Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
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07.08.2013, 19:37
Beitrag: #11
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RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Mit der Thematik haben sich doch tatsächlich schon mal Gerichte befasst:
- BFH Beschluss vom 12.11.1992 - XI B 69/92 - BFH Beschluss vom 06.11.1986 - III B 51/85 (NV) Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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08.08.2013, 20:35
Beitrag: #12
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RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Donnerwetter, da war aber einer fleißig!
Jetzt würde mich nur verstärkt der in meiner 2. Frage angesprochene strafrechtliche Aspekt interessieren; wegen der Bekanntgabe oder wegen des Steuergeheimnisses hatte ich bisher gar keine Bedenken. |
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08.08.2013, 23:20
Beitrag: #13
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AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Der Steuerbescheid ist eine Urkunde. Allerdings ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung die Bekanntgabe. Erst mit Bekanntgabe wird das Stück Papier zum Bescheid. Deshalb ist eine Änderung des Datums m. E. nichts Dramatisches.
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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09.08.2013, 10:50
Beitrag: #14
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RE: AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
(08.08.2013 23:20)Stadtkatze schrieb: Der Steuerbescheid ist eine Urkunde. Allerdings ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung die Bekanntgabe. Erst mit Bekanntgabe wird das Stück Papier zum Bescheid. Deshalb ist eine Änderung des Datums m. E. nichts Dramatisches. Das würde ich zwar strafrechtlich nicht so sehen; denn die Bekanntgabe ist ein rein steuer- bzw. verwaltungsrechtliches Erfordernis, beeinflusst aber nicht die Natur einer Urkunde im strafrechtlichen Sinne. Darauf kommt es hier aber letzten Endes nicht an. Ich hab die Lösung inzwischen gefunden (Blick ins Gesetz erleichtert wie immer die Rechtsfindung): Maßgebliches Tatmerkmal ist hier das subjektive Element "zur Täuschung im Rechtsverkehr" - und eine Täuschungsabsicht durch manuelle Ergänzung des Datums würde ich nun selbst einem Steuerbeamten nicht unterstellen, auch wenn ich solche Leute nicht mag. Also wäre die strafrechtliche Frage vom Tisch. |
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09.08.2013, 11:42
Beitrag: #15
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AW: RE: AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
(09.08.2013 10:50)Jim schrieb: [quote='Stadtkatze' pid='27934' dateline='1375996836'] :@ Wie oberflächlich! Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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09.08.2013, 13:51
Beitrag: #16
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RE: AW: AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide | |||
09.08.2013, 14:07
Beitrag: #17
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AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Na dann muss ich mir echt überlegen, ob ich dir nochmal antworte
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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09.08.2013, 17:19
Beitrag: #18
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RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Reg dich nicht auf Stadtkatze! Uns mag man eben nicht! Genauso wie man Rechtsanwälte, Steuerberater, Gebrauchtwagenverkäufer, Versicherungsvertreter und Immobilienmakler eigentlich nicht mag!
Im übriegn sind z.B. bei uns in den letzten 10 Jahren zwar zwei Steuerberater wegen Steuervergehen in den Knast gewandert, aber kein Finanzbeamter! Honi soit qui mal y pense! taxpert, der dank dem gestrigen Feiertag ein langes Wochenende hat Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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10.08.2013, 14:53
Beitrag: #19
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RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Ach sooooo, wir sind hier die Selbsthilfegruppe der Unbeliebten - ich verstehe - lass uns reden
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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11.08.2013, 07:53
Beitrag: #20
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RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Könnt ihr zur Sachlichkeit zurückkehren?
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