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Ermittlungen durch BNV
16.10.2007, 08:31
Beitrag: #1
Ermittlungen durch BNV
Habe mich wahnsinnig �ber die �rtliche BNV ge�rgert. Kurz der Sachverhalt: Au�enpr�fung durch BNV, Pr�fer holt sich alle Unterlagen bei mir, pr�ft im B�ro - es kommen keinerlei R�ckfragen. Nach 14 Tagen teilt er mir mit, die Pr�fung werde ohne Ergebnis abgeschlossen. Gleichzeitig teilt er mir mit, dass er im Rahmen der BP zwei Kunden der gepr�ften Kleinunternehmerin (JU 5.500 � mit �berschuss!!) besucht und nach der T�tigkeit meiner Mandantin befragt habe; dies sei auch mit dem Sachgebietsleiter abgesprochen worden. Hintergrund offensichtlich - ein haltlose anony. Anzeige.
Habt jemand schon solches, durch nichts gerechtfertiges Vorgehen der BNV gehabt und wie seid Ihr damit umgegangen? Ich werde mir auf jeden Fall nochmals den Pr�fer zur Brust nehmen und ihm versuchen klar zu machen, dass bei solchen "Vorkommnissen" bei der n�chsten Au�enpr�fung, die Sache nicht so ruhig abgeht. Blo� bringen wird ein evtl. Zwergenaufstand gar nichts, aber soll man sich alles gefallen lassen??
Irgendwie ist das Ganze frustrierend.
frankts
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23.10.2007, 15:23
Beitrag: #2
RE: Ermittlungen durch BNV
Lies mal � 93 (1) S. 3 AO!

Und dann lass Dir begr�nden, wo eine SV-Ermittlung beim StPfl nicht zum Ziel gef�hrt hat oder wieso diese keinen Erfolg versprechen soll.

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LG
Clematis
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23.10.2007, 15:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2007 15:36 von frankts.)
Beitrag: #3
RE: Ermittlungen durch BNV
Heute kam eine Reaktion vom Finanzamt auf meine Bitte um Mitteilung von Anzeiger und Inhalt der Anzeige. Angabe des Anzeigers abgelehnt, Angabe zum Inhalt gar keine. Aber kurze Begr�ndung warum fremde Dritte behutsam besucht und befragt wurden: "Ausk�nfte wurden von Dritten eingeholt, ob Auftr�ge ohne Rechnungsstellung ausgef�hrt wurden. Auskunftsersuchen war geboten, weil die Sachverhaltsaufkl�rung bei Ihrer Mandantin keinen Erfolg versprach." Kann ja auch nicht, wenn weder Steuerb�rger noch Berater mit irgendeiner Frage behelligt werden. Aufzeichnungsm�ngel hat es auch keine gegeben.
Jetzt habe ich mal informiert, wer den Einspruch gegen den Ablehungsbescheid bearbeiten muss - der SL der BNV. Im Geiste habe ich schon losgelegt, denn so verar....... lassse ich mich dann doch nicht. Mein �rger hat sich n�mlich trotz ettlicher N�chte immer noch nicht gelegt, vor allem auch nach einem Gespr�ch mit einen befreundeten BP-Sachgebietesleiter, der mit Sicherheit kein Softie ist.
Gr��e
frankts
Gibt es hier kein smilie f�r Zornesr�te??
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25.10.2007, 19:18
Beitrag: #4
RE: Ermittlungen durch BNV
Heute nachmittag hat mir der Sl verursacht am Telefon zu erl�utern, warum sie Dritte befragen mu�ten. Fazit: Die Anzeige (Arbeiten ohne Rechnung!) gegen meine Mandantin war sehr detailliert, nur der Vorgang war auf jeden Cent in den Aufzeichnungen enthalten. da mu�ten sie schnell Dritte befragen, ob nicht woanders solche Missetaten verborgen seien. Das Ergebnis ist ja bekannt. Aus weiteren �u�erungen l��t sich schlie�en, dass sich die BNV mit der Steufa auf eine Stufe stellt.
Die AO scheint hier ein Fremdwort zu sein. Wenn es keine brotlose Kunst w�re, w�rde ich eine oder besser zwei Dienstaufsichtsbeschwerden loslassen.
Ich freue mich auf die n�chste echte BNV (keine Au�enpr�fung), da kann die BNV mal den 93 AO �ben.
Gr��e
frankts
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26.10.2007, 13:52
Beitrag: #5
RE: Ermittlungen durch BNV
Was hei�t eigentlich BNV???
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26.10.2007, 14:55
Beitrag: #6
RE: Ermittlungen durch BNV
Betriebsnahe Veranlagung
(siehe auch AEAO zu � 85, Nr. 3).

Gr��e, die Catja

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