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"Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
30.06.2011, 11:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.06.2011 11:47 von tinka1601.)
Beitrag: #1
"Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
Liebe Kollegen,


ein Mandant kam gestern und erkl�rte in gebrochenem deutsch, dass er seit Mitte November von seiner Frau getrennt ist. Die gute Dame hat dann direkt die getrennte Zusammenveranlagung beantragt und behauptet, sie lebe seit diesem Zeitpunkt von meinem Mandanten "dauerhaft getrennt", obwohl sie damals sogar noch mit ihm in einer Wohnung gelebt hat (bis Feb. 2011). Das Finanzamt hat ihn daher aufgefordert, seine Steuerklasse unverz�glich zu wechseln, was er auch getan hat. Er hat nun Steuerklasse 1, hat entsprechend seine Steuererkl�rung abgegeben und kann nun defitig nachzahlen.

Kriegt man es irgendwie r�ckwirkend noch hin, dass zusammenveranlagt wird? Im Trennungsjahr h�tte er doch definitiv einen Anspruch darauf gehabt. Da er aber dachte, dass die Aufforderung des FA , die Steuerklasse zu wechseln und dementsprechend die Steuererkl�rung einzureichen, in Ordnung sei, hat er das auch so gemacht. W�rde mir ein Einspruch �berhaupt noch helfen? (Bescheid ist vorl�ufig erlassen worden - steht aber nicht unter dem Vorbe. der Nachpr�fung) Oder wende ich mich da am besten direkt an die Ehefrau?

Der Witz ist allerdings noch, dass man ihn unter der alten gemeinsamen Steuernummer aufgefordert hat, nun endlich seine Steuererkl�rung abzugeben.

Lieben Dank!!!
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30.06.2011, 12:08
Beitrag: #2
RE: "Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
Und Sie sind sicher, dass Sie im Bereich der Steuerberatung gut aufgehoben sind?

Nehmen Sie es nicht pers�nlich, aber hier fehlen schon die Basics.

Wenn jemand in einem Steuerforum f�r Otto-Normal-Verbraucher eine solche Frage stellen w�rde, dann w�re das verst�ndlich. Das hier ist allerdings ein Fachforum.

F�r alle anderen:
Bevor hier gro�e Entr�stungsst�rme ausbrechen, wie ich nur sowas schreiben kann, hier die Erkl�rung.

In meinem Job erlebe ich es Tag f�r Tag, was passieren kann, wenn Rechtsanw�lte sich in Steuerberatung versuchen. In vielen F�llen profitiert nur einer: Der Rechtsanwalt! Da fehlen grundlegende Kenntnisse im Verfahrensrecht und das r�cht sich f�r den Mandanten (der in Regel davon nix weiss) ganz bitterlich.

Auch wenn Tinka am Anfang ihrer beruflichen Karriere steht und daher auf jeden Mandanten angewiesen ist, so sollte man sich der Grenzen seiner F�higkeiten durchaus bewusst sein. Alles andere kann sich zum teuren Spass f�r die Haftpflichtversicherung entwickeln.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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30.06.2011, 12:15
Beitrag: #3
RE: "Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
Die drei Voraussetzungen f�r eine Ehegattenveranlagung m�ssen an mindestens einem Tag im Jahr vorgelegen haben:

1. beide sind miteinander verheiratet
2. sie leben nicht dauernd getrennt voneinander
3. beide sind unbeschr�nkt steuerpflichtig

Wenn die sich Mitte November getrennt haben, dann ist f�r 2010 zwingend die Ehegattenveranlagung durchzuf�hren. Das kann die getrennte oder die Zusammenveranlagung sein. Die getrennte Veranlagung wird durchgef�hrt, wenn mindestens einer der Ehegatten dies beantragt. Dies ist hier ja wohl durch die Abgabe der Steuererkl�rung durch die Ehefrau geschehen.

Der Ehemann hat dann h�chstens einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen die Frau.

Sinnvoller ist es aber, hier die Zusammenveranlagung noch durchf�hren zu lassen. Also Einspruch einlegen, AdV und Zusammenveranlagung beantragen und jut is.

Das "dauernd getrennt leben" im steuerlichen Sinne ist keine r�umliche Trennung, sondern eine innere Einstellung der Ehepartner. Das geht durchaus auch in einer gemeinsamen Wohnung. Das Finanzamt wird dem Vortrag der Leute sicherlich folgen.

Ab 2011 erfolgt dann jeweils die Einzelveranlagung.

Die Vorl�ufigkeit des Bescheides bezieht sich nur auf die im Erl�uterungsteil angegebenen Punkte, wirkt also nur punktuell. Ohne Einspruch (oder Antrag auf �nderung) wird der Bescheid bestandskr�ftig.

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30.06.2011, 13:00
Beitrag: #4
RE: "Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
Tja ja.. wie ich die Fachanwaltsklausuren �berstanden habe, ist mir auch ein R�tsel Smile

Da hier von Seiten des FA auch einiges durcheinander geschmissen wurde, war jetzt eigentlich nur die Frage, welches die sinnigere der beiden bekannten Alternative ist. Vor allem, da mein Mandant nach Aufforderung des FA selbst die Steuerklasse hat �ndern lassen - jetzt hat er nicht lediglich f�r 2011 StKL. 1 sondern r�ckwirkend bereits f�r das ganze Jahr 2010. Meines begrenzten Wissens nach, muss man den Steuerklassenwechsel doch erst f�r das Jahr vornehmen, welches auf die Trennung folgt. Trennung Nov, 2010 - also Steuerklassenwechsel ab 01.01.2011
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30.06.2011, 13:06
Beitrag: #5
RE: "Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
Dann hat er meinetwegen f�r 2010 eine unzutreffende Steuerklasse (im �brigen auch nicht r�ckwirkend). Die Steuerklasse regelt doch nur die H�he des Steuerabzugs vom Arbeitslohn. Die hat mit der Veranlagungsart nichts zu tun und schon gar nicht mit der endg�ltig festgesetzten Steuer.

Was nun aber sinnvoller ist, richtet sich

a) nach den konkreten Zahlen
b) nach dem Verh�ltnis der beiden Eheleute zueinander.

Einspruch w�rde ich auf jeden Fall einlegen.

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30.06.2011, 14:03
Beitrag: #6
RE: "Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
tinka1601 schrieb:Vor allem, da mein Mandant nach Aufforderung des FA selbst die Steuerklasse hat �ndern lassen - jetzt hat er nicht lediglich f�r 2011 StKL. 1 sondern r�ckwirkend bereits f�r das ganze Jahr 2010.
Eigentlich sollte man, wenn man sich im Steuerfach tummelt, wissen, dass eine Steuerkarte nur f�r die Zukunft ge�ndert wird. Rolleyes

Zitat:Der Witz ist allerdings noch, dass man ihn unter der alten gemeinsamen Steuernummer aufgefordert hat, nun endlich seine Steuererkl�rung abzugeben.
Und was ist daran so witzig?
Wenn eine Datenbank nicht 100%-ig gepflegt wird (und wer arbeitet schon mit 100%-iger Genauigkeit?), passiert so etwas halt mal - bei ein paar Millionen F�llen, die die F� j�hrlich bearbeiten. Das habe ich bestimmt j�hrlich 3 - 4 mal.

Zitat:war jetzt eigentlich nur die Frage, welches die sinnigere der beiden bekannten Alternative ist
Wieso? Es gibt doch nur EINE wirklich sinnige L�sung - die mit der geringsten Steuerbelastung. Das musst Du ausrechnen.
Und vermutlich braucht der Mandant daf�r die Unterschrift seiner zuk�nftigen Ex-Frau.
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30.06.2011, 14:27
Beitrag: #7
RE: "Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
tosch schrieb:Es gibt doch nur EINE wirklich sinnige L�sung - die mit der geringsten Steuerbelastung.

Es gibt Leute, die lieber eine h�here Steuer in Kauf nehmen, anstatt den anderen in die eigenen Verh�ltnisse gucken zu lassen. Gerade beim Thema Ehegattenunterhalt kann ich mir solch eine Konstellation vorstellen.

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