KV/PV des Lehrlings
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08.09.2011, 11:26
Beitrag: #1
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KV/PV des Lehrlings
Lehrling mit ca. 9.000,- Brutto zahlt ca. 800,- f�r KV u. PV.
Die Zahlungen werden in Anlage Kind Zeile 31 bzw. 33 angegeben, damit eine steuerl. Ber�cksichtigung bei den Eltern erfolgen soll. Dies wird verwehrt, da als Erl�uterung zurm o.g. Punkt im Formular steht: "...v. Kind als VN geschuldet und von mir/uns getragen wurden..." Das FA will nun diese Zahlungen nicht bei den Eltern ber�cksichtigen, da die Beitr�ge ja direkt vom Lehrlingsentgeld (damit vom Kind getragen) abgezogen werden. Ich kann das so aber nicht ganz aus dem � 10 EStG rauslesen: "Als eigene Beitr�ge des Steuerpflichtigen werden auch die vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragenen eigenen Beitr�ge im Sinne des Buchstaben a oder des Buchstaben b eines Kindes behandelt, f�r das ein Anspruch auf einen Freibetrag nach � 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld besteht." Die Eltern zahlen Unterhalt, ob nun die Zahlung f�r Miete, Essen o.�. ausgegeben wird, oder f�r die Beitr�ge zur KV/PV (auch wenn vom Lehrlingsgeld abgezogen) ist m.E. egal. Oder? |
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08.09.2011, 12:19
Beitrag: #2
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RE: KV/PV des Lehrlings
Ich w�rde deiner Auffassung zustimmen.
Bundesministerium der Finanzen , IV C 3 - S-2222 / 09 / 10041 / IV C 5 - S-2345 / 08 / 0001 Schreiben (koordinierter L�ndererlass) vom 13.09.2010 Zitat:Rz. 87 Wird von den Ehegatten die getrennte Veranlagung beantragt, wird der H�chstbetrag sowie der Mindestansatz f�r jeden Ehegatten gesondert ermittelt. F�r die Berechnung des Mindestansatzes ist bei jedem Ehegatten der von ihm als Versicherungsnehmer geleistete Beitrag zur Basisabsicherung anzusetzen. Ist ein Kind Versicherungsnehmer, werden die Beitr�ge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Sinne des � 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 EStG jedoch von den Ehegatten getragen, k�nnen die Ehegatten die Zuordnung der geleisteten Beitr�ge einvernehmlich bestimmen; im �brigen erfolgt die Zuordnung entsprechend der Zuordnung der Kinderfreibetr�ge. Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Pressemitteilung vom 02.05.2011 Pressemitteilung Nr. 12/11 Zitat:Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Ber�cksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, dem sog. B�rgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, wurde der Abzug der Beitr�ge zur Kranken- und Pflegeversicherung entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu gestaltet. Das Ganze gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2010. |
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08.09.2011, 15:29
Beitrag: #3
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RE: KV/PV des Lehrlings
Gegenmeinungen?
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08.09.2011, 15:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.09.2011 16:31 von Eisvogel.)
Beitrag: #4
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RE: KV/PV des Lehrlings
HaufeIndex 2531416 :
Eigene Beitr�ge steuerlich zu ber�cksichtigender Kinder Eine Ausnahme von diesen Grunds�tzen hat der Gesetzgeber in � 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG normiert. So sind die vom Steuerpflichtigen wirtschaftlich getragenen Beitr�ge eines Kindes zu dessen eigener Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherung als eigene Beitr�ge des Steuerpflichtigen zu behandeln, wenn der Steuerpflichtige f�r das Kind einen Anspruch auf einen Freibetrag nach � 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld hat und er die Beitr�ge wirtschaftlich getragen hat. Zwar ist das Kind selbst Versicherungsnehmer, so dass der Beitragsabzug durch eine andere Person eigentlich ausscheidet, aber aufgrund der Ausnahmeregel k�nnen die Eltern die Beitr�ge - unter den genannten Voraussetzungen - als eigene geltend machen. Diese Abweichung vom Grundsatz des Abzugs f�r den Versicherungsnehmer soll insbesondere F�lle erfassen, in denen steuerlich zu ber�cksichtigende Kinder durch die Art der Ausbildung oder eine Erkrankung in eigener Person Versicherungsnehmer sind, ohne selbst erwerbst�tig zu sein, insbesondere • Kinder , die in der studentischen Krankenversicherung versichert sind, und •behinderte Kinder , die wegen der Leistungsausschl�sse der privaten Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Durch die gesetzliche Sonderregelung werden auch eigene Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherungen eines Kindes erfasst, wenn das steuerlich zu ber�cksichtigende Kind selbst Eink�nfte erzielt. Voraussetzung ist, dass die eigenen Eink�nfte und Bez�ge des Kindes unterhalb des Grenzbetrags nach � 32 Abs. 4 EStG liegen. F�r in Ausbildung befindliche Kinder k�nnen die eigenen Beitr�ge zur Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherung der Kinder daher von den Eltern geltend gemacht werden, wenn die Eink�nfte und Bez�ge des Kindes den Grenzbetrag nach � 32 Abs. 4 EStG nicht �bersteigen. Bisher haben sich diese Beitr�ge bei den Kindern regelm��ig steuerlich nicht ausgewirkt. Diese Sonderregelung gilt nur f�r die Beitr�ge zur Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherung. F�r Beitragsanteile, die �ber die Basisabsicherung hinausgehen, ist ein Abzug nur beim Kind m�glich. Die Eltern k�nnen die Beitr�ge nicht ansetzen, weil sie nicht Versicherungsnehmer sind (Risthaus, DStZ 2009 S. 669) Gr��e Eisvogel |
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08.09.2011, 16:25
Beitrag: #5
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RE: KV/PV des Lehrlings
Eben. Das Kind ist ja erwerbst�tig. In dem Bsp. des BMF ist es die studentische KV, die zwar erst die Tochter zahlt, aber von den Eltern im Zuge des Unterhalts wieder erh�lt. Also eine Art durchlaufender Posten.
F�r die Meinung des BDL (s.o.) fehlt mir eine gesetzl. Grundlage. Wirtschaftlich tr�gt der Lehrling seine KV selber, er erh�lt nat�rlich zus�tzl. Unterhalt, aber die KV ist ja eigentlich durch seinen Lohnabzug bereits bezahlt. Studenten haben kein EK und leiten sozusagen den Unterhalt nur weiter an die KV bzw. PV. Im BMF heisst es ja auch: "Die Beitr�ge k�nnen grunds�tzlich vom Versicherungs-nehmer, in den F�llen des � 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 EStG aber abweichend auch vom Unterhaltsverpflichteten geltend gemacht werden, wenn dieser die eigenen Beitr�ge eines Kindes, f�r das ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht, wirtschaftlich getragen hat." Wirtschaftl. getragen hat die Kosten das Kind, der zus�tzl. Unterhalt der Eltern wird eben f�r andere Dinge gezahlt. |
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08.09.2011, 18:21
Beitrag: #6
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RE: KV/PV des Lehrlings
Ganz auf die Schnelle, daher ohne Quelle.
Ich bin ziemlich sicher, dass ich dazu vor Kurzem schon was gelesen habe in Sachen anh�ngiges Verfahren vor einem FG. Wenn die Verwaltung sich dazu nicht ganz eindeutig �u�ert, wird das wohl wieder auf eine Kl�rung im Klageweg (im Extremfall bis zum BVerfG) hinauslaufen. |
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08.09.2011, 18:39
Beitrag: #7
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RE: KV/PV des Lehrlings
Mich deuchts als wenn ich da auch was gelesen h�tte. Da ist diesbez�glich irgendwas im Busch.
Habe aber aktuell keinen Zugriff, schau aber gerne morgen mal nach. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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08.09.2011, 18:43
Beitrag: #8
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RE: KV/PV des Lehrlings
OK habs noch im Netz gefunden:
Zitat:Einkommensteuer: Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes als Sonderausgaben (OFD) Meiner Erinnerung nach, wird gerade auf Bund-L�nder-Ebene gekl�rt, wie dar�ber entschieden werden soll. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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09.09.2011, 10:09
Beitrag: #9
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RE: KV/PV des Lehrlings
Super, das ist im Prinzip genau das, was ich gesucht hab. Also schlimmstenfalls RdV. Ich danke euch.
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04.10.2011, 12:05
Beitrag: #10
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RE: KV/PV des Lehrlings
Bund und L�nder haben sich gekl�rt. Danach sind die Kosten bei den Eltern zu ber�cksichtigen. Wir haben schon eine interne Anweisung. Ich gehe davon aus, dass kurzfristig Anweisungen anderer BL ver�ffentlicht werden.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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