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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
21.04.2013, 17:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.04.2013 18:00 von tosch.)
Beitrag: #21
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(21.04.2013 13:57)blindworm schrieb:  Verstehe ich das so richtig, dass Du auch den vollständigen Vorsteuerabzug bei Rechnungserhalt bejahst ?
Selbstverständlich. Sie ist doch lt. Deinem Sachverhalt bezahlt worden.

Du hast selber geschrieben:
(21.04.2013 13:57)blindworm schrieb:  Südleasing optiert zur Steuerpflicht bzgl. der Darlehensgewährung und stellt die USt auf die AK der Baumaschine und auf die Zinsen in einer Summe in Rechnung. Diese gesamte USt ist dann auch als 1. Anzahlung fällig.
Was meinst Du, wann Südleasing die USt abführt? Monatlich? Bestimmt nicht. Da hätte jeder USt-Prüfer was dagegen.
Und korrespondierend dazu würde ich die USt als Vorsteuer geltend machen.
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21.04.2013, 19:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2013 07:25 von blind****.)
Beitrag: #22
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@tosch

Langsam gerät die den Vorsteuerabzug in einer Summe ablehnende Fraktion hier im Forum ins HintertreffenSmile. Wobei ich diesen von Phönix zitierten Satz:

Zitat:Die Beteiligten können steuerrechtlich nicht wirksam vereinbaren, dass die Vorauszahlung in voller Höhe oder in einem höheren oder geringeren Umfang als gesetzlich bestimmt auf den Steuerbetrag für die geplante Leistung entfallen soll.

in diesem Zusammenhang dann absolut nicht verstehe. Ein kleiner Restzweifel bleibt bestehen.

Vielleicht bringt die Rücksprache von showbee mit seinem USt-Kollegen endgültige Klarheit.

Schönen Abend noch !!!
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21.04.2013, 21:01
Beitrag: #23
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(21.04.2013 19:11)blindworm schrieb:  Langsam gerät die den Vorsteuerabzug in einer Summe ablehnende Fraktion hier im Forum ins Hintertreffen.
Das wollte ich natürlich nicht und nehme daher meine Aussage mit dem Ausdruck höchsten Bedauerns zurück.
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22.04.2013, 09:07
Beitrag: #24
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@tosch

Zitat:Langsam gerät die den Vorsteuerabzug in einer Summe ablehnende Fraktion hier im Forum ins Hintertreffen.

10 StB = 10 verschiedene Meinungen. Nein, so schlimm ist es doch nicht Big Grin
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22.04.2013, 09:45
Beitrag: #25
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(21.04.2013 19:11)blindworm schrieb:  Langsam gerät die den Vorsteuerabzug in einer Summe ablehnende Fraktion hier im Forum ins HintertreffenSmile.
um die Fraktion nicht ganz ins Hintertreffen gelangen zu lassen:
Info der VR-Bank
dort heißt es:
Bei der Kreditgewährung, wie auch beim Kontokorrentkredit, handelt es sich um eine Dauerleistung, die entsprechend der vertraglich vereinbarten Laufzeit je nach Länge des Zinszahlungszeitraums, aus vielen Teilleistungen besteht. Jede dieser Teilleistungen ist umsatzsteuerlich eine selbstständige Leistung. Dies hat zur Folge, dass für jede dieser Teilleistungen eigenständig optiert werden kann.

D.h., die VR-Bank führt ihre USt anders als Südleasing monatlich ab.
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22.04.2013, 09:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2013 09:49 von blind****.)
Beitrag: #26
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
weitere Idee eines Kollegen aus StBdirekt:

Zitat: ... die Lösung liegt hier nicht in der Regelung zu den Abschlagsrechnungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 4 UStG zur USt-Entstehung beim Lieferanten bzw. § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 UStG zum VoSt-Abzug beim Leistungsempfänger).
...sondern in der Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Mietkaufverträgen (R 3.5 Abs. 6 UStAE).
Handelt es sich danach um eine Lieferung, entsteht die USt in voller Höhe bereits im Voranmeldungszeitraum der Übergabe des Mietkaufgegenstandes (Verschaffung der Verfügungsmacht).
Das Entgelt setzt sich zusammen aus sämtlichen Mietraten einschließlich einer etwaigen Abschlusszahlung und einschließlich der Zinsen.Das VoSt-Abzugsrecht besteht entsprechend in voller Höhe in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung erfolgt ist und die Rechnung vorliegt...."

Ich könnte mir das inzwischen auch vorstellen. Nur die Regelung im UStAE enthält nirgends den Begriff "Zinsen" und Beispiele leider auch nicht.

Liegt der Kollege richtig ?
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22.04.2013, 09:54
Beitrag: #27
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Ja, diesen Ansatz halte ich für realistisch: Wenn du eine Lieferung schon per "Auslieferung" hast und nicht erst eine "sonst Leistung" während Mietzeit und später eine Lieferung, dann ist die Rechnung nur "offene Kalkulation" und der Zinsbetrag sollte als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilen.

Ab davon. Da wir hier von monatlich ca 400 EUR USt reden (wenn ich von 160.000 Zins über 72 Monate ausgehe), sollte der Vertrag mE schon jetzt dem FA um Stellungnahme zugeleitet werden. Man kann diesen ja per 1. UStVA als Anlage beifügen und eine Würdigung ranpappen (s.o.), aber auf eine BP sollte man es bei diesen Beträgen nicht ankommen lassen.
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22.04.2013, 10:18
Beitrag: #28
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(22.04.2013 09:54)showbee schrieb:  Ja, diesen Ansatz halte ich für realistisch
Ich nicht. Diese Lösung würde voraussetzen, dass die Darlehensgewährung als Nebenleistung zur Hauptleistung (Lieferung) anzusehen ist. Ist sie aber nicht, da nicht üblicherweise mit einer Lieferung auch eine Finanzierung verbunden ist, A 3.10 Abs. 5 UStAE
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22.04.2013, 12:43
Beitrag: #29
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@eisvogel

Zitat:Diese Lösung würde voraussetzen, dass die Darlehensgewährung als Nebenleistung zur Hauptleistung (Lieferung) anzusehen ist.

Der Sinn des unechten Mietkaufs liegt doch aber gerade darin, dass eine Lieferung mit einer Finanzierung verknüpft wird.
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22.04.2013, 13:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2013 15:50 von Eisvogel.)
Beitrag: #30
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(22.04.2013 12:43)blindworm schrieb:  @eisvogel

Zitat:Diese Lösung würde voraussetzen, dass die Darlehensgewährung als Nebenleistung zur Hauptleistung (Lieferung) anzusehen ist.

Der Sinn des unechten Mietkaufs liegt doch aber gerade darin, dass eine Lieferung mit einer Finanzierung verknüpft wird.
wenn man Lieferung und Darlehnsgewährung beim Mietkauf als einheitliche Leistung sehen würde, wären die Finanzierungskosten ja immer ustpfl.. Der SV war doch aber so, dass hier früher die Option ausgeübt wurde und jetzt eine steuerfreie Leistung vorliegen soll. Das heißt aber, dass 2 Leistungen vorliegen.

Edit: gerade den SV noch mal richtig gelesen. Bei der steuerfreien Geschichte ging es ja um die Anschlussfinanzierung. Das wäre natürlich ein getrennt zu beurteilender Vorgang.
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