Kauf auf fremden Namen.
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30.11.2011, 18:59
Beitrag: #1
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Kauf auf fremden Namen.
Kann Unternehmer aus einem geschenktem Artikel die VSt ziehen den er geschenkt bekommen hat? Rg. läuft auf den Namen des Schenkers.
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30.11.2011, 19:14
Beitrag: #2
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RE: Kauf auf fremden Namen.
Der Beschenkte kann keine Vorsteuer berücksichtigen. Es mangelt an den nach § 15 UStG erforderlichen Voraussetzungen (Rechng. i. S. d. § 14 UStG).
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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30.11.2011, 19:31
Beitrag: #3
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RE: Kauf auf fremden Namen.
Hallo,
es ist sogar noch schlimmer: der Vorgang ist nicht steuerbar und unterliegt erst gar nicht dem Umsatzsteuergesetz mangels Leistungsaustausch ... ![]() Gruss Uwe |
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30.11.2011, 19:55
Beitrag: #4
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RE: Kauf auf fremden Namen.
Uwe, du bist auf der Schenkerseite. Da kannst du nicht absolut sagen, dass es sich um einen nicht steuerbaren Vorgang handelt. Es kommt darauf an, ob es sich um eine unternehmerisch oder nicht unternehmerisch veranlasste Schenkung oder um eine Schenkung an das Personal handelt. Je nach Fall kommst du zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen.
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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01.12.2011, 08:55
Beitrag: #5
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RE: Kauf auf fremden Namen.
Eigentlich weiß ich es auch selber, aber ich war gestern auf 180 und so durch den Wind...
War nicht mein Tag. |
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01.12.2011, 10:06
Beitrag: #6
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RE: Kauf auf fremden Namen.
Na bei der Geschwindigkeit auch noch Steuerrecht ...
![]() Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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01.12.2011, 17:01
Beitrag: #7
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RE: Kauf auf fremden Namen.
Hallo,
@Stadtkatze Zitat:Uwe, du bist auf der Schenkerseite. Da kannst du nicht absolut sagen, dass es sich um einen nicht steuerbaren Vorgang handelt. Es kommt darauf an, ob es sich um eine unternehmerisch oder nicht unternehmerisch veranlasste Schenkung oder um eine Schenkung an das Personal handelt. Je nach Fall kommst du zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen. Vorsicht, ich bin Theoretiker ... ![]() Ausgangspunkt war, das ein Unternehmer etwas für seinen unternehmerischen Bereich geschenkt bekommen hat und fraglich war, ob er die Vorsteuer ziehen könne. Dabei ist es völlig irrelevant, ob das Wirtschaftsgut des Schenkers aus dem nicht-unternehmerischen oder dem unternehmerischen Bereich stammt. Denn stammt das Wirtschaftsgut aus dem unternehmerischen Bereich, ist der möglicherweise geltendgemachte Vorsteuerabzug innerhalb dieses Unternehmens zu korrigieren. Der (weitere) Vorgang der Schenkung an sich unterliegt nicht dem Umsatzsteuergesetz. Daher kann der Beschenkte auch niemals Vorsteuer ziehen. So meinte ich das ... ![]() Gruss us |
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01.12.2011, 17:37
Beitrag: #8
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RE: Kauf auf fremden Namen.
Uwe schrieb:Vorsicht, ich bin Theoretiker ... lol der ist auch morgen noch gut! Klasse Uwe! (fachlich wäre mir jetzt auch nix Neues eingefallen) Catja *kringelt-sich* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.12.2011, 19:13
Beitrag: #9
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RE: Kauf auf fremden Namen.
Zitat:Vorsicht, ich bin Theoretiker ... Sind wir das nicht alle. ![]() Obwohl. Neulich hab ich in meinem Lager ganz schön geschwitzt. |
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01.12.2011, 19:23
Beitrag: #10
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RE: Kauf auf fremden Namen.
Altablage?
Das trtifft uns alle! ich schwitze schon jetzt (Altablage: KW 52)... ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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