PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
|
12.12.2007, 08:38
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Ich habe da Zweifel mit einem aktuellen Fall: AN hat im November 2006 auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall mit dem PKW; das Fahrzeug wird geschrottet. Es ist nicht sein PKW, sondern der seiner Mutter, den er ersetzen muss. Er kauft einen entsprechenden, gebrauchten Ersatz-Pkw, aber erst 2007. Sind jetzt die WK 2006 zu berücksichtigen, also im Jahr des Schadens oder im Jahre des Schadensersatzes. Wäre es der eig. PKW, gäbe es ja überhaupt keine Zweifel. Gehe ich nach der endgültigen wirtschaftlichen Belastung, ist der Aufwand 2007 zuzuordnen, was ja bei Nutzung eines Mietwagens genauso zu beurteilen wäre. Ich denke die Alternative 2 ist die Richtige. Gibt es da Gegenstimmen (außer der des Mandanten!)?
Grüße aus dichtem Schneetreiben frankts |
|||
12.12.2007, 10:29
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Ja, meine. Der Schaden ist 2006 entstanden, also kann auch nur in 2006 der Wiederbeschaffungs- (Rest)wert des PKW angesetzt werden. Ob und wann ein neuer Pkw gekauft wird ist unerheblich. Ein pauschaler Ansatz der Nutzungsentschädigung nach Totalschaden ist hier für ca. 10 Tage anzuerkennen. Gab es m.E. mal ein Urteil darüber.
Anders wenn er repariert werden würde und die Rg. erst in 07 bezahlt werden würde, dann Ansatz 07 (da sind jedoch keine Unfallkosten auf dem Arbeitsweg mehr ansetzbar). Viele Grüße |
|||
12.12.2007, 11:27
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Meine Ansicht begründe ich mit einem Vergleich für einen Leihwagen, wenn die Verleihfirma erst 2007 einen Schadensersatz beziffert und der auch bezahlt wird, kann dies doch keinen WK-Abzug 2006 auslösen.
Grüße frankts |
|||
12.12.2007, 11:29
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Es gibt doch nur die Möglichkeit bei Totalschaden über die AfaA die WK anzusetzen. Ist der Wagen älter als 8 Jahre, wars das doch eh?
Der PKW der Mutter würde wie Schadensersatz am Unfallgegner zu betrachten sein, also egal wessen PKW das ist. Da keine Reparatur möglich war kommt also nur 2006 in Frage unter, Beachtung der AfaA. mfg Dr. H.C. Freak |
|||
12.12.2007, 11:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2007 11:32 von Hans-Christian.)
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Ein Leiwagen kommt m.E. nur bei einer Reparatur in Frage, aber da bin ich mir jetzt nicht sicher.
mfg Dr. H.C. Freak |
|||
12.12.2007, 12:17
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Ich muß mich korrigieren AfaA ist nicht möglich 2006, da kein eigener PKW.
Allerdings wenn der Schaden bis zur Höhe der AfaA dem Eigentümer ersetzt wurde, ist dies als WK ansetzbar. Verfügung der OFD Frankfurt vom 14.09.1990 Az. S 2522A - 2 St II 2a, anl. 19; nicht veröffentlicht. Es sei denn es wird wie der eigene PKW bei Ehepartner betrachtet (???) lt.BFH -Urteil 17.10.1973 BStBl 1974 II S. 318 mfg Dr. H.C. Freak |
|||
12.12.2007, 13:51
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Ich will den Sachverhalt nochmal klarstellen:
Unfall in 11/2006. Der Unfallfahrzeug war Totalschaden und wurde am Unfalltag verkauft. Den Erlös konnte mein Mandant zum Erwerb des Ersatzfahrzeuges in 2007 verwenden. Aufwand meines Mandanten also Kosten Ersatzfahrzeug abzüglich Erlös Unfallfahrzeug. Wann? frankts |
|||
12.12.2007, 14:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2007 15:22 von Hans-Christian.)
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
frankts schrieb:Ich will den Sachverhalt nochmal klarstellen: Die Kostenrechnung ist m.E. nach falsch. Beispiel: Unfallwagen 10Jahre alt. AfaA =0. Kosten Ersatzfahrzeug=20.000,0€ Erlös Unfallwagen=300€ Demnach WK=19700,00€. Daran erkennst Du doch, dass falsch gerechnet wurde. Richtig wäre: Berechnung der AfaA: AK des PKW ./. verbrauchte AfA (oder fiktiv verbrauchte AfA) = Buchwert vor dem Unfall ./. Zeitwert nach dem Unfall Nur diese AfaA ist 2006 ansetzbar als WK. Hier auch nur dann als Schadensregulierung gegenüber den PKW-Besitzer. 2007 geht nix mehr als WK bei Totalschaden im Jahr 2006. mfg Dr. H.C. Freak |
|||
12.12.2007, 15:30
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Nochmal zur Klarstellung: Der Kauf des Ersatzfahrzeugs hat nichts mit der Berücksichtigung der Unfallkosten zu tun. Der zu berücksichtigende Schaden der nur 2006 angesetzt werden kann, ist auch unabhängig, ob überhaupt ein neues Fahrzeug gelauft wird. Der Schaden ist der Verlust des alten PKW.
Viele Grüße |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste