige Berechnung des 15a durch die Firma. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand dürfte die Firma in meinem letzten Prufungsjahr rund 800.000€ zuviel an das FA zurück überwiesen haben! Und da behaupte noch mal einer, eine Bp ist was schlechtes für den Unternehmer! :angel: In den beiden Jahren nach meinem PZR kommen mir nochmal etwa eine halbe Mio nicht ganz koscher vor! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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04.06.2014, 22:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2014 22:38 von Jive.)
Beitrag: #5
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RE: §15a-Problem oder doch keins?
Der Knackepunkt ist den Zeitpunkt zu finden, in dem während der bauphase die umsatzsteuerpflichtige Vermietungsabsicht aufgegeben wurde und stattdessen die ust-freie Vermietung geplant war.
Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es vorsteuerabzug, der dann später nach 15a zu berichtigen ist. Nach diesem Zeitpunkt bestand m.E. keine möglichkeit der Geltendmachung des vorsteuerabuges mehr ( für die HK/AK die danach kamen) Wird jetzt in z.B. 7 Kajren plötzlich doch wieder ust-pflichtig vermietet haste halt den 15a für die bisher nicht geltend gemachten vorsteuerbeträge. Ein teufelskreis ... so oder so haste den 15a am halse :-( Gute Nacht :-) "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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05.06.2014, 08:51
Beitrag: #6
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RE: AW: §15a-Problem oder doch keins?
(04.06.2014 18:29)taxpert schrieb: Mein "Problem" ist jetzt nur noch die bisherige Berechnung des 15a durch die Firma. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand dürfte die Firma in meinem letzten Prufungsjahr rund 800.000€ zuviel an das FA zurück überwiesen haben! Das verstehe ich jetzt nicht. Im Endeffekt muss hier doch die gesamte abgezogene Vorsteuer zurück gezahlt werden. Wieso kann dann zuviel gezahlt worden sein? |
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05.06.2014, 09:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2014 10:05 von taxpert.)
Beitrag: #7
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RE: §15a-Problem oder doch keins?
Du übersiehst meine "Vorteile"!
(04.06.2014 22:38)Jive schrieb: Der Knackepunkt ist den Zeitpunkt zu finden, in dem während der bauphase die umsatzsteuerpflichtige Vermietungsabsicht aufgegeben wurde und stattdessen die ust-freie Vermietung geplant war. Das ist nicht mein Problem! Da hier die ust-plichtige Vermietung wegen des VoSt-Abzugs ein steuermindernder Sachverhalt ist, muss die Firma nachweisen! Ich darf schätzen! Jive schrieb:Ein teufelskreis ... so oder so haste den 15a am halse :-(Stimmt! Ich aber nur dieses Mal, den der nächste PZR geht bis zum laufenden Jahr und da gibt es keine Änderung der Verhältnisse! Und die nächste Prüfung werde ich aller Wahrscheinlichkeit nach höchstens als SGL begleiten! taxpert (05.06.2014 08:51)Eisvogel schrieb: Das verstehe ich jetzt nicht. Im Endeffekt muss hier doch die gesamte abgezogene Vorsteuer zurück gezahlt werden. Wieso kann dann zuviel gezahlt worden sein? Im dritten Jahr meiner Prüfung ist das Gebäude fertiggestellt und genutzt. Baukosten rd. 5 Mio, VoSt rd. 1 Mio! Bei einem echten 15a-Fall müssten maximal ein Zehntel der geltend gemachten VoSt aus der Bauphase an das FA abgeführt werden = 100.000 Euro. Zusammen mit einem anderen Gebäude, bei dem rd. 50.000 Euro nach 15a abzuführen sind, macht das im Jahr rd. 150.000 Euro. Tatsächlich hat die Firma aber in der USt-Erklärung über 1 Mio Euro VoSt nach 15a an das FA zurückgezahlt! Dabei schwanken die Zahlen in den USt-VA zwischen 9.000 und 370.000 Euro! Wie in solchen Fällen üblich, hat die Buchhalterin, die das Ganze verbrochen hat, zum 01.01.2013 gekündigt, so dass hier kein Schwein weiß, was gemacht wurde und warum das so gemacht wurde und wie sich die Zahlen überhaupt errechnen! Wenn ich (aus fiskalischer Sicht!) Glück habe, kann ich einen Teil der VoSt als nicht abzugsfähig bereits in der Bauphase streichen! Da aber ein Teil der VoSt aus der Bauphase zu gewähren ist und dieser Teil im PZR nur zu 10% als 15a-VoSt wieder "reinkommt", wird es im Rahmen der USt wohl immer zu einer Auszahlung kommen! Macht mir aber relativ wenig aus, ist nicht mein Geld! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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06.06.2014, 09:05
Beitrag: #8
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RE: §15a-Problem oder doch keins?
Wenn es ein Prüfungsfall ist, werden ja wohl eher die Jahre bis 2012 oder früher von dir geprüft. Dann könnte man ja zugleich bis UStVZ 06/2014 festsetzen und Aufrechnung erklären.
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06.06.2014, 11:14
Beitrag: #9
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RE: §15a-Problem oder doch keins?
Ich prüfe bis 2011! USt-Erklärung 2012 (bereits abgegeben, aber nicht im PZR!) wird mit Sicherheit geändert, denn hier sind nochmals mindestens 300.000 Euro ZUVIEL VoSt nach 15a an das FA zurück gezahlt worden! USt-VA 2013 könnten einigermaßen passen, nur für 2014 sind aus nicht nachvollziehbaren Gründen bisher keine 15a-Beträge in den USt-VA enthalten.
taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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