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Abspaltung
26.08.2011, 10:37
Beitrag: #1
Abspaltung
Hallo,

irgendwie bekomme ich nur noch Spezialfälle auf den Tisch und das als Berufsneuling Sad

Wohin muss ich bei einer Abspaltung (Teilbetrieb einer GmbH wurde abgespalten) das "Restkapital" verbuchen?

Fragt nicht warum, aber irgendwie habe ich keinen Plan.

Ciao Dragon
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26.08.2011, 11:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2011 11:48 von Dragon.)
Beitrag: #2
RE: Abspaltung
Hat sich erledigt. Wozu doch die Schulungsunterlagen so alles gut sind!!!Rolleyes Habe ich doch tatsächlich in Bezug auf die StB-Vorbereitung schon mal gehört.

Lsg.:

Man nehme die Differenz aus Aktiva uns Passiva und ziehe sie zuerst vom ungebunden Kapital (Gewinnvortrag, Rücklage) ab. So dieses "aufgebraucht" ist, muss man an das gebunden Kapital heran - somit eine Kapitalherabsetzung durchführen.

Ciao Dragon
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