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"Landfrauengelder"?
10.08.2011, 16:21
Beitrag: #1
"Landfrauengelder"?
Sachen gibt es, ...? (*staun*)

Was ich als Stadtpflanze nicht kannte, habe ich heute am Telefon erz�hlt bekommen:

Eine Mandantin erh�lt nun F�rdermittel "zur Unternehmenssicherung von Frauen im l�ndlichen Raum".

Nun sagt sie mir, die w�ren steuerfrei.

Ich finde das aber nicht in "gedruckt".

Auf der Seite der Landesdirektion Dresden f�r die Gleichstellung wird diese Art der F�rderung im gleichen Atemzug mit der Existenzgr�ndungsf�rderung genannt.
Die ist ja nach � 3 Nr. 2b EStG (mit Verweis auf SGB 2) steuerfrei.

Nun finde ich im SGB 2 aber diese F�rderung f�r die l�ndlichen Damen nicht...

Weiss jemand auswendig, ob das steuerfrei oder steuerpflichtig ist?

Gef�hlt bin ich ja momentan bei "steuerpflichtig".

Gru�, die Catja

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10.08.2011, 19:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2011 19:47 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #2
RE: "Landfrauengelder"?
Die Existenzgr�ndungsf�rderung ist SGB III

Ich denke in dem Fall ist �3 Nr. 2 EStG wahrscheinlicher...

Zitat:das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das �bergangsgeld, das Unterhaltsgeld, die Eingliederungshilfe, das �berbr�ckungsgeld, der Gr�ndungszuschuss, der Existenzgr�ndungszuschuss nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsf�rderungsgesetz sowie das aus dem Europ�ischen Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld und die aus Landesmitteln erg�nzten Leistungen aus dem Europ�ischen Sozialfonds zur Aufstockung des �berbr�ckungsgeldes nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsf�rderungsgesetz und die �brigen Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsf�rderungsgesetz und den entsprechenden Programmen des Bundes und der L�nder, soweit sie Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden oder zur F�rderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empf�nger gew�hrt werden, sowie Leistungen auf Grund der in � 141m Absatz 1 und � 141n Absatz 2 des Arbeitsf�rderungsgesetzes oder � 187 und � 208 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Anspr�che, Leistungen auf Grund der in � 115 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit � 117 Absatz 4 Satz 1 oder � 134 Absatz 4, � 160 Absatz 1 Satz 1 und � 166a des Arbeitsf�rderungsgesetzes oder in Verbindung mit � 143 Absatz 3 oder � 198 Satz 2 Nummer 6, � 335 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Anspr�che, wenn �ber das Verm�gen des ehemaligen Arbeitgebers des Arbeitslosen das Konkursverfahren, Gesamtvollstreckungsverfahren oder Insolvenzverfahren er�ffnet worden ist oder einer der F�lle des � 141b Absatz 3 des Arbeitsf�rderungsgesetzes oder des � 183 Absatz 1 Nummer 2 oder 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vorliegt, und der Alters�bergangsgeld-Ausgleichsbetrag nach � 249e Absatz 4a des Arbeitsf�rderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung;

Die beim Amt werden doch wissen ob das irgendwas nach Arbeitsf�rderungsgesetz / SGB oder Sozialfonds ist oder?

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/find...rtname=143

Hier ist die Richtlinie in der das verankert ist und deren Rechtsgrundlage. Die F�rderung der Landfrauen ist Teil B Abschnitt 3

Zitat:Richtlinie
des S�chsischen Staatsministeriums f�r Soziales
�ber die Gew�hrung von Zuwendungen
zur F�rderung der Chancengleichheit von Frau und Mann und zur Bek�mpfung
geschlechtsbezogener Gewalt
(Richtlinie zur F�rderung der Chancengleichheit)
Vom 22.05.2007

Teil A
Allgemeine Bestimmungen
1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
Der Freistaat Sachsen gew�hrt auf der Grundlage der �� 23 und 44 der Haushaltsordnung des
Freistaates Sachsen (S�chsische Haushaltsordnung – S�HO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10. April 2001 (S�chsGVBl. S. 153), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember
2002 (S�chsGVBl. S. 333, 352) ge�ndert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
und nach Ma�gabe der Verwaltungsvorschriften des S�chsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur S�chsischen Haushaltsordnung (VwV – S�HO) vom 27. Juni 2005 (S�chsABl. SDr.
S. S 225), in der jeweils geltenden Fassung, und dieser Richtlinie Zuwendungen zur F�rderung
der Chancengleichheit von Frau und Mann in Politik, Gesellschaft und Erwerbsleben einschlie�lich
der F�rderung von Ma�nahmen zur Bek�mpfung geschlechtsbezogener Gewalt.
Zuwendungen nach Teil B Abschnitt 3 dieser Richtlinie werden zudem auf der Grundlage der
Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 �ber die Anwendung
der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. EG Nr. L 279/5 vom
28.12.2006) sowie deren Nachfolgeregelungen gew�hrt.
Ein Rechtsanspruch auf Gew�hrung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt
aufgrund pflichtgem��en Ermessens im Rahmen der verf�gbaren Haushaltsmittel.

Geht also wohl auf EG-Recht zur�ck...

Einen verweis auf das SGB habe ich nirgends gefunden.

Interessant w�re auch ob es eine Existenzgr�ndung ist oder eine F�rderung f�r den laufenden Betrieb... denn beides ist bei dieser F�rderung m�glich.
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10.08.2011, 23:18
Beitrag: #3
RE: "Landfrauengelder"?
Danke Dir!
Den ganzen Richtlinienkrams hatte ich auch schon durchgeforstet, aber bevor ich im passenden SGB nichts finde, kriege ich auch den Zirkelschluss auf � 3 SstG nicht hin.

Ich bleibe dabei: steuerpflichtig.

(Dass die passenden Damen im Amt in Dr�sdn nach 16:00 nicht mehr erreichbar waren, muss ich, glaube ich, nicht schreiben, - sonst h�tte ich
a) entweder hier nicht gepostet oder
b) v�llig entr�stet gepostet, was das Ergebnis gewesen w�re...)

Warten wir es ab.

Morgen versuche ich weiter, die GleichstellungsbeauftragtIn zu erreichen (aua).

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11.08.2011, 08:53
Beitrag: #4
RE: "Landfrauengelder"?
So, - passende Beauftragte in der Landesregierung erreicht und:

War ja klar... Die wissen das dort auch nicht.

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11.08.2011, 09:57
Beitrag: #5
RE: "Landfrauengelder"?
Je mehr ich mich hier durchlese, denke ich, da� diese Gelder wie alle anderen Ex-Gr�nderzusch�sse stfr. sind und mit in den � 3 2. EStG geh�ren. Direkt gelesen, hab ich es allerdings auch nicht.
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11.08.2011, 10:03
Beitrag: #6
RE: "Landfrauengelder"?
Ja. Durchgelesen habe ich mir das auch alles.
Aber diese F�rdermittel werden zur Investition und nicht zum Bestreiten des n�tigen Lebensunterhaltes vergeben.
In meinem Fall ist die Dame in ein gr��eres Ladengesch�ft umgezogen, welches erst mal renoviert werden musste.

Da ich diese F�rdergelder aber nicht im SGB finde, gehe ich davon aus, dass sie auch nicht steuerfrei sind.

Es gibt die ja schon etliche Jahre (zur�ckverfolgt habe ich es bis zu einem Ministeriumsschreiben aus 2005) => da w�re imho genug Zeit gewesen, diese gelder in � 3 EStG mit aufzunehmen, wenn das gew�nscht gewesen w�re, dass sie steuerfrei sind.

Danke Dir trotzdem!

LG, die Catja

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