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Zur Pendlerpauschale
11.01.2008, 10:06
Beitrag: #1
Zur Pendlerpauschale
Pendlerpauschale vor dem Bundesfinanzhof
Pressemitteilung des NVL

Seit 2007 k�nnen die ersten 20 Entfernungskilometer bei den Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr ber�cksichtigt werden. Gegen diese Einschr�nkung des Werbungskostenabzugs haben Arbeitnehmer in mehreren F�llen geklagt.

Von Arbeitnehmern eingelegte Klagen wurden durch die Finanzgerichte unterschiedlich entschieden. W�hrend die Finanzgerichte in Niedersachsen und Saarland die Einschr�nkung f�r verfassungswidrig hielten und dem Bundesverfassungsgericht vorlegten, haben bspw. die Finanzgerichte in Baden-W�rttemberg und Mecklenburg-Vorpommern die Klagen abgewiesen. Zu diesen F�llen hat der Bundesfinanzhof in M�nchen am 10.01.2008 m�ndlich verhandelt.

Das Bundesfinanzministerium hat in der Verhandlung dargelegt, dass sie die gesetzliche Neuregelung f�r zul�ssig halten. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle seien durch die Wahl des Wohnortes privat mit veranlasst und br�uchten deshalb nicht zwingend steuermindernd ber�cksichtigt werden.

Diese Auffassung ist jedoch gerade im verhandelten Streitfall nicht zutreffend. Die Eheleute k�nnen n�mlich gar nicht durch einen Wohnortwechsel die Fahrtkosten vermeiden, weil sie an unterschiedlichen und entgegen gesetzt liegenden Orten arbeiten. Au�erdem ist die Grenze von 20 Kilometern willk�rlich gew�hlt. Dar�ber hinaus ist die Neuregelung auch steuerrechtlich nicht folgerichtig. Der Gesetzgeber will das Werkstorprinzip einf�hren und damit die Streichung des Fahrtkostenabzugs begr�nden. Wenn jedoch au�erhalb des Werkstorprinzips kein beruflicher Aufwand vorliegt, d�rften auch Kosten eines doppelten Haushalts oder eines Umzugs nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sein. Dies ist jedoch nicht der Fall und eine Streichung bspw. des Abzugs bei einem doppelten Haushalt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unzul�ssig.

Der NVL ist deshalb �berzeugt, dass sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Neuregelung f�r verfassungswidrig halten. Nach �berzeugung des Verbandes sollte ungeachtet der Gerichtsentscheidungen der Gesetzgeber eine Kurskorrektur vornehmen. Das Werkstorprinzip geh�rt in eine Zeit, in der Unternehmen f�r ihre Besch�ftigten vor dem Werkstor Wohnansiedlungen errichteten. Es als steuerrechtliches Grundprinzip in einer Zeit einzuf�hren, in der Mobilit�t und Flexibilit�t von jedem Einzelnen gefordert wird, ist lebensfremd und sollte deshalb schnellstens zur�ck genommen werden.

Berlin, 11.01.2008

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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11.01.2008, 17:17
Beitrag: #2
RE: Zur Pendlerpauschale
Hans-Christian schrieb:(...)Das Werkstorprinzip geh�rt in eine Zeit, in der Unternehmen f�r ihre Besch�ftigten vor dem Werkstor Wohnansiedlungen errichteten. Es als steuerrechtliches Grundprinzip in einer Zeit einzuf�hren, in der Mobilit�t und Flexibilit�t von jedem Einzelnen gefordert wird, ist lebensfremd und sollte deshalb schnellstens zur�ck genommen werden.

Hi,

wobei ann�hernd gleich lebensfremd ist, dass jede Aufwandsposition (hier Fahrtkosten) immer die Bemessungsgrundlage mindern sollen, aber nicht im Gegenzug auch f�r die Einbeziehung von Annehmlichkeiten (hier bspw. wohnen auf dem Lande, geringere Mieten etc. pp.) in die Bemessungsgrundlage gestritten wird. Im �brigen ist es mE eine politische Entscheidung, wie der Gesetzgeber den Steuertatbestand ausformt, soweit er die Grundrechte als kodifizierte Gerechtigkeitserw�gungen beachtet. Die Gleichheit der Besteuerung sehe ich nicht verletzt, da die 20km K�rzung Jedermann trifft.

Mein Wort zum Sonntag ��� Freitag

der showbee
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23.01.2008, 14:20
Beitrag: #3
RE: Zur Pendlerpauschale
Hallo,

heute frisch vom BFH entschieden und abgelehnt.

Zitat:Pressemitteilungen
Nr. 3/2008:
Karlsruhe muss �ber Abschaffung der Pendlerpauschale entscheiden


KraftfahrzeugeZu den heute bekannt gegebenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs betreffend die Abschaffung der Pendlerpauschale durch das Steuer�nderungsgesetz 2007 erkl�rt das Bundesministerium der Finanzen:

Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung der Bundesregierung nicht gefolgt, dass die Neuregelung der Entfernungspauschale verfassungsgem�� ist. Der Bundesfinanzhof legt die Frage der Verfassungsm��igkeit der Neuregelung daher dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Die Letztentscheidung �ber die Frage der Verfassungsm��igkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht. Dort sind ebenfalls bereits die Vorlagen des Nieders�chsischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts des Saarlands zu dieser Frage anh�ngig.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich daher in K�rze abschlie�end mit der Frage der Verfassungsm��igkeit der Neuregelung befassen. Dabei wird es auch ber�cksichtigen, dass die Finanzgerichte Baden-W�rttemberg, Mecklenburg-Vorpommern und K�ln die Neuregelung ebenso wie die Bundesregierung als verfassungsgem�� ansehen.

Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gr�nde f�r seine heutige Entscheidung sind nicht �berzeugend. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Verfassungsm��igkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale zu zweifeln und geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsposition noch in diesem Jahr best�tigen wird.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts k�nnen die Finanz�mter weiterhin auf Antrag des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Steuerbescheide bleiben bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts insoweit offen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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23.01.2008, 15:12
Beitrag: #4
RE: Zur Pendlerpauschale
Bundesfinanzhof h�lt K�rzung der Pendlerpauschale f�r verfassungswidrig
Dazu eine andere Pressemeldung:

Zitat:F�llt das Werkstorprinzip?

Pressemitteilung



In zwei sehr deutlichen Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof am heutigen Mittwoch anl�sslich seiner Jahrespressekonferenz die Streichung der Pendlerpauschale f�r die ersten 20 Kilometer als verfassungswidrig beurteilt. Die Richter begr�nden ihre Beschl�sse damit, dass Fahrtkosten zur Arbeit unvermeidbare Erwerbsaufwendungen sind, denen sich der Arbeitnehmer �nicht beliebig entziehen� kann.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) h�lt die Beschl�sse des Bundesfinanzhofes als richtungweisend f�r die Beurteilung der Verfassungsrichter in Karlsruhe, die nun abschlie�end �ber die K�rzung der Pendlerpauschale zu urteilen haben. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts k�nnte noch in diesem Jahr erfolgen.

Nach Auffassung des NVL ist jetzt die Politik gefordert, f�r ein Ende der Diskussion zu sorgen. Die K�rzung der Pendlerpauschale und das eingef�hrte Werkstorprinzip sollten schnellstm�glich zur�ck genommen werden. Viele Pendler sind angesichts anhaltend hoher Kraftstoffpreise und steigender Preise f�r �ffentliche Verkehrsmittel finanziell stark belastet und ver�rgert. Trotz Wirtschaftswachstum beharrte bisher die Regierung auf die K�rzung der Pendlerpauschale mit der Begr�ndung der Haushaltskonsolidierung, w�hrend Unternehmen erheblich steuerlich entlastet wurden. Deshalb fordert der NVL eine Kurskorrektur.

Es ist wichtig, dass mit R�cknahme der K�rzung bei der Pendlerpauschale auch das Werkstorprinzip aufgegeben wird. Dieses w�rde sonst alle Tore f�r weitere Streichungen �ffnen, von der doppelten Haushaltsf�hrung �ber den Unfallschutz f�r Wege zur Arbeit bis zur v�lligen Streichung des Fahrtkostenabzugs bei Arbeitnehmern. Die heutige Entscheidung ist deshalb ein wichtiger Erfolg nicht nur f�r die Pendler, sondern f�r alle Arbeitnehmer, sagt Uwe Rauh�ft, Gesch�ftsf�hrer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Steuerpflichtige sollten in der aktuell anstehenden Einkommensteuererkl�rung 2007 den Abzug der Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer geltend machen, bei Ablehnung Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Je mehr Steuerpflichtige mitmachen, um so h�her ist der Druck auf die Regierung, endlich zu handeln.



Berlin, 23.01.2008

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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23.01.2008, 19:30
Beitrag: #5
andererseits:
Damit�s nicht einseitig wird *lach*...

hier die Pressemitteilung des BMF zu diesem Thema.

LG, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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23.01.2008, 21:26
Beitrag: #6
RE: andererseits:
Catja schrieb:Damit�s nicht einseitig wird *lach*...

hier die Pressemitteilung des BMF zu diesem Thema.

LG, die Catja

Daf�r sorgte schon zaunk�nig Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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23.01.2008, 21:31
Beitrag: #7
RE: Zur Pendlerpauschale
okey, okey, - ich geb�s zu... mein Tag hat irgendwann um Vier angefangen, - bin nicht mehr ganz so frisch..... *sch�m* und *maunz*

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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23.01.2008, 21:38
Beitrag: #8
RE: Zur Pendlerpauschale
Catja schrieb:okey, okey, - ich geb�s zu... mein Tag hat irgendwann um Vier angefangen, - bin nicht mehr ganz so frisch..... *sch�m* und *maunz*
Tut mir leid.

Mein Tag f�ngt nie vor 7.00 Uhr an.
Jetzt war ich 3 Stunden beim Sport und in der Sauna.
Das Leben kann so sch�n sein.

Wie frisch biste denn? Duck und weg.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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24.01.2008, 09:05
Beitrag: #9
RE: Zur Pendlerpauschale
Guten Morgen,

allerdings w�rde ich nicht die EP in die LStKarte eintragen lassen, das Risiko nachzuzahlen �berwiegt auch bei guten Aussichten.

Grund: Die EP trifft (positiv) seit Rot/Gr�n auch Diejenigen, die gar keine Kosten aufwenden (Fu�g�nger). Insoweit wird das BVerfG bei einer Feststellung der GG-widrigkeit bzgl. Art. 3 GG nur dieses feststellen und dem Gesetzgeber eine �bergangsfrist geben (bei bedeutenden Sachen dennoch 1-2 Jahre). Das BVerfG kann n�mlich nicht eine Subvention positiveren, und nichts andere ist eine EP f�r den Fu�g�nger auf Kilometer 1-19. Der Gesetzgeber hat dann n�mlich mindestens zwei M�glichkeiten der Gesetzesreparatur: Ausdehnung der EP auf alle wie bis 2006 oder R�ckkehr zum alten System, WK-Abzug bei Glaubhaftmachung des Kfz-Gebrauchs. An Fahrgemeinschaften, Jobticket etc. mag ich gar nicht denken.

Als StB w�rde ich somit die "WK" in der EStE angeben, aber bei der LSt auf die Gefahren hinweisen. Es ist nicht so, dass bei einem positiven Urteil des BVerfG alles Paletti ist.

Im �brigen gehe ich immernoch von der Verfassungsm��igkeit aus.

Mfg

showbee
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24.01.2008, 10:56
Beitrag: #10
RE: Zur Pendlerpauschale
Ungut ist die Geschichte doch bei Firmenw�gen. Die Steuer l��t sich leicht korrigieren, aber wie l�uft es mit der Sozialversicherung? Hier wird doch sicher von Lohnb�ros eine etwaige, r�ckwirkende Rechts�nderung durchgezogen werden.
Gru�
frankts
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