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Zur Pendlerpauschale
11.01.2008, 10:06
Beitrag: #1
Zur Pendlerpauschale
Pendlerpauschale vor dem Bundesfinanzhof
Pressemitteilung des NVL

Seit 2007 können die ersten 20 Entfernungskilometer bei den Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr berücksichtigt werden. Gegen diese Einschränkung des Werbungskostenabzugs haben Arbeitnehmer in mehreren Fällen geklagt.

Von Arbeitnehmern eingelegte Klagen wurden durch die Finanzgerichte unterschiedlich entschieden. Während die Finanzgerichte in Niedersachsen und Saarland die Einschränkung für verfassungswidrig hielten und dem Bundesverfassungsgericht vorlegten, haben bspw. die Finanzgerichte in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern die Klagen abgewiesen. Zu diesen Fällen hat der Bundesfinanzhof in München am 10.01.2008 mündlich verhandelt.

Das Bundesfinanzministerium hat in der Verhandlung dargelegt, dass sie die gesetzliche Neuregelung für zulässig halten. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle seien durch die Wahl des Wohnortes privat mit veranlasst und bräuchten deshalb nicht zwingend steuermindernd berücksichtigt werden.

Diese Auffassung ist jedoch gerade im verhandelten Streitfall nicht zutreffend. Die Eheleute können nämlich gar nicht durch einen Wohnortwechsel die Fahrtkosten vermeiden, weil sie an unterschiedlichen und entgegen gesetzt liegenden Orten arbeiten. Außerdem ist die Grenze von 20 Kilometern willkürlich gewählt. Darüber hinaus ist die Neuregelung auch steuerrechtlich nicht folgerichtig. Der Gesetzgeber will das Werkstorprinzip einführen und damit die Streichung des Fahrtkostenabzugs begründen. Wenn jedoch außerhalb des Werkstorprinzips kein beruflicher Aufwand vorliegt, dürften auch Kosten eines doppelten Haushalts oder eines Umzugs nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sein. Dies ist jedoch nicht der Fall und eine Streichung bspw. des Abzugs bei einem doppelten Haushalt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unzulässig.

Der NVL ist deshalb überzeugt, dass sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Neuregelung für verfassungswidrig halten. Nach Überzeugung des Verbandes sollte ungeachtet der Gerichtsentscheidungen der Gesetzgeber eine Kurskorrektur vornehmen. Das Werkstorprinzip gehört in eine Zeit, in der Unternehmen für ihre Beschäftigten vor dem Werkstor Wohnansiedlungen errichteten. Es als steuerrechtliches Grundprinzip in einer Zeit einzuführen, in der Mobilität und Flexibilität von jedem Einzelnen gefordert wird, ist lebensfremd und sollte deshalb schnellstens zurück genommen werden.

Berlin, 11.01.2008

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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11.01.2008, 17:17
Beitrag: #2
RE: Zur Pendlerpauschale
Hans-Christian schrieb:(...)Das Werkstorprinzip gehört in eine Zeit, in der Unternehmen für ihre Beschäftigten vor dem Werkstor Wohnansiedlungen errichteten. Es als steuerrechtliches Grundprinzip in einer Zeit einzuführen, in der Mobilität und Flexibilität von jedem Einzelnen gefordert wird, ist lebensfremd und sollte deshalb schnellstens zurück genommen werden.

Hi,

wobei annähernd gleich lebensfremd ist, dass jede Aufwandsposition (hier Fahrtkosten) immer die Bemessungsgrundlage mindern sollen, aber nicht im Gegenzug auch für die Einbeziehung von Annehmlichkeiten (hier bspw. wohnen auf dem Lande, geringere Mieten etc. pp.) in die Bemessungsgrundlage gestritten wird. Im übrigen ist es mE eine politische Entscheidung, wie der Gesetzgeber den Steuertatbestand ausformt, soweit er die Grundrechte als kodifizierte Gerechtigkeitserwägungen beachtet. Die Gleichheit der Besteuerung sehe ich nicht verletzt, da die 20km Kürzung Jedermann trifft.

Mein Wort zum Sonntag äää Freitag

der showbee
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23.01.2008, 14:20
Beitrag: #3
RE: Zur Pendlerpauschale
Hallo,

heute frisch vom BFH entschieden und abgelehnt.

Zitat:Pressemitteilungen
Nr. 3/2008:
Karlsruhe muss über Abschaffung der Pendlerpauschale entscheiden


KraftfahrzeugeZu den heute bekannt gegebenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs betreffend die Abschaffung der Pendlerpauschale durch das Steueränderungsgesetz 2007 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung der Bundesregierung nicht gefolgt, dass die Neuregelung der Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. Der Bundesfinanzhof legt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung daher dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Die Letztentscheidung über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht. Dort sind ebenfalls bereits die Vorlagen des Niedersächsischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts des Saarlands zu dieser Frage anhängig.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich daher in Kürze abschließend mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung befassen. Dabei wird es auch berücksichtigen, dass die Finanzgerichte Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Köln die Neuregelung ebenso wie die Bundesregierung als verfassungsgemäß ansehen.

Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe für seine heutige Entscheidung sind nicht überzeugend. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale zu zweifeln und geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsposition noch in diesem Jahr bestätigen wird.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können die Finanzämter weiterhin auf Antrag des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Steuerbescheide bleiben bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts insoweit offen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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23.01.2008, 15:12
Beitrag: #4
RE: Zur Pendlerpauschale
Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Dazu eine andere Pressemeldung:

Zitat:Fällt das Werkstorprinzip?

Pressemitteilung



In zwei sehr deutlichen Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof am heutigen Mittwoch anlässlich seiner Jahrespressekonferenz die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer als verfassungswidrig beurteilt. Die Richter begründen ihre Beschlüsse damit, dass Fahrtkosten zur Arbeit unvermeidbare Erwerbsaufwendungen sind, denen sich der Arbeitnehmer „nicht beliebig entziehen“ kann.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hält die Beschlüsse des Bundesfinanzhofes als richtungweisend für die Beurteilung der Verfassungsrichter in Karlsruhe, die nun abschließend über die Kürzung der Pendlerpauschale zu urteilen haben. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte noch in diesem Jahr erfolgen.

Nach Auffassung des NVL ist jetzt die Politik gefordert, für ein Ende der Diskussion zu sorgen. Die Kürzung der Pendlerpauschale und das eingeführte Werkstorprinzip sollten schnellstmöglich zurück genommen werden. Viele Pendler sind angesichts anhaltend hoher Kraftstoffpreise und steigender Preise für öffentliche Verkehrsmittel finanziell stark belastet und verärgert. Trotz Wirtschaftswachstum beharrte bisher die Regierung auf die Kürzung der Pendlerpauschale mit der Begründung der Haushaltskonsolidierung, während Unternehmen erheblich steuerlich entlastet wurden. Deshalb fordert der NVL eine Kurskorrektur.

Es ist wichtig, dass mit Rücknahme der Kürzung bei der Pendlerpauschale auch das Werkstorprinzip aufgegeben wird. Dieses würde sonst alle Tore für weitere Streichungen öffnen, von der doppelten Haushaltsführung über den Unfallschutz für Wege zur Arbeit bis zur völligen Streichung des Fahrtkostenabzugs bei Arbeitnehmern. Die heutige Entscheidung ist deshalb ein wichtiger Erfolg nicht nur für die Pendler, sondern für alle Arbeitnehmer, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Steuerpflichtige sollten in der aktuell anstehenden Einkommensteuererklärung 2007 den Abzug der Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer geltend machen, bei Ablehnung Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Je mehr Steuerpflichtige mitmachen, um so höher ist der Druck auf die Regierung, endlich zu handeln.



Berlin, 23.01.2008

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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23.01.2008, 19:30
Beitrag: #5
andererseits:
Damit´s nicht einseitig wird *lach*...

hier die Pressemitteilung des BMF zu diesem Thema.

LG, die Catja

___________________________________________

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23.01.2008, 21:26
Beitrag: #6
RE: andererseits:
Catja schrieb:Damit´s nicht einseitig wird *lach*...

hier die Pressemitteilung des BMF zu diesem Thema.

LG, die Catja

Dafür sorgte schon zaunkönig Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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23.01.2008, 21:31
Beitrag: #7
RE: Zur Pendlerpauschale
okey, okey, - ich geb´s zu... mein Tag hat irgendwann um Vier angefangen, - bin nicht mehr ganz so frisch..... *schäm* und *maunz*

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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23.01.2008, 21:38
Beitrag: #8
RE: Zur Pendlerpauschale
Catja schrieb:okey, okey, - ich geb´s zu... mein Tag hat irgendwann um Vier angefangen, - bin nicht mehr ganz so frisch..... *schäm* und *maunz*
Tut mir leid.

Mein Tag fängt nie vor 7.00 Uhr an.
Jetzt war ich 3 Stunden beim Sport und in der Sauna.
Das Leben kann so schön sein.

Wie frisch biste denn? Duck und weg.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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24.01.2008, 09:05
Beitrag: #9
RE: Zur Pendlerpauschale
Guten Morgen,

allerdings würde ich nicht die EP in die LStKarte eintragen lassen, das Risiko nachzuzahlen überwiegt auch bei guten Aussichten.

Grund: Die EP trifft (positiv) seit Rot/Grün auch Diejenigen, die gar keine Kosten aufwenden (Fußgänger). Insoweit wird das BVerfG bei einer Feststellung der GG-widrigkeit bzgl. Art. 3 GG nur dieses feststellen und dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist geben (bei bedeutenden Sachen dennoch 1-2 Jahre). Das BVerfG kann nämlich nicht eine Subvention positiveren, und nichts andere ist eine EP für den Fußgänger auf Kilometer 1-19. Der Gesetzgeber hat dann nämlich mindestens zwei Möglichkeiten der Gesetzesreparatur: Ausdehnung der EP auf alle wie bis 2006 oder Rückkehr zum alten System, WK-Abzug bei Glaubhaftmachung des Kfz-Gebrauchs. An Fahrgemeinschaften, Jobticket etc. mag ich gar nicht denken.

Als StB würde ich somit die "WK" in der EStE angeben, aber bei der LSt auf die Gefahren hinweisen. Es ist nicht so, dass bei einem positiven Urteil des BVerfG alles Paletti ist.

Im übrigen gehe ich immernoch von der Verfassungsmäßigkeit aus.

Mfg

showbee
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24.01.2008, 10:56
Beitrag: #10
RE: Zur Pendlerpauschale
Ungut ist die Geschichte doch bei Firmenwägen. Die Steuer läßt sich leicht korrigieren, aber wie läuft es mit der Sozialversicherung? Hier wird doch sicher von Lohnbüros eine etwaige, rückwirkende Rechtsänderung durchgezogen werden.
Gruß
frankts
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