Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
19.12.2011, 22:11
Beitrag: #1
Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
Mehrere Unternehmen geh�ren zu einer umsatzsteuerliche Organschaft. Bei einer der Organgesellschaften wird eine steuerliche Au�enpr�fung angeordnet, die seit drei Jahren vor sich hin pr�ft. Es gibt einigen Schriftverkehr, in dem Rechtsstandpunkte ausgetauscht werden - umsatzsteuerliche Fragen werden nur ansatzweise gestreift.

Am heutigen Tag geht f�r den Organtr�ger ein ge�nderter Umsatzsteuerbescheid f�r ein Jahr ein, f�r das am 31.12.2011 Verj�hrung droht. Die Nachzahlung betr�gt 40.000 Euro. Begr�ndung: "Der Bescheid ergeht aufgrund der Pr�fungsergebnisse bei Ihrer Organgesellschaft XXX. "

Ein Pr�fungsbericht bei der Organgesellschaft ist weder dem Steuerberater noch dem Mandanten direkt zugegangen. Auf telefonische Nachfrage teilt das Finanzamt des umsatzsteuerlichen Organtr�gers mit, dass die Pr�ferin der Organgesellschaft dem Finanzamt des Organtr�gers eine schriftliche Information hat zukommen lassen, dass ein abweichender Bescheid f�r den Organtr�ger mit bestimmten Zahlen auf jeden Fall noch vor dem 31.12.2011 erlassen werden soll. Weitergehende Begr�ndungen liegen auch dem Finanzamt des Organtr�gers nicht vor.

Nach � 121 Abgabenordnung ist der schriftliche Verwaltungsakt auch schriftlich zu begr�nden, soweit dies zu seinem Verst�ndnis erforderlich ist. Nach der hier mir vorliegenden Literatur ist der Verwaltungsakt auch ohne Begr�ndung wirksam, aber fehlerhaft. Die Verletzung des � 121 kann nach 126 Abs. 1 Nummer 2 jedoch geheilt werden, und zwar sehr lange Zeit.

Ich empfinde dies eigentlich als so ziemlich unm�glich. Sieht einer von Euch noch eine andere M�glichkeit, sich gegen die Handhabung des Finanzamtes zur Wehr zu setzen?

Vielen Dank daf�r, dass Ihr in der vorweihnachtlichen Zeit noch die Gehirnzellen mit meinen Problemen besch�ftigt!

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.12.2011, 23:00
Beitrag: #2
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
auch auf die gefahr hin, mich bis auf die knochen zu blamieren, ist da nicht Verj�hrungshemmung nach � 171 (4) AO eingetreten?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.12.2011, 23:20
Beitrag: #3
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
Taxman schrieb:auch auf die gefahr hin, mich bis auf die knochen zu blamieren, ist da nicht Verj�hrungshemmung nach � 171 (4) AO eingetreten?

Nein ich denke nicht, dass dies von Bedeutung ist. Bei der Organgesellschaft selbst liegt ja noch gar kein Pr�fungsbericht vor. wenn er denn mal vorliegt, muss nat�rlich gepr�ft werden, ob 171 Abs. 4 Satz zwei eine Rolle spielen kann. im Augenblick sehe ich das noch nicht, aber da schauen wir noch einmal nach, wenn der Bescheid f�r die Organgesellschaft da ist.

F�r den Organtr�ger selbst wurde keine Pr�fung anberaumt. Die �nderungen der urspr�nglich ergangenen Festsetzung zur Umsatzsteuer unterliegen meiner Meinung nach den allgemeinen �nderungsvorschriften der Abgabenordnung. Das Finanzamt kann demzufolge bei neuen Tatsachen oder bei Vorbehalt der Nachpr�fung den Bescheid �ndern - blo� h�tte ich gerne zum Zeitpunkt der �nderung gewusst, warum etwas ge�ndert wird und wie sich die �nderung zusammensetzt. Daran fehlt es bisher.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.12.2011, 09:22
Beitrag: #4
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
ph�nix schrieb:Ich empfinde dies eigentlich als so ziemlich unm�glich. Sieht einer von Euch noch eine andere M�glichkeit, sich gegen die Handhabung des Finanzamtes zur Wehr zu setzen?

Du k�nntest dich beschweren ... ja ... hast du Zeit? ...

Wie du sagst, die Begr�ndung kann nachgeholt werden. Das FA schickt dir den Bericht und alles ist gut (oder auch nicht).
Ich glaube nicht, dass dein Einsatz in der Sache lohnenswert w�re.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.12.2011, 09:49
Beitrag: #5
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
Hallo,

ob der Einsatz lohnenswert ist oder nicht, dass k�me auf den Einzelfall an.

Geht es nur darum die schriftliche Begr�ndung nachzuholen, dann braucht es nicht viel Einsatz. Doch die Ordnung sollte schon gewahrt werden, und die AO gilt f�r alle Beteiligten gleicherma�en und soll eben willk�rlichen Aktionismus verhindern.

Steht aber die Nachzahlung insgesamt in Frage, und soll durch die Bescheidung lediglich eine Frist gewahrt werden, dann lohnt der Einsatz schon. 3 Jahre f�r eine Pr�fung halte ich ohnehin schon f�r bedenklich. Da kommt einem schon der Gedanke des Mi�brauchs von Vorschriften in den Sinn. Somit sit auch der �rger an der Vorgehensweise nachvollziehbar.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.12.2011, 18:32
Beitrag: #6
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
Gab es denn eine Schlussbesprechung ??

ANsonsten haben wir n�mlich erstens einen Verstoss gegen � 201 AO.

Ohne Bericht einen Verstoss gegen � 202 AO.

Die Rechtsprechung zu diesen Verst��en ist allerdings aus mir unverst�ndlichen Gr�nden sehr Finanzamtsfreundlich.

Ich finde das ganze auch unversch�mt, im �brigen hast Du eine pn von mir im Briefkasten, weil ich einen link nicht hier im �ffentlichen posten wollte :-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.12.2011, 09:18
Beitrag: #7
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
zaunk�nig schrieb:ob der Einsatz lohnenswert ist oder nicht, dass k�me auf den Einzelfall an.
Geht es nur darum die schriftliche Begr�ndung nachzuholen, dann braucht es nicht viel Einsatz.
Ich habe meine Antwort eigentlich nicht auf den Einzelfall bezogen, sondern die Frage vielmehr allgemein verstanden und bin davon ausgegangen, dass deratiges f�r die Zukunft verhindert werden soll. Da kann so ein Einzelfall schon ein Aufh�nger f�r eine Beschwerde sein.

Was diesen konkreten Einzelfall betrifft, ist Einsatz ja geradezu gefordert worden und auch notwendig, weil, die Begr�ndung ist ohne Frage erforderlich.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.12.2011, 21:47
Beitrag: #8
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
Mal ganz abgesehen davon, dass das was die Kollegin da verzapft aus verschiedenen Gr�nden Schwachsinn ist...

M.E.n. greift �171 Abs.4 AO sehr wohl. Anders als der Steuerbescheid muss die PAO an das Rechtssubjekt ergehen, das die Pr�fung zu dulden hat. Im Fall der Organschaft also der Organgesellschaft. Werde mich aber mal in die Bp-Rechtssprechung einarbeiten um das noch untermauern zu k�nnen.

Die Kollegin scheint ja anderer Meinung zu sein, sonst h�tte sie diesen Schwachsinn nicht verzapft!

Grunds�tzlich bleibt eigentlich nur der Einspruch (und hier wohl zu Recht!). Entweder wird im EInspruchsverfahren die Begr�ndung nachgeholt oder es wird, da Pr�ferin z.B. im Urlaub, zumindest AdV gew�hrt werden m�ssen, da das FA des Organtr�gers ja offensichtlich auch keine Ahnung von der Begr�ndung hat. Zumindest wird man wohl eine Nachfrist f�r die Zahlung setzen m�ssen.

Wieso wird eigentlich nur die Organgesellschaft und nicht die gesamte Organschaft gepr�ft? Allein aus Eigennutz (Statistik!) h�tte ich f�r den Organtr�ger zumindest eine abgek�rzte Au�enpr�fung f�r den ust-lichen Bereich der Organgesellschaft erlassen!

Das Einzige, was ich vorbringen kann, um die Kollegin zu "entlasten" ist die Frage, ob sie vielleicht der Firma/dem Berater vor Ort das Ganze abgesprochen hat und dies nur dem Organtr�ger/Berater des Organtr�gers noch nicht mitgeteilt wurde.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.12.2011, 23:47
Beitrag: #9
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
taxpert schrieb:Das Einzige, was ich vorbringen kann, um die Kollegin zu "entlasten" ist die Frage, ob sie vielleicht der Firma/dem Berater vor Ort das Ganze abgesprochen hat und dies nur dem Organtr�ger/Berater des Organtr�gers noch nicht mitgeteilt wurde.

Nein, Berater des Organtr�gers und der Organgesellschaft sind gleich. Nur die Finanz�mter sind wegen �rtlicher Zust�ndigkeit unterschiedlich. Und abgesprochen wurde nichts, wie gesagt, umsatzsteuerliche Themen wurden bisher nur nebenbei gestreift...

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation