Aufbewahrungsr�ckstellung
|
09.09.2011, 22:23
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Aufbewahrungsr�ckstellung
Hallo,
nehmt Ihr eigentlich bei der Berechnung der Aufbewahrungsr�ckstellung immer den Faktor 5,5 (10 + 1 Jahre / 2)? Also auch bei Unternehmen, die erst seit z.b. 2 Jahren bestehen? M�sste ja dann eigentlich ein anderer Faktor sein oder? Gru� Buchi |
|||
09.09.2011, 22:45
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Aufbewahrungsr�ckstellung
du bildest die r�ckstellung ja nicht f�r die vergangenheit, sondern f�r aufwand der im Abschlussjahr wirtschaftlichverursacht ist und erst in den folgejahren entsteht. der faktor bildet dabei die ratierliche ansammlung ab.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
|||
10.09.2011, 07:36
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Aufbewahrungsr�ckstellung
Das ist mir schon klar. Ich kenne die Voraussetzungen f�r R�ckstellungen f�r ungewisse Verbindlichkeiten.
Der Faktor 5,5 ergibt sich, weil die Aufbewahrungspflicht f�r die im WJ betreffenden Unterlagen noch 10 jahre besteht und f�r die Unterlagen von vor 10 Jahren noch 1 Jahr besteht. Durchschnitt somit 5,5 ((10 + 1) / 2). Ein Unternehmen, dass erst seit z.b. 2 Jahren besteht hat Unterlagen, die 10 Jahre aufbewahrt werden m�ssen, aber keine Unterlagen die nur 1 Jahr aufbewahrt werden m�ssen sondern 8 Jahre. Wieso sollte da der gleiche Durchschnitt gelten? |
|||
10.09.2011, 10:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2011 10:47 von ecro.)
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Aufbewahrungsr�ckstellung
Buchi schrieb:weil die Aufbewahrungspflicht f�r die im WJ betreffenden Unterlagen noch 10 jahre besteht und f�r die Unterlagen von vor 10 Jahren noch 1 Jahr besteht. Das ist ohnehin zu kurz gesprungen, zumindest f�r den ersten Teil. Sowohl 257 HGB als auch 247 AO bestimmen, dass die 10-Jahresfrist mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Damit sind wir schon mal bei mindestens 11 Jahren, oder hast du am 31. Dezember 2010 den JA 2010 schon fertig? Und wenn du noch 2008er Abschl�sse machst, hast du schon 13 Jahre. F�r die Unterlagen von vor 10 Jahren kommst du doch auch auf "noch ein Jahr"... � |
|||
10.09.2011, 12:46
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Aufbewahrungsr�ckstellung
Das w�re �brigens noch mein n�chstes Problem. Das scheint wohl mit dem Vereinfachungsgedanken abgegolten zu sein.
|
|||
10.09.2011, 13:03
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Aufbewahrungsr�ckstellung
Richtig. Ich hab das so gel�st, dass ich bei Jahren, bei denen ich es nicht wusste, unterstellt habe, dass die letzte Eintragung im Jahr+1 vorgenommen wurde.
Es handelt sich ja "nur" um eine R�ckstellung. Die Zahl, die am Ende dort steht, ist ohnehin eine Daumenpeilung, mehr nicht. � |
|||
10.09.2011, 13:34
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Aufbewahrungsr�ckstellung
Hallo,
Niemand hindert Dich daran den Faktor zu verringern. Die R�ckstellung darf nur insgesamt nicht den Wert �berschreiten, der sich aufgrund des Faktors 5,5 ergibt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
10.09.2011, 15:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2011 15:29 von Buchi.)
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Aufbewahrungsr�ckstellung
zaunk�nig schrieb:Niemand hindert Dich daran den Faktor zu verringern. Die R�ckstellung darf nur insgesamt nicht den Wert �berschreiten, der sich aufgrund des Faktors 5,5 ergibt. Wieso sollte ich den Faktor verringern, wenn sich meine durchschnittliche Aufbewahrungszeit verl�ngert? Nochmal: Wenn ich die Unterlagen vom Vorjahr noch 9 Jahre aufbewahren muss und zudem Unterlagen vom aktuellen Jahr 10 Jahre aufbewahren muss, dann ist das kein Durchschnitt von 5,5. Meiner Meinung nach eher was in Richtung 9,5. Ich habe absichtlich die Problematik mit dem Fristbeginn rausgelassen, weil es mir erstmal nur um den Faktor geht. |
|||
10.09.2011, 17:59
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Aufbewahrungsr�ckstellung
Das mit dem Faktor ist mir zu kompliziert oder ich bin doof f�r sowas. Ich schreibe einfach alle betroffenen Jahre untereinander und �berlege, wie lange wieviel f�r jedes Jahr zur�ckzustellen ist. Es kann ja sein, dass in einem Jahr doppelt so viele Ordner aufzubewahren sind oder nur einer. Oder dass der Aufwand anders zu bewerten ist durch Mietereinbauten oder R�ckbauverpflichtungen.
Summe ziehen, fertig. Im n�chsten Jahr fortentwickeln. L�sst sich anschaulich dem FA und dem Mandanten darlegen. � |
|||
10.09.2011, 18:26
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Aufbewahrungsr�ckstellung
Die Finanzverwaltung erkennt 2 M�glichkeiten an:
Zitat:1. M�glichkeit FinBeh Berlin 13.9.2006, III A - S 2175 - 1/06 OFD Magdeburg 21.9.2006, S 2137 - 41 - St 211 OFD Hannover 27.6.2007, S 2137 - 106 - StO 222/221 Wenn man sich die M�he der Einzelermittlung der Kosten sparen m�chte, dann bleibt nur der Faktor 5,5. Dies stellt bereits eine Vereinfachungsmethode dar, deshalb wird dann auf die Besonderheiten bei einem "frischen" Unternehmen nicht mehr eingegangen. Also entweder hop oder top. Eine Zwischenl�sung gibt es nicht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: