häusliches Arbeitszimmer
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15.06.2012, 12:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2012 12:37 von Vorwitzig.)
Beitrag: #1
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häusliches Arbeitszimmer
Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern.
Unternehmer hat ein häusliches Arbeitszimmer in seiner Mietwohnung, welches den ganzen Tag durch einen Mitarbeiter besetzt ist, der dort die Büroarbeit für den Unternehmer erledigt, Angebote, Rechnungen schreiben, Lohnabrechnungen, Vorbereitung Fibu etc. Der Unternehmer selbst ist den größten Teil des Tages auswärts tätig. Arbeitszimmer zu 100 % absetzbar oder nur mit 1.250 €? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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15.06.2012, 12:46
Beitrag: #2
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RE: häusliches Arbeitszimmer
kein Arbeitszimmer, sondern wahrscheinlich Betriebsstätte.
vgl. HSO HaufeIndex 2540420 FG Düsseldorf Urteil vom 07.12.2009 - 11 K 1093/07 E FG München Urteil vom 08.05.2009 - 10 K 775/09 schönen Tag noch phönix |
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15.06.2012, 12:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2012 13:06 von meyer.)
Beitrag: #3
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RE: häusliches Arbeitszimmer
Mitarbeiter ist keine Familienangehöriger?
Dann im Normalfall volle Absetzbarkeit, da durch die Nutzung durch einen familienfremden Angestellten die grundsätzlich vorhandene Einbindung des Arbeitszimmers in die häusliche Sphäre überlagert wird, d. h. es handelt sich nicht mehr um ein häusliches Arbeitszimmer i. S. d. EStG, so dass keine Abzugsbeschränkung mehr greift. BFH v. 09.11.2006 - IV R 2/06 (Leider, soweit ich weiß, nicht im BStBl veröffentlicht, aber bei klaren Verhältnissen würde das FA vor dem FG kaum eine Chance haben). Betriebsstätte denke ich nicht unbedingt, ist aber auch nicht relevant. |
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15.06.2012, 12:54
Beitrag: #4
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RE: häusliches Arbeitszimmer
kein Familienangehöriger.
Danke ![]() Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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15.06.2012, 15:19
Beitrag: #5
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RE: häusliches Arbeitszimmer
Bei der Konstellation hätte ich jetzt gar nicht lange überlegt und die Kosten ohne Abzugsbeschränkung berücksichtigt.
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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15.06.2012, 15:28
Beitrag: #6
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RE: häusliches Arbeitszimmer
Du vielleicht, wenn ich mir aber das BFH-Urteil vom 28.03.2012 - II R 43/11 anschaue, wundert mich nichts mehr
![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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15.06.2012, 17:45
Beitrag: #7
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Hallo,
ich weiß zwar nicht, was die Berechnung der 10-Jahres-Frist mit dem Arbeitszimmer zu tun hat, aber den Satz aus dem Urteil finde ich irgendwie nicht unbedingt so direkt verständlich zum Nachvollziehen: Zitat:Danach endet die Frist in den Fällen des § 187 Abs. 2 BGB mit dem Beginn desjenigen Tages des letzten Monats der Frist, welcher dem Tage nachfolgt, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.... ![]() Wahrscheinlich werde ich nur alt ... Ok, der Satz ist vielleicht ein bißchen aus dem Zusammenhang gerissen, so wie die Stahlhelmaufsetzung bei der EM ... Gruss Uwe |
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15.06.2012, 18:05
Beitrag: #8
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RE: häusliches Arbeitszimmer
(15.06.2012 15:28)Taxman schrieb: ... aber das BFH-Urteil vom 28.03.2012 - II R 43/11 anschaue, wundert mich nichts mehr Nun werd mal nicht kleinlich ![]() Wie soll der Bund der Steuerzahler denn das schwarze Buch voll bekommen, wenn man auch noch anfangen müsste an den unnützen Ausgaben zu sparen. ![]() Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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