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Dienstradsteuer ab 2012
29.11.2012, 23:55
Beitrag: #1
Dienstradsteuer ab 2012
Was sagt ihr eigentlich zum neuen Erlass?

http://www.jurabilis.de/2012/11/29/Diens...mensteuer/
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30.11.2012, 00:31
Beitrag: #2
RE: Dienstradsteuer ab 2012
(29.11.2012 23:55)showbee schrieb:  Was sagt ihr eigentlich zum neuen Erlass?
Da soll noch mal einer sagen, die Politiker reagieren nicht auf geänderte Verhältnisse! Big Grin
Wenn man nun noch annimmt, der Unternehmer wäre ust-pflichtig, dann blieben aus den € 64 schon rd. € 33 in der Staatskasse.
Allerdings geht der Erlass gezielt Elektrofahrräder an. Und diese bekommst Du allenfalls gebraucht für € 800. Ein nicht ganz schlechtes Wink dürfte wohl schon eher zwischen 1,5 und 2 k€ liegen.
Wenn Händies steuerfrei überlassen werden dürfen, dann ist das hier einfach nur lächerlich. Und widerspricht allen Bestrebungen, die Leute zum Umstieg von Autos auf immissionsarme Fahrzeuge zu motivieren. Man befreit Elektroautos für 10 Jahre von der KFZ-Steuer. Und holt es beim Fahrradfahrer wieder rein.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ich freu mich schon auf den Aufschrei der grünen Fraktion - wenn die das mal erst realisiert hat Big Grin
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30.11.2012, 00:37
Beitrag: #3
RE: Dienstradsteuer ab 2012
Es gibt ja nach dem Erlass nicht mal die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Wahrscheinlich, weil immer alle Hände am Lenker sein müssen.

schönen Tag noch

phönix
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30.11.2012, 01:19
Beitrag: #4
Dienstradsteuer ab 2012
USt ist ein gutes Thema: Hatte nicht der EuGH ein Listenpreismethode USt BMG gekippt (welches Land war es noch gleich)? Spätestens da beginnt ja der Salat: Schätzung.
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30.11.2012, 01:21
Beitrag: #5
Dienstradsteuer ab 2012
Bzgl E-Fahrrad der berechtigte Einwand: Wenn beim Kfz die Kosten für Akku aus der BMG rausgerechnet werden sollen, dann bleibt vom teuren eRad auch nur (preislich) ein normales übrig, oder? Also wenn man Akku abzieht...
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30.11.2012, 09:21
Beitrag: #6
RE: Dienstradsteuer ab 2012
wie können die denn einfach behaupten, die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG sei nicht anzuwenden? Wir hatten hier seinerzeit doch etwas anderes beschlossen!
Und was ist mit Unternehmern? Der Erlass gilt ja wohl nur für AN
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30.11.2012, 09:33
Beitrag: #7
Dienstradsteuer ab 2012
Der Erlass für Unternehmer folgt bestimmt.
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30.11.2012, 10:06
Beitrag: #8
RE: Dienstradsteuer ab 2012
Gut ist ja auch, dass der Erlass die Fahrradnutzung auch für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung regelt. Das wird bestimmt auf viele Stpfl. zutreffenBig Grin
Nicht so lustig ist, dass ich einen AG habe, der Fahrräder an 400 EUR-Kräfte überlässt. Ich muss jetzt wohl versuchen, die Preisempfehlung der Hersteller aus 2011 herauszufinden. Gut, dass wir, bzw. die Mandanten sonst nichts zu tun haben.
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30.11.2012, 10:11
Beitrag: #9
RE: Dienstradsteuer ab 2012
höhö ... das wird lustig, wenn dadurch die 400Grenze geknackt wird ...
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30.11.2012, 14:29
Beitrag: #10
RE: Dienstradsteuer ab 2012
(30.11.2012 10:11)showbee schrieb:  höhö ... das wird lustig, wenn dadurch die 400Grenze geknackt wird ...
Wahrscheinlich wurde das wegen der Fahrräder ab 2013 auf 450 erhöht ...
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