Aufbewahrungsrückstellung
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10.09.2011, 19:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2011 19:40 von Buchi.)
Beitrag: #11
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Es steht aber nirgendwo, dass die Vereinfachung auch für die Dauer des Betriebs gilt. Ich lese immer nur von einer Vereinfachung dahingehend, dass es 6-jährige und 10-jährige Fristen gibt.
War nur so ein Gedanke. Da sonst niemand darin ein Problem sieht, wird wohl auch keines sein. /thread :-) |
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10.09.2011, 20:00
Beitrag: #12
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Ich sehe DEIN Problem aber das besteht ja nunmal nicht darin, dass du Befürchtungen hast, dass die Rückstellung mit Faktor 5,5 zu hoch ist. Du willst ja eher das Gegenteil - nämlich eine Vereinfachungsregel mit höherem Faktor mit dem Ergebnis einer höheren Rückstellung.
Das ist m.E. aber etwas zu viel des Guten. Entweder du machst dir die Arbeit und ermittelst die Kosten für jedes Jahr gesondert - dann wird die Rückstellung bei einem 2-Jahre alten Betrieb wohl höher ausfallen oder du machst es dir einfach und nimmst das "Faktorverfahren", dann aber eben mit 5,5 und nicht mit einem höheren Faktor. Das ist m.E. Sinn und Zweck einer Vereinfachungsregel, dass diese pauschaliert und auf die Besonderheiten des Einzelfalls keine Rücksicht nimmt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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10.09.2011, 20:42
Beitrag: #13
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Der Faktor 5,5 wurde doch gerade für Unternehmen entschieden, die nunmal schon länger als 10 Jahre bestehen. Und das mit der Begründung von 10 + 1 Jahre / 2.
Ich will keine Vereinfachungsregel mit einem höheren Faktor, sondern einfach nur die Möglichkeit bei noch nicht so lange bestehenden Unternehmen auch den tatsächlichen Durchschnitt zu nehmen. Die Vereinfachungsregel besteht meiner Meinung nicht im Faktor 5,5 an sich, sondern an der Tatsache, dass man einen Durchschnitt überhaupt bilden darf. Darum ja in den Urteilen die Begründung mit den Jahren. Nicht dass mich das jetzt sonderlich stresst. Mich wundert nur, dass hier Leute einerseits ständig Steuerflöhe husten hören. Wenn ich aber mal mit einer revolutionären Feststellung komme, keiner es auch so sieht :o) |
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10.09.2011, 22:18
Beitrag: #14
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Die 1. Möglichkeit muss dann aber jährlich und isoliert angewandt werden, sonst wird das Ergebnis falsch. In 10 Jahren können sich Mieten und andere Kosten mitunter munter entwickeln.
Aber interessant. Diese Verlautbarungen waren mir unbekannt. ® |
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12.09.2011, 08:11
Beitrag: #15
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Hallo,
im Prinzip sollte man froh sein für eine ungewisse Verbindlichkeit eine Rückstellung bilden zu dürfen, die dann auch noch einen klaren Regelungscharakter hat. Wir sprechen hier ja wieder einmal von einer rein steuerlichen Regelung. Vergesst nicht: In erster Linie wird der handelsrechtliche JA erstellt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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12.09.2011, 12:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2011 12:08 von tolledeu.)
Beitrag: #16
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Buchi schrieb:Hallo, Die Formel lautet eigentlich anders 10+9+8..... /10 = 5,5. Ich nutze die Vereinfachung und erhöhe die RSt trotzdem, also bei zwei Jahren 10+9/2= 9,5 mal Kosten. In den nächsten Jahren wird der Faktor um 0,5 geringer bis ich bei 10 Jahren und 5,5 bin. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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12.09.2011, 14:39
Beitrag: #17
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
tolledeu schrieb:Die Formel lautet eigentlich anders 10+9+8..... /10 = 5,5. Das ist doch mal ne Antwort ![]() |
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