� 17 vs � 23
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28.09.2011, 12:47
Beitrag: #11
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RE: � 17 vs � 23
Zitat:Mit anderen Worten: Die am Tag nach der Verk�ndigung des Unternehmensteuerreformgesetzes in Kraft getretene ge�nderte Fassung des EStG enth�lt eine allgemeine Anwendungsregelung dahingehend, dass es ab VZ 2008 anzuwenden ist, sofern es keine gesonderte Regelung gibt.Ja, aber dann h�tte der StB ja recht, denn die Ver�u�erung der Kapitalr�cklage erfolgte ja in 2008..... Selbst der Schmidt 2010 vertritt unsere Auffassung und schreibt in Rz 65 zu � 23, dass der � 17 Vorrang vor � 23 hat (in Klammern: "ab 2009, keine ausdr�ckliche Regelung in � 52a"). Mir scheint, irgendwie ist das mal wieder eine missgl�ckte Gesetzesformulierung...... Jeder wei�, was gemeint ist, aber es steht nirgendwo.... |
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28.09.2011, 13:59
Beitrag: #12
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RE: � 17 vs � 23
In der Tat: Das scheint schwieriger zu sein, als der erste Blick hergibt, obwohl �berall geschrieben wird, dass sei erst ab 2009 anzuwenden. Ich war gedanklich die ganze Zeit auch irgendwie ein Jahr zeitversetzt, ich hatte gar nicht verinnerlicht, dass da 2008 und nicht 2009 steht. Vielleicht gab es da eine noch eine weitere �nderung durch ein sp�teres Gesetz?
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29.09.2011, 08:08
Beitrag: #13
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RE: � 17 vs � 23
Hallo
stelle hier mal was von Korn/Dr. Strahl ein. Thema wird gleich unter Punkt 1.1 aufgegriffen. Und genau so verstehe ich die Anwendungsvorschrift auch. Anteile � 17 EStG ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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29.09.2011, 09:32
Beitrag: #14
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RE: � 17 vs � 23
Danke zaunk�nig
![]() ![]() Genau das habe ich gesucht, nun k�nnen wir die Argumentation entsprechend aufbauen..... |
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29.09.2011, 11:59
Beitrag: #15
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RE: � 17 vs � 23
Petz schrieb:Genau das habe ich gesucht, nun k�nnen wir die Argumentation entsprechend aufbauen..... Mmmmh. Wenn ich das richtig verstehe, wird darin die Auffassung vertreten, f�r 2008 sei der Vorrang des � 23 EStG schon nicht mehr anzuwenden. W�rde f�r Ihren Fall bedeuten, dass Sie f�r 2008 in den � 17 EStG reinkommen. Entspr�che dem, was man aus den Anwendungsregelungen nach vorstehenden Ausf�hrungen herauslesen k�nnte. Widerspricht aber diversen Kommentierungen und Datenbanken, ohne, dass ich dort bisher eine nachvollziebare Argumentation entdecken konnte. |
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29.09.2011, 13:33
Beitrag: #16
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RE: � 17 vs � 23
Habe ich auch zuerst gedacht.
Aber mit der Fu�note auf Seite 4 des Dokuments passt unsere Rechtsauffassung. Alle Wertpapiergesch�fte fallen ab 2009 unter � 20, damit auch GmbH-Anteile und dergleichen. Es d�rfte ja einkommensteuerlich letztlich egal sein, ob man eine Aktie einer AG oder einen GmbH-Anteil h�lt, die Besteuerung ist die gleiche. Und wenn man nun GmbH-Anteile unter Wertpapiergesch�fte subsumiert, gilt das eben erst ab 2009. |
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29.09.2011, 18:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2011 21:12 von meyer.)
Beitrag: #17
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RE: � 17 vs � 23
Petz schrieb:Aber mit der Fu�note auf Seite 4 des Dokuments passt unsere Rechtsauffassung.Ja, das ist klar (soweit nicht andere Einkunftsarten, darunter auch � 17 EStG vorgehen) n�mlich f�r die Anschaffungen ab 01.01.2009, daf�r gibt es ja auch eine klare Anwendungsregelung, die jedoch � 23 Abs. 2 S. 2 EStG nicht einschlie�t. � 23er F�lle mit Wertpapieren oder auch GmbH-Anteilen sind dennoch letztmalig im VZ 2009 denkbar (Anschaffung vor 01.01.2009 + 1 Jahr). Bisher galt: � 23 EStG subisidi�r gegen�ber allen anderen Einkunftsarten au�er � 17 EStG wegen des � 23 Abs. 2 S. 2 EStG als lex specialis. Und da hei�t es in dem Artikel explizit, dass die Umkehr der Subidiarit�tsregel bereits f�r VZ 2008 anzuwenden sei, also schon ab VZ 2008 � 17 EStG vor � 23 EStG. Das w�re ja gerade nicht Ihre Rechtsauffassung. Von der Sache her k�nnte ich mich nach den bisherigen Erkenntnissen in diesem Thread auch damit anfreunden, zumal das f�r VZ 2009 ja in jedem Fall gelten w�rde, wo die Konstellation genauso auch noch vorkommen kann. Die �nderung des Subsidiarit�tsprinzips scheint also nicht exakt an den Systemwechsel gekoppelt zu sein. Mich macht aber stutzig, dass das in allen m�glichen Datenbanken/Kommentierungen anders steht. |
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