Zur Pendlerpauschale
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11.01.2008, 10:06
Beitrag: #1
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Zur Pendlerpauschale
Pendlerpauschale vor dem Bundesfinanzhof
Pressemitteilung des NVL Seit 2007 können die ersten 20 Entfernungskilometer bei den Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr berücksichtigt werden. Gegen diese Einschränkung des Werbungskostenabzugs haben Arbeitnehmer in mehreren Fällen geklagt. Von Arbeitnehmern eingelegte Klagen wurden durch die Finanzgerichte unterschiedlich entschieden. Während die Finanzgerichte in Niedersachsen und Saarland die Einschränkung für verfassungswidrig hielten und dem Bundesverfassungsgericht vorlegten, haben bspw. die Finanzgerichte in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern die Klagen abgewiesen. Zu diesen Fällen hat der Bundesfinanzhof in München am 10.01.2008 mündlich verhandelt. Das Bundesfinanzministerium hat in der Verhandlung dargelegt, dass sie die gesetzliche Neuregelung für zulässig halten. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle seien durch die Wahl des Wohnortes privat mit veranlasst und bräuchten deshalb nicht zwingend steuermindernd berücksichtigt werden. Diese Auffassung ist jedoch gerade im verhandelten Streitfall nicht zutreffend. Die Eheleute können nämlich gar nicht durch einen Wohnortwechsel die Fahrtkosten vermeiden, weil sie an unterschiedlichen und entgegen gesetzt liegenden Orten arbeiten. Außerdem ist die Grenze von 20 Kilometern willkürlich gewählt. Darüber hinaus ist die Neuregelung auch steuerrechtlich nicht folgerichtig. Der Gesetzgeber will das Werkstorprinzip einführen und damit die Streichung des Fahrtkostenabzugs begründen. Wenn jedoch außerhalb des Werkstorprinzips kein beruflicher Aufwand vorliegt, dürften auch Kosten eines doppelten Haushalts oder eines Umzugs nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sein. Dies ist jedoch nicht der Fall und eine Streichung bspw. des Abzugs bei einem doppelten Haushalt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unzulässig. Der NVL ist deshalb überzeugt, dass sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Neuregelung für verfassungswidrig halten. Nach Überzeugung des Verbandes sollte ungeachtet der Gerichtsentscheidungen der Gesetzgeber eine Kurskorrektur vornehmen. Das Werkstorprinzip gehört in eine Zeit, in der Unternehmen für ihre Beschäftigten vor dem Werkstor Wohnansiedlungen errichteten. Es als steuerrechtliches Grundprinzip in einer Zeit einzuführen, in der Mobilität und Flexibilität von jedem Einzelnen gefordert wird, ist lebensfremd und sollte deshalb schnellstens zurück genommen werden. Berlin, 11.01.2008 mfg Dr. H.C. Freak |
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11.01.2008, 17:17
Beitrag: #2
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RE: Zur Pendlerpauschale
Hans-Christian schrieb:(...)Das Werkstorprinzip gehört in eine Zeit, in der Unternehmen für ihre Beschäftigten vor dem Werkstor Wohnansiedlungen errichteten. Es als steuerrechtliches Grundprinzip in einer Zeit einzuführen, in der Mobilität und Flexibilität von jedem Einzelnen gefordert wird, ist lebensfremd und sollte deshalb schnellstens zurück genommen werden. Hi, wobei annähernd gleich lebensfremd ist, dass jede Aufwandsposition (hier Fahrtkosten) immer die Bemessungsgrundlage mindern sollen, aber nicht im Gegenzug auch für die Einbeziehung von Annehmlichkeiten (hier bspw. wohnen auf dem Lande, geringere Mieten etc. pp.) in die Bemessungsgrundlage gestritten wird. Im übrigen ist es mE eine politische Entscheidung, wie der Gesetzgeber den Steuertatbestand ausformt, soweit er die Grundrechte als kodifizierte Gerechtigkeitserwägungen beachtet. Die Gleichheit der Besteuerung sehe ich nicht verletzt, da die 20km Kürzung Jedermann trifft. Mein Wort zum Sonntag äää Freitag der showbee |
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23.01.2008, 14:20
Beitrag: #3
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RE: Zur Pendlerpauschale
Hallo,
heute frisch vom BFH entschieden und abgelehnt. Zitat:Pressemitteilungen ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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23.01.2008, 15:12
Beitrag: #4
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RE: Zur Pendlerpauschale
Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Dazu eine andere Pressemeldung: Zitat:Fällt das Werkstorprinzip? mfg Dr. H.C. Freak |
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23.01.2008, 19:30
Beitrag: #5
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andererseits:
Damit´s nicht einseitig wird *lach*...
hier die Pressemitteilung des BMF zu diesem Thema. LG, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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23.01.2008, 21:26
Beitrag: #6
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RE: andererseits:
Catja schrieb:Damit´s nicht einseitig wird *lach*... Dafür sorgte schon zaunkönig mfg Dr. H.C. Freak |
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23.01.2008, 21:31
Beitrag: #7
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RE: Zur Pendlerpauschale
okey, okey, - ich geb´s zu... mein Tag hat irgendwann um Vier angefangen, - bin nicht mehr ganz so frisch..... *schäm* und *maunz*
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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23.01.2008, 21:38
Beitrag: #8
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RE: Zur Pendlerpauschale
Catja schrieb:okey, okey, - ich geb´s zu... mein Tag hat irgendwann um Vier angefangen, - bin nicht mehr ganz so frisch..... *schäm* und *maunz*Tut mir leid. Mein Tag fängt nie vor 7.00 Uhr an. Jetzt war ich 3 Stunden beim Sport und in der Sauna. Das Leben kann so schön sein. Wie frisch biste denn? Duck und weg. mfg Dr. H.C. Freak |
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24.01.2008, 09:05
Beitrag: #9
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RE: Zur Pendlerpauschale
Guten Morgen,
allerdings würde ich nicht die EP in die LStKarte eintragen lassen, das Risiko nachzuzahlen überwiegt auch bei guten Aussichten. Grund: Die EP trifft (positiv) seit Rot/Grün auch Diejenigen, die gar keine Kosten aufwenden (Fußgänger). Insoweit wird das BVerfG bei einer Feststellung der GG-widrigkeit bzgl. Art. 3 GG nur dieses feststellen und dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist geben (bei bedeutenden Sachen dennoch 1-2 Jahre). Das BVerfG kann nämlich nicht eine Subvention positiveren, und nichts andere ist eine EP für den Fußgänger auf Kilometer 1-19. Der Gesetzgeber hat dann nämlich mindestens zwei Möglichkeiten der Gesetzesreparatur: Ausdehnung der EP auf alle wie bis 2006 oder Rückkehr zum alten System, WK-Abzug bei Glaubhaftmachung des Kfz-Gebrauchs. An Fahrgemeinschaften, Jobticket etc. mag ich gar nicht denken. Als StB würde ich somit die "WK" in der EStE angeben, aber bei der LSt auf die Gefahren hinweisen. Es ist nicht so, dass bei einem positiven Urteil des BVerfG alles Paletti ist. Im übrigen gehe ich immernoch von der Verfassungsmäßigkeit aus. Mfg showbee |
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24.01.2008, 10:56
Beitrag: #10
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RE: Zur Pendlerpauschale
Ungut ist die Geschichte doch bei Firmenwägen. Die Steuer läßt sich leicht korrigieren, aber wie läuft es mit der Sozialversicherung? Hier wird doch sicher von Lohnbüros eine etwaige, rückwirkende Rechtsänderung durchgezogen werden.
Gruß frankts |
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