Abspaltung
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26.08.2011, 10:37
Beitrag: #1
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Abspaltung
Hallo,
irgendwie bekomme ich nur noch Spezialfälle auf den Tisch und das als Berufsneuling ![]() Wohin muss ich bei einer Abspaltung (Teilbetrieb einer GmbH wurde abgespalten) das "Restkapital" verbuchen? Fragt nicht warum, aber irgendwie habe ich keinen Plan. Ciao Dragon |
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26.08.2011, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2011 11:48 von Dragon.)
Beitrag: #2
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RE: Abspaltung
Hat sich erledigt. Wozu doch die Schulungsunterlagen so alles gut sind!!!
![]() Lsg.: Man nehme die Differenz aus Aktiva uns Passiva und ziehe sie zuerst vom ungebunden Kapital (Gewinnvortrag, Rücklage) ab. So dieses "aufgebraucht" ist, muss man an das gebunden Kapital heran - somit eine Kapitalherabsetzung durchführen. Ciao Dragon |
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