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KV/PV des Lehrlings
04.10.2011, 13:22
Beitrag: #11
RE: KV/PV des Lehrlings
Super. Die F�lle h�ufen sich gerade bei mir.
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06.10.2011, 15:56
Beitrag: #12
RE: KV/PV des Lehrlings
Hallo,

und ich hatte gerade den Fall, dass der Azubi 11.800 Euro im Jahr verdiente und wenn ich die SV-Beitr�ge nicht bei ihm abziehe, geht mir das Kindergeld verloren ...

Gruss
Uwe
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06.10.2011, 17:29
Beitrag: #13
RE: KV/PV des Lehrlings
Ja, das passiert auch.
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14.10.2011, 08:54
Beitrag: #14
RE: KV/PV des Lehrlings
Uwe schrieb:Hallo,

und ich hatte gerade den Fall, dass der Azubi 11.800 Euro im Jahr verdiente und wenn ich die SV-Beitr�ge nicht bei ihm abziehe, geht mir das Kindergeld verloren ...

Gruss
Uwe

Na das geh�rt ja auch bald der Vergangenheit an..........

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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26.10.2011, 15:52
Beitrag: #15
RE: KV/PV des Lehrlings
Zitat:Bund und L�nder haben sich gekl�rt. Danach sind die Kosten bei den Eltern zu ber�cksichtigen. Wir haben schon eine interne Anweisung.
Finde nix Schriftliches dazu. �berall nur der Verweis auf die Meinung des BDL bzw. die Kurzinfo der OFD M�nster v. 25.05.2011. Hat einer etwas Aktuelleres?
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26.10.2011, 16:21
Beitrag: #16
RE: KV/PV des Lehrlings
Ich kann dir meine Verf�gung nicht benennen. Steht gro� "nur zur innerdienstlichen Verwendung" drauf.

Sonst habe ich auch noch nix gefunden. Hab die Sache aber immer noch auf dem Schirm.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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18.11.2011, 21:29
Beitrag: #17
RE: KV/PV des Lehrlings
Was lange w�hrt wird gut - hab ja versprochen, da� ich die �uglein offen halte

Zitat:OFD Magdeburg v. 03.11.2011 - S 2221 - 118 - St 224

Beitr�ge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines steuerlich zu ber�cksichtigenden Kindes als Vorsorgeaufwendungen bei den Eltern; Sonderausgabenabzug im Sinne von � 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 EStG

Nach � 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG gelten auch die vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragenen eigenen Beitr�ge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines steuerlich zu ber�cksichtigenden Kindes (Anspruch auf einen Freibetrag nach � 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld) als eigene Beitr�ge des Steuerpflichtigen.

Bei der Bearbeitung sind folgende Punkte zu beachten:

Die Beitr�ge k�nnen insgesamt nur einmal steuerlich geltend gemacht werden. Beantragen die Eltern den Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr�ge des Kindes in voller H�he als Sonderausgaben, scheidet ein Sonderausgabenabzug dieser Beitr�ge beim Kind aus.


Der Abzug der Beitr�ge darf aber nach nachvollziehbaren Kriterien zwischen Eltern und Kind aufgeteilt werden.


F�r den Sonderausgabenabzug kommt es nicht darauf an, ob die Eltern tats�chlich die Versicherungsbeitr�ge bezahlt haben. Es ist ausreichend, wenn die Unterhaltsverpflichtung der Eltern durch Sachleistungen � wie Unterhalt und Verpflegung � erf�llt wurde.


Die eigenen Eink�nfte des Kindes k�rzen nicht den Sonderausgabenabzug.





Fundstelle(n):
NWB DokID: OAAAD-95606

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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23.03.2012, 14:41
Beitrag: #18
RE: KV/PV des Lehrlings
Zitat:Der Abzug der Beitr�ge darf aber nach nachvollziehbaren Kriterien zwischen Eltern und Kind aufgeteilt werden.
Heisst das, daß ich die KV/PV des ersten Halbjahres (Kind war noch Lehrling) noch bei den Eltern geltend machen kann, auch wenn das Kind selbst eine Erklärung macht, da sie im Sommer auslernt und dann normaler AN war? Die KV/PV Beiträge der Lehrlingszeit wirken sich bei dem Kind nicht steuerl. aus.
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