Einspruch per eMail
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11.12.2012, 23:15
Beitrag: #21
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RE: Einspruch per eMail | |||
18.10.2013, 18:52
Beitrag: #22
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RE: Einspruch per eMail
Um die Sache mal wieder aus dem Archiv zu holen...
Seit dem 01.08.2013 sieht § 357 AO ausdrücklich auch die Einlegung des Einspruchs in "elektronisch" vor. Man muss also nicht mehr den Umweg über Zugangseröffnung nehmen. Wie sehen denn Rechtsbehelfsbelehrungen bei euch seit August aus? Wird da nun ausdrücklich auch elektronisch genannt? Oder wartet man auf den BFH, der im November zur FG Nds Sache entscheiden will? Kann man jemand von euch paar Bescheide angucken? Meiner aus September hat nun eine erweiterte RB'belehrung! Also wohl doch ein Argument pro fehlerhafte RB'belehrung, wenn doch § 357 AO Änderung lt. Gesetzgeber nur "klarstellend" war, oder??? |
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18.10.2013, 19:19
Beitrag: #23
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RE: Einspruch per eMail
(18.10.2013 18:52)showbee schrieb: Kann man jemand von euch paar Bescheide angucken? Danke für den Hinweis. Ein Bescheid aus September enthält: "Die Einsprüche sind .... schriftlich einzureichen....elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift..." Hm...elektronisch.... ich weiß nicht. ® |
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21.10.2013, 18:30
Beitrag: #24
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RE: Einspruch per eMail
Zitat:Hm...elektronisch.... ich weiß nicht.Bei uns mittlerweile schon fast üblich. |
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22.10.2013, 10:28
Beitrag: #25
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RE: Einspruch per eMail
Zitat:Kann man jemand von euch paar Bescheide angucken? Zitat:"Die Einsprüche sind .... schriftlich einzureichen....elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift..." So steht es bei mir in allen Bescheiden (egal welches Bundesland o. FA). Und "elektronisch zu übermitteln" ist m.E. eindeutig. Was soll sonst gemeint sein als eine Mail? |
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22.10.2013, 10:55
Beitrag: #26
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RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 10:28)Opa schrieb: Was soll sonst gemeint sein als eine Mail? Vielleicht hab ja nur ich diese Macke: Warum wird dann nicht "Mail" geschrieben, wenn nur "Mail" gemeint sein kann? Warum muss man einer einfachen kurzen sprachlichen Formulierung ein Abendkleid anziehen? So könnte man seinen Einspruch auch twittern. ® |
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22.10.2013, 11:02
Beitrag: #27
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RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 10:55)ecro schrieb: Warum wird dann nicht "Mail" geschrieben, wenn nur "Mail" gemeint sein kann? weil Mail auf deutsch übersetzt = Post heißt? Bei Twitter wirst du das Problem haben, dass es daran fehlt, dass der Einspruch nicht bei der Behörde eingebracht wird, sondern nur im Nirvana des Internets. Wir könnten uns maximal darüber streiten und die Grundsatzentscheidung zum BFH hochtreiben, wenn der Vorsteher des Finanzamts in dienstlicher Funktion zu Deinen Twitter-Followern gehören würde... schönen Tag noch phönix |
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22.10.2013, 11:08
Beitrag: #28
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RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 11:02)phönix schrieb: weil Mail auf deutsch übersetzt = Post heißt? Ah, ich sehe schon: Verwechslungsgefahr mit "Brief". Ich habe sowieso schon überlegt, ob ich meine Einsprüche nächstens nicht lieber "zur Niederschrift erkläre". Die aufnehmende Bearbeiterin wird begeistert sein. ® |
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22.10.2013, 11:34
Beitrag: #29
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RE: Einspruch per eMail
Elektronisch ist doch einfach weiter gefasst.
Wer weiß, vielleicht kommt mal eine Art Finanzamtspostfach, ähnlich dem Gerichtspostfach. Außerdem kann man den Einspruch direkt vom PC aus faxen. Das gilt ja nicht direkt als Fax sondern eher digital, ist aber keine Mail.... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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22.10.2013, 11:38
Beitrag: #30
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RE: Einspruch per eMail
Also doch nicht "Was soll sonst gemeint sein als eine Mail?"?
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