"Landfrauengelder"?
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10.08.2011, 16:21
Beitrag: #1
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"Landfrauengelder"?
Sachen gibt es, ...? (*staun*)
Was ich als Stadtpflanze nicht kannte, habe ich heute am Telefon erz�hlt bekommen: Eine Mandantin erh�lt nun F�rdermittel "zur Unternehmenssicherung von Frauen im l�ndlichen Raum". Nun sagt sie mir, die w�ren steuerfrei. Ich finde das aber nicht in "gedruckt". Auf der Seite der Landesdirektion Dresden f�r die Gleichstellung wird diese Art der F�rderung im gleichen Atemzug mit der Existenzgr�ndungsf�rderung genannt. Die ist ja nach � 3 Nr. 2b EStG (mit Verweis auf SGB 2) steuerfrei. Nun finde ich im SGB 2 aber diese F�rderung f�r die l�ndlichen Damen nicht... Weiss jemand auswendig, ob das steuerfrei oder steuerpflichtig ist? Gef�hlt bin ich ja momentan bei "steuerpflichtig". Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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10.08.2011, 19:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2011 19:47 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #2
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RE: "Landfrauengelder"?
Die Existenzgr�ndungsf�rderung ist SGB III
Ich denke in dem Fall ist �3 Nr. 2 EStG wahrscheinlicher... Zitat:das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das �bergangsgeld, das Unterhaltsgeld, die Eingliederungshilfe, das �berbr�ckungsgeld, der Gr�ndungszuschuss, der Existenzgr�ndungszuschuss nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsf�rderungsgesetz sowie das aus dem Europ�ischen Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld und die aus Landesmitteln erg�nzten Leistungen aus dem Europ�ischen Sozialfonds zur Aufstockung des �berbr�ckungsgeldes nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsf�rderungsgesetz und die �brigen Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsf�rderungsgesetz und den entsprechenden Programmen des Bundes und der L�nder, soweit sie Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden oder zur F�rderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empf�nger gew�hrt werden, sowie Leistungen auf Grund der in � 141m Absatz 1 und � 141n Absatz 2 des Arbeitsf�rderungsgesetzes oder � 187 und � 208 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Anspr�che, Leistungen auf Grund der in � 115 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit � 117 Absatz 4 Satz 1 oder � 134 Absatz 4, � 160 Absatz 1 Satz 1 und � 166a des Arbeitsf�rderungsgesetzes oder in Verbindung mit � 143 Absatz 3 oder � 198 Satz 2 Nummer 6, � 335 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Anspr�che, wenn �ber das Verm�gen des ehemaligen Arbeitgebers des Arbeitslosen das Konkursverfahren, Gesamtvollstreckungsverfahren oder Insolvenzverfahren er�ffnet worden ist oder einer der F�lle des � 141b Absatz 3 des Arbeitsf�rderungsgesetzes oder des � 183 Absatz 1 Nummer 2 oder 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vorliegt, und der Alters�bergangsgeld-Ausgleichsbetrag nach � 249e Absatz 4a des Arbeitsf�rderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung; Die beim Amt werden doch wissen ob das irgendwas nach Arbeitsf�rderungsgesetz / SGB oder Sozialfonds ist oder? https://fs.egov.sachsen.de/formserv/find...rtname=143 Hier ist die Richtlinie in der das verankert ist und deren Rechtsgrundlage. Die F�rderung der Landfrauen ist Teil B Abschnitt 3 Zitat:Richtlinie Geht also wohl auf EG-Recht zur�ck... Einen verweis auf das SGB habe ich nirgends gefunden. Interessant w�re auch ob es eine Existenzgr�ndung ist oder eine F�rderung f�r den laufenden Betrieb... denn beides ist bei dieser F�rderung m�glich. |
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10.08.2011, 23:18
Beitrag: #3
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RE: "Landfrauengelder"?
Danke Dir!
Den ganzen Richtlinienkrams hatte ich auch schon durchgeforstet, aber bevor ich im passenden SGB nichts finde, kriege ich auch den Zirkelschluss auf � 3 SstG nicht hin. Ich bleibe dabei: steuerpflichtig. (Dass die passenden Damen im Amt in Dr�sdn nach 16:00 nicht mehr erreichbar waren, muss ich, glaube ich, nicht schreiben, - sonst h�tte ich a) entweder hier nicht gepostet oder b) v�llig entr�stet gepostet, was das Ergebnis gewesen w�re...) Warten wir es ab. Morgen versuche ich weiter, die GleichstellungsbeauftragtIn zu erreichen (aua). ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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11.08.2011, 08:53
Beitrag: #4
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RE: "Landfrauengelder"?
So, - passende Beauftragte in der Landesregierung erreicht und:
War ja klar... Die wissen das dort auch nicht. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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11.08.2011, 09:57
Beitrag: #5
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RE: "Landfrauengelder"?
Je mehr ich mich hier durchlese, denke ich, da� diese Gelder wie alle anderen Ex-Gr�nderzusch�sse stfr. sind und mit in den � 3 2. EStG geh�ren. Direkt gelesen, hab ich es allerdings auch nicht.
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11.08.2011, 10:03
Beitrag: #6
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RE: "Landfrauengelder"?
Ja. Durchgelesen habe ich mir das auch alles.
Aber diese F�rdermittel werden zur Investition und nicht zum Bestreiten des n�tigen Lebensunterhaltes vergeben. In meinem Fall ist die Dame in ein gr��eres Ladengesch�ft umgezogen, welches erst mal renoviert werden musste. Da ich diese F�rdergelder aber nicht im SGB finde, gehe ich davon aus, dass sie auch nicht steuerfrei sind. Es gibt die ja schon etliche Jahre (zur�ckverfolgt habe ich es bis zu einem Ministeriumsschreiben aus 2005) => da w�re imho genug Zeit gewesen, diese gelder in � 3 EStG mit aufzunehmen, wenn das gew�nscht gewesen w�re, dass sie steuerfrei sind. Danke Dir trotzdem! LG, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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