Einspruch per eMail
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22.10.2013, 11:47
Beitrag: #31
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RE: Einspruch per eMail
Würde ich schon sagen ;-)
wobei mein Kommentar aktuell auch nur "Email" sagt. Aber ich erinnere mich an die Streitigkeiten im Zusammenhang mit (okay anderes Gesetz) Umsatzsteuer, genauer gesagt, Vorsteuerabzug. Da gilt ja ein Computerfax nicht als Telefax.... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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22.10.2013, 12:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2013 12:29 von Opa.)
Beitrag: #32
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RE: Einspruch per eMail
Zitat:Die aufnehmende Bearbeiterin wird begeistert sein.Ja, das hab ich neulich sogar mal gemacht, weil ich gerade auf dem FA war. Da wir uns nicht in einer Sache einigen konnten, hab ich den Einspruch zur Niederschrift erklärt. Sie sah mich mit großen Augen an und wusste gar nicht recht was ich wohl wolle. Kann ich nur mal empfehlen, der Blick war es wert. Zitat:Da gilt ja ein Computerfax nicht als Telefax....Hä? Wo bitte liegt der Unterschied? Die Übertragungsart ist doch völlig identisch. |
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22.10.2013, 12:42
Beitrag: #33
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RE: Einspruch per eMail
Beim „ Computerfax ” fehlt es aus technischen Gründen am Vorhandensein eines körperlichen Originalschriftstücks, das eigenhändig unterzeichnet werden könnte.... (sagt mir mein nwb)
Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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22.10.2013, 13:19
Beitrag: #34
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RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 12:42)höfner501 schrieb: Beim „ Computerfax ” fehlt es aus technischen Gründen am Vorhandensein eines körperlichen Originalschriftstücks, das eigenhändig unterzeichnet werden könnte.... (sagt mir mein nwb) Aus welchem Jahrhundert? Also erstens kann man ein Blatt Papier einscannen. Zweitens kann die eigenhändige Unterschrift durch ebenfalls technische Mittel ersetzt werden, macht man bei den Steuererklärungen ja auch. Und drittens ist in der heutigen Zeit der Begriff "Original" nicht mehr so eng mit Papier verbunden wie früher. Meistens interessiert doch der Inhalt eines Schreibens und nicht, welcher Stoff und welche Schreibtechnik verwendet worden war. |
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22.10.2013, 13:23
Beitrag: #35
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RE: Einspruch per eMail
Nochmal zur Niederschrift:
https://groups.google.com/forum/#!topic/...wFYiL3AebY Ähem, hüstel... Sie können doch schreiben?!? Ja, aber ich wills trotzdem zur Niederschrift erklären! Dat jibbet nicht, nur für Behinderte. Steht so aber nicht im Text! ...etwas längliche Diskussion und Frage nach dem Aufgesetzten... Also was soll ich schreiben? (Leeres Blatt in Maschine spannend) Keine Ahnung. Machen sie doch mal einen Vorschlag, damit wir nicht soviel Zeit verplempern! Oben Absender, Steuernummer und Datum... Prima, iss ja schon ein Anfang! Und nun? Wäre Widerspruch gegen ... gut? Ja Na dann machense mal Und jetzt? Alles was rein muss, damit Sie meinem Wunsch gegen ihren Bescheid stattgeben können. Hä? Sie wäre nicht meine Sekretärin! Stimmt, aber ich kann aus dem hohlen Bauch 2 Stunden diktieren und leicht 50 Seiten vollkriegen. Ob ihr das lieber wäre? Grrrr. Also da muss stehen... Prima, schreibense das... ...und das reicht, dass Sie definitiv zu meinen Wünschen entscheiden oder muss ich kommen und weitere Niederschriften erklären? Nö, das reicht. Man gewinnt den betreffenden nicht als Freund. Aber Du glaubst garnicht, wie schnell sowas rumgeht und plötzlich sprechen Dich andere Beamte beim FA an, freuen sich und geben Dir wertvolle Tips. Unterm Strich hat sich das gelohnt. War wohl der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte und besagte MAin ist irgendwo im Aktenkeller oder der Hintereifel verschwunden Ich anschliessend bei der Grundsteuer: 2 Beamte fragten: Sind Sie das, der gerade die zickige Kollegin mit ner Niederschrift zusammengeritten hat? jau! Hamse toll gemacht, ging hier durchs Haus wie ein Lauffeuer. Ham uns alle abgerollt! |
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22.10.2013, 13:29
Beitrag: #36
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RE: Einspruch per eMail
Zitat:Beim „ Computerfax ” fehlt es aus technischen Gründen am Vorhandensein eines körperlichen Originalschriftstücks, das eigenhändig unterzeichnet werden könnte.... (sagt mir mein nwb)Auch wenn ich ein Schriftstück in Papierform unterschreibe und zum FA faxe... Das Originalschriftstück bleibt trotzdem bei mir und das FA hat auch keine "Original"Unteschrift, sondern eben nur eine "gefaxte". |
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22.10.2013, 14:42
Beitrag: #37
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RE: Einspruch per eMail
Das "Computerfax" ist laut meinen AO Dozenten der Liebling des BFHs oder war es der BGH. Damals in grauer Vorzeit wurde das Faxgerät erfunden, bzw. der Fernkopierer. Dort war es ja kein Problem mit der Unterschrift. Die musste ja auf dem Original sein, daher war das Fernkopierte ja auch eine "Originalunterschrift".
Dann kam, noch vor dem allgemeinzugänglichen Internet, die Möglichkeit vom PC aus zu faxen per Faxkarte oder Faxmodem. Damals wurde höchstrichterlich entschieden, dass da keine Unterschrift rauf muss, weil man es ja nicht unterschreiben kann. In einem Akt von entgegenkommender Entwicklung des Rechts wurde dann entschieden, dass es bei einem Computerfax nicht auf eine Unterschrift ankommt. Was die Niederschrift betrifft. So weit ich es noch in Erinnerung habe, ist es kein Diktat, sondern es kommt darauf an, dass der Wille der Erklärenden niedergeschrieben wird. Herr XY erscheint an Amtsstelle und erklärt Folgendes zur Niederschrift: *Würg* »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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22.10.2013, 19:05
Beitrag: #38
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RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 14:42)Meandor schrieb: dass der Wille der Erklärenden niedergeschrieben wird. Aber das ist doch das Wesen des Einspruchs überhaupt. Wenn Herr Müller zum Finanzamt geht und sagt "Nun schreibense mal auf, dass ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin." - dann ist das der Einspruch. |
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23.10.2013, 08:08
Beitrag: #39
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RE: Einspruch per eMail
Ich wollte in diesem Zusammenhang nur klarstellen, dass "zur Niederschrift erklären" kein Diktat ist, wie man es aus der google-Gruppe entnehmen könnte. Eine Niederschrift mag zwar zwei Stunden gehen, aber sie füllt keine 50 Seiten.
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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23.10.2013, 09:11
Beitrag: #40
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RE: Einspruch per eMail
Ihr vergesst den Einspruch über das ElsterOnlinePortal
siehe https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax unter "Formulare" Der wird auch schon gelegentlich genutzt. |
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