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Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
17.11.2011, 18:39
Beitrag: #21
RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Kiharu schrieb:Mal blöd gefragt: was soll das hier heissen?
Blöde Fragen gibt es nicht, jede Frage hat ihre Berechtigung.

Kiharu schrieb:Seit wann führt die Veranlagung E-Termine nach § 364a AO durch?

Das machen wir genauso wenig wie jeder andere Veranlagungsbezirk im Land. Heißt bei uns einfach so. Man kann auch sagen, dass noch einmal angeschrieben wird.
Also wenn ein Rechtsbehelf eingeht, fertige ich die Ersterörterung. Wenn der Stpfl. daraufhin noch etwas vorträgt, was bisher nicht angeführt wurde, muss ich noch einmal erörtern. Hab ich nicht erfunden, auch nicht die Schweizer Wink, sondern kam so von der OFD, die wir nicht mehr haben, zu uns. Das MdF spricht aber auch nicht anders.

Ich bin ja ein Ostkind, und ich glaube es liegt daran, welches (alte) Bundesland die Aufbauarbeit geleistet hat. Bei uns war es NRW. Unsere Kollegen von dort haben auch diese Worte benutzt. Sollte also nicht falsch sein.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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18.11.2011, 13:23
Beitrag: #22
RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Herzlichen Dank an alle für die Unterstützung.
@tosch: Das Urteil war mir bisher noch nicht über den Weg gelaufen. Es hilft mir insoweit, als ich letztendlich bei meiner Rechtsauffassung bleibe und noch etwas zum Anführen habe.
Jetzt muss ich nur noch alles in Worte kleiden. Letztendlich hat dann sowieso die RbSt das Vergnügen und aufgrund der Ankündigung des StB später auch das FG.
Ich kann in fünf Jahren ja mal über den Ausgang des Verfahrens berichten. Big Grin

So, und da Freitag ab eins jeder seins macht, gehe ich jetzt erst einmal ins WE.

An alle ein schönes WE

Stadtkatze

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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18.11.2011, 13:38
Beitrag: #23
RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Wären denn auch 150 ¤ Miete im Rahmen der ortsüblichen Marktmiete?

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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18.11.2011, 15:42
Beitrag: #24
RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Die Marktmiete kalt beträgt 5,20 und warm 7,80

Betrachtet man nur die Kaltmiete ist alles noch im Rahmen ( 56 % = 145¤)

Für die Warmmiete sieht es so aus: 75 % = 292 ¤; 56 % = 218 ¤.
Es gibt zwar einen Mietspiegel, aber man sollte aufgrund der Gegebenheiten sich nicht so sehr daran orientieren. Ich habe bezüglich dieses Vergleiches Zweifel zugunsten des Stpfl. ausgelegt. ...und wie gesagt zunächst (falsch) die WK auf die vorausgezahlten NK begrenzt.

Zwischenzeitlich hat der StB mit mir telefoniert und ein Vororttermin angeboten, weil die Wohnung so "toll" ist, dass eigentlich gar keine Miete gezahlt werden würde, wenn es nicht die Eltern wären. Es wäre ja schließlich egal, wie die Mietzahlungen der aufgteilt würden. Aufgrund des Objektzustandes 0 ¤ Miete und 200 ¤ Nebenkosten. Also, da fällt mir ja nichts mehr zu ein. Ich schließe ein Vertrag und mache hinterher doch was ich will, hauptsache, die Verluste mindern meine pos. Eink.

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18.11.2011, 17:50
Beitrag: #25
RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Hallo,

und dann habe ich Liebhaberei: welcher wirtschaftlich denkende Mensch hält eine derartige Immobilie ...

Gruss
Uwe
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18.11.2011, 19:05
Beitrag: #26
RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Und jetzt bin ich auch wieder bei dir, lieber uwe Big Grin zumindest ein wenig

Zitat:Für die Warmmiete sieht es so aus: 75 % = 292 ¤; 56 % = 218 ¤

Das heisst, wie sind im Bereich des von @uwe zitierten BMF-Schreibens ab Rz. 14 ff..

Nach meinen Berechnungen stellen dann 200 ¤ 51,4 % dar und damit sind wir bei einer Aufteilung entgeltlich/unentgeltlich.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Urteile auch eine teilentgeltliche Vermietung betrafen oder ob es nicht sogar so ist, dass in den Urteilsfällen die Gesamtmiete über 75% lag, das Mietverhältnis daher grundsätzlich als entgeltlich einzustufen war und es dann aber wegen Fremdvergleich geknickt wurde.

Insofern würde ich mich jetzt nicht sooo weit aus dem Fenster lehnen sondern erstmal prüfen, ob man die WK nicht auf 51,4 % kürzen sollte. Das dürfte Gegenseite auch nicht schmecken, deine Situation aber verbessern.

Ich geb mal ein Tipp fürs weitere Verfahren ab:
Du ziehst deinen Stiefel durch, die Rb-Stelle vielleicht auch noch aber spätestens bei Gericht erfolgt die Aufteilung im Wege einer Einigung. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Kostet für alle Beteiligten Zeit und Geld.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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18.11.2011, 23:47
Beitrag: #27
RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Stadtkatze schrieb:Ich schließe ein Vertrag und mache hinterher doch was ich will, hauptsache, die Verluste mindern meine pos. Eink.
Na ja, ohne die Details zu kennen: Das lässt sich so aus der bisherigen Darstellung nicht herauslesen.

Es gibt demnach einen ziemlich unklar formulierten Vertrag auf Basis irgendeines Formvertrages (off-Topic: Das bestätigt mal wieder die die Vorurteile des StB gegenüber dem 08/15-Anwalt).

Immerhin steht da aber was von einer Gesamtsumme von 200 p.m. und die werden auch gezahlt. Anhand dieser tatsächlichen Durchführung könnte man das vielleicht so sehen, dass das tatsächlich das Gewollte war, also im Ergebnis eine Gesamt-Warmmiete von 200 ohne Erstellung einer NK-Abrechnung.

Die Aufteilung erscheint mir in der Tat relativ egal. Aber dass eine Wohnung, die in einem Zustand ist, in der man offenkundig zumindest noch "hausen" kann, eigentlich überhaupt keine Miete wert sein soll, will sich mir nicht erschließen. Die Arguemtatiion des StB könnte sich da als Eigentor erweisen.

Man könnte es mit Aufteilung der WK oder Anforderung einer Totalüberschussprognose versuchen (da es bei der Größenordnung ja nur ein kleiner Schritt zwischen 51 und 56% mit entsprechender Unsicherheit ist).
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