Antragsveranlagung ab 2008
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10.11.2007, 15:00
Beitrag: #1
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Antragsveranlagung ab 2008
Hallo,
geht meine Information richtig, dass mit dem "Jahressteuergesetz 2008" nun doch der grundrechtlich umstrittene Passus im § 46 Abs. 1 Nr. 8 EStG gestrichen wird und es nunmehr lediglich nur noch einen Veranlagungszeitraum von 4 Jahren gibt? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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10.11.2007, 15:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2007 15:25 von Catja.)
Beitrag: #2
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
Hallo Zaunkönig,
in dem mir vorliegenden Entwurf steht zum § 46 nur: Zitat:§ 46 wird wie folgt geändert: (ist BR-Drucksache 544/07 vom 10.08.2007). Aber da gibt es sicher inwischen schon Aktuelleres? Woher ist deine Quelle? Grüße, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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11.11.2007, 08:31
Beitrag: #3
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
Hallo,
Zitat:Vom BT verabschiedete Version des Änderungsvorschlages des 7. Finanzausschusses ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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13.11.2007, 17:23
Beitrag: #4
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
das begrüße ich sehr!
Denn gerade bekam ich noch eine Lohnsteuerbescheinigung von 2004 - natürlich auch die von 2005 und 2006 - und frage mich, ob es sich lohnt, noch 2004 zu beantragen? Macht viel Arbeit und wenn dann nichts rauskommt? Wie macht Ihr das? Den Mandanten Hoffnung machen oder gleich abblocken? Freue mich aus Eure Meinungen - Grüße Ulrike |
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13.11.2007, 17:30
Beitrag: #5
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
den Mandanten über die Rechtslage aufklären und ihn entscheiden lassen, ob die Steuererklärung eingereicht werden soll.
Ist ja sein Geld Beste Grüße Vorwitzig |
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13.11.2007, 18:42
Beitrag: #6
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
Einreichen würde ich sie. Wird zwar abgelehnt werden, aber durch das anhängige Verfahren beim BVerfG --> Einspruch und RdV. Wenn schon eine Gesetzesänderung in Erwägung gezogen wird, sehe ich eigentlich gute Chancen.
Viele Grüße |
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06.03.2008, 09:39
Beitrag: #7
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
Hallo,
kurze Info zum Thema und ein Tipp dazu: Zitat:Steuererklärung: Neue Chancen für weit zurückliegende Jahre Ist einfach noch mal ausführlich das, was sich aus diesem Thread ohnehin schon ergeben hat. Neu ist jedoch die Anweisung der OFD Münster. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.03.2008, 09:41
Beitrag: #8
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
Hallo,
und hier noch ein kleiner Gestaltungshinweis für die Praxis: Zitat:Alternative: Antrag auf Verlustfeststellung für die Jahre ab 2001 ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.03.2008, 10:06
Beitrag: #9
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
Hallo Zaunkönig,
darf ich fragen woher du diese Artikel hast? Sieht nach einem sehr guten Nachschlagewerk aus. Gruß Buchi |
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06.03.2008, 10:43
Beitrag: #10
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
Zitat:Wenn die freiwillige Steuererklärung für die Jahre 2003 und 2004 vor dem 28.12.2007 eingereicht worden ist, wird das Finanzamt die Veranlagung noch durchführen (§ 52 Abs. 55j Satz 2 EStG). Bei Abgabe nach diesem Stichtag müssen Sie mit einer Ablehnung rechnen.Irgendwie ist das doch widersinnig. Habe 2 Erklärungen für 2004 Anfang 2007 abgegeben, beide wurden natürlich abgelehnt, da die 2 Jahresfrist rum war und von der Aufhebung der 2-Jahresfrist ja noch keiner wissen konnte. Habe RdV aufgrund der beiden Verfahren (VI R 46/05 u. VI 49/04) beantragt. Nun ist zwar die 2-Jahresfrist aufgehoben, aber die Verfahren ruhen ja nur und die Verfahren sind noch nicht entschieden. Habe jetzt, aufgrund der Neuregelung, um die Bearbeitung gebeten --> 1 Bescheid, 1 Ablehnung, weil die Verfahren n. offen sind. Und nun? |
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