nachtr. WK bei n.s.A.
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27.07.2011, 10:14
Beitrag: #1
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nachtr. WK bei n.s.A.
Hallo Gemeinde,
habe irgendwie einen knoten im Kopf. Mdt. wird zum 31.12.2009 von seinem Arbeitgeber entlassen. Er erhält eine Abfindung. Ab Mitte Januar 2010 erhält er bis 31.08. ALG I von der Bundesagentur f. Arbeit. Danach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Wir machen gerade die ESt-Erkl. 2010 und ich frage mich, ob man ohne weiteres die anteiligen Steuerberatungskosten für die 19´er Einkünfte aus 2009 aus der Rechnung aus dem Jahre 2010 als nachträgliche WK geltend machen kann. Problem für mich ist die Begriffsbestimmung im § 9 EStG, denn ich erhalte, sichere und erwerbe keine 19´er Einkünfte mehr. Bisher habe ich in solchen Fällen die StB-kosten immer als nachträgliche WK angegeben und das FA hat es durchgewunken. Zurecht oder nur, weil der Bearbeiter keine Lust hatte genau nach Gesetzeswortlaut zu handeln? Danke schon mal für Euer Feedback. Ciao Dragon |
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27.07.2011, 10:29
Beitrag: #2
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Seh ich kein Problem. In 10 sind die Kosten für die Erklärung 09 entstanden. Da in 10 auch ALG bezogen wurde (Lohnersatzleistung), und damit Erklärungspflicht, sind die Kosten auch durch den ALG-Bezug (Anlage N) entstanden.
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27.07.2011, 10:48
Beitrag: #3
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Hallo Opa,
deiner Argumentation folgend wären die StB-kosten gar nicht Abzugsfähig, da das ALG I eine steuerfreie Einnahme ist. ALG I ist im übrigen auch keine Einnahme im Sinne des § 19 EStG. Wie gesagt bisher gab es keine Probleme, aber ist diese Vorgehensweise von Gesetz und Rechtsprechung gedeckt? Ciao Dragon |
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27.07.2011, 11:12
Beitrag: #4
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Gedeckt ist das imho nicht.
Ich meine mich an einen (nicht ganz vergleichbaren) Fall zu erinnern, da die RA-Kosten, um aus einer Beteiligung herauszukommen, nicht anerkannt wurden, da sie nicht mit (künftigen) Einnahmen im Zusammenhang standen. Hilfsweise würde ich jedoch das FA auf einen § 175 heben wollen, wenn das nicht anerkannt werden würde. Ich schreibe die Kosten aber auch immer mir rein und habe damit (bislang) keine Probleme gehabt. Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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27.07.2011, 11:39
Beitrag: #5
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Wo ist meine Antwort?
Ich versuchs nochmal kurz. Der Bezug v. ALG I steht in Zusammenhang mit der vorhergehenden AN-Tätigkeit, sonst würde ja kein ALG I Anspruch bestehen. ALG I ist zwar kein Einkommen, aber es wird als Einnahme (bspw. bei Unterhaltszahlungen usw.) gewertet. Urteile sind mir zwar hierzu keine bekannt, hatte aber in ähnlichen Fällen nie Probleme. |
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27.07.2011, 12:13
Beitrag: #6
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Opa schrieb:Der Bezug v. ALG I steht in Zusammenhang mit der vorhergehenden AN-Tätigkeit, sonst würde ja kein ALG I Anspruch bestehen. ALG I ist zwar kein Einkommen, aber es wird als Einnahme (bspw. bei Unterhaltszahlungen usw.) gewertet.Nö - dit sind keene Einnahmen, das sind Bezüge. Zitat:Urteile sind mir zwar hierzu keine bekannt, hatte aber in ähnlichen Fällen nie Probleme.Ich bisher auch nicht, aber trotzdem meine Frage. Danke Euch beiden schon mal - vllt. haben die anderen ja auch noch einen Hinweis. Ciao Dragon |
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27.07.2011, 13:32
Beitrag: #7
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Warum guckt eigentlich keiner mal in den § 24 Nr. 2 1. Alternative?
Da finde ich die gesetzliche Deckung. ® |
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27.07.2011, 13:35
Beitrag: #8
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Danke - also waren die Bearbeiter nicht zu faul und wussten es.
Ciao Dragon |
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