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Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
12.08.2011, 19:37
Beitrag: #1
Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Hallo Leute,

mein heutiger Fall:
Finanzamt will Einkommensteuer-Erklärungen für die Jahre 2008-2010 bei einem Steuerpflichtigen, der auf Steuerklasse 1 ohne Kirche und Kind gearbeitet hat, keine Lohnsteuerermäßigung auf der Karte hat eintragen lassen und weder Werbungskosten noch andere Einkünfte hat.
Ist das normal?
Ich habe mir mal erlaubt, die Daten der Lohnsteuerbescheinigung 2008 in ein Steuerprogramm einzutragen mit dem Ergebnis, dass er 100 Euro an das Finanzamt zahlen muss. Prüft das Finanzamt mittlerweile die Lohnsteuerbescheinigungen auf Nachzahlungen durch? Oder warum will das Finanzamt nun die Steuererklärungen für die vergangenen Jahre haben?
Letztlich kommt nun aber pro Jahr eine Erstattung von jeweils über 2.000 Euro heraus, weil er in einer wilden Ehe mit einer Frau lebt, mit der er seit 2009 ein gemeinsames Kind hat, die keine eigenen Einkünfte und Bezüge hat (außer Elterngeld) und die er bald heiraten möchte ... Cool

Gruss
Uwe
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12.08.2011, 19:47
Beitrag: #2
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Vielleicht hat das Finanzamt ja einen ganz anderen (bösen) Verdacht Rolleyes und fordert deshalb mal die Erklärungen an.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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12.08.2011, 21:08
Beitrag: #3
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Mandant ansprechen, ob da nicht doch irgendwas im Busch sein könnte. Ggf. versuchen, dem FA zu entlocken, woran es liegen könnte (Kontrollmaterial, unbekannte Beteiligungseinkünfte)?

Zum Dritten würde ich mal checken, wo eine Nachzahlung für 2008 herkommen soll. Ist m. E. bei dem genannten Fall eigentlich nur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug denkbar (mal die Jahreszahlen in einen Lohnsteuerrechner für 2008 eingeben). Außerdem wäre das eine Antragsveranlagung. Stpfl. kann sich zwar nicht der Erklärungsabgabe, aber wohl der Veranlagung entziehen.
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16.08.2011, 14:37
Beitrag: #4
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Hallo,

Kiharu schrieb:Vielleicht hat das Finanzamt ja einen ganz anderen (bösen) Verdacht Rolleyes und fordert deshalb mal die Erklärungen an.

Es gab eine KM über ebucht (edit by system)-Einkünfte für die Jahre 2005-2010 ... die Bescheide für 2005-2007 sind noch unterwegs, die für 2008-2010 werden noch zurückgehalten ...

Gruss
Uwe
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17.08.2011, 13:14
Beitrag: #5
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
das gute alte (leidige) ebucht (edit by system) Thema Wink
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19.08.2011, 13:24
Beitrag: #6
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Uwe schrieb:Letztlich kommt nun aber pro Jahr eine Erstattung von jeweils über 2.000 Euro heraus, weil er in einer wilden Ehe mit einer Frau lebt, mit der er seit 2009 ein gemeinsames Kind hat, die keine eigenen Einkünfte und Bezüge hat (außer Elterngeld) und die er bald heiraten möchte ... Cool

Kann mir jemand mal bitte den Knoten lösen? Was außer dem halben Kinderfreibetrag wäre denn da noch steuerwirksam?

®
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19.08.2011, 14:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2011 14:07 von Lemgun.)
Beitrag: #7
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
§ 33 a Abs 1 EStG (Unterstützung bedürftiger Personen)

Unterhaltsleistungen sind auch abziehbar an den Lebensgefährten in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder an einen in Ihrem Haushalt lebenden, nicht unterhaltsberechtigten Angehörigen (Geschwister, Tante, Onkel, Stiefelternteil usw.), wenn ihm wegen des Zusammenlebens Ihr Einkommen teilweise zugerechnet und deswegen öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (z.B. Hartz IV, Sozialgeld) gekürzt oder verweigert würden (§ 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG). Ein Antrag auf die Mittel muss nicht gestellt worden sein (BMF-Schreiben vom 28.3.2003, BStBl. 2003 I S. 243).

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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19.08.2011, 14:41
Beitrag: #8
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Lemgun schrieb:(BMF-Schreiben vom 28.3.2003, BStBl. 2003 I S. 243).
etwas aktueller ist BMF, 7.6.2010, BStBl I, 2010, 582
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20.08.2011, 08:51
Beitrag: #9
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Super, danke. An den §33a (1) habe ich auch gedacht, konnte aber keine Verbindung zur Unterhaltsverpflichtung herstellen.

®
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31.08.2011, 19:02
Beitrag: #10
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Eisvogel schrieb:
Lemgun schrieb:(BMF-Schreiben vom 28.3.2003, BStBl. 2003 I S. 243).
etwas aktueller ist BMF, 7.6.2010, BStBl I, 2010, 582

Oh danke, noch gar nicht gesehen Smile

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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