§ 35a EStG - Neubaumaßnahme
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20.04.2011, 10:35
Beitrag: #1
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§ 35a EStG - Neubaumaßnahme
Hallo Gemeinde,
das Finanzamt streitet mit mir über folgenden Sachverhalt. Mdt. hat sich seine Auffahrt neu machen lassen. Da er das Haus seit etwa 10 Jahren selber bewohnt habe ich diese Aufwendungen entsprechend des § 35 a EStG (Arbeitslohn) geltend gemacht. Finanzamt schreibt nun folgendes: "Da auf dem Grundstück erstmalig ein EFH errichtet wurde, handelt es sich bei den Handwerkerleistungen der Fa. XXX (Auffahrt) und Schlosserei XXX (Zaun- und Toranlage) um Handwerkerleistungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Die Neubaumaßnahme ist erst dann abgeschlossen, wenn das EFH nach der Verkehrsanschauung als fertiggestellt anzusehen ist. Hierzu zählen insbesondere auch die Errichtung von Außenanlagen." Was soll man davon halten? Offensichtlich hat unser Mdt. ca. 10 Jahre in einem nicht fertiggestellten Haus gewohnt und das entgegen der Verkehrsanschauung!!! Die Auffahrt wurde auch schon vorher genutzt. Sie war eventuell nicht befestigt - das eruiere ich jetzt noch. Das Tor wurde durch ein elektr. Schiebetor ersetzt - ist für mich nicht als Neubaumaßnahme zu sehen, sonst wäre jedes Fenster, jede Tür die ich in einem Haus versetzen lassen würde eine Naubaumaßnahme. Wie seht Ihr das mit der Auffahrt - handelt sich immerhin um ca. 10.000 ¤ davon 6.000 ¤ Arbeitslohn (Steuerersparnis = 1.200 ¤)) Ciao Dragon |
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20.04.2011, 12:12
Beitrag: #2
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RE: § 35a EStG - Neubaumaßnahme
Bei Zaun u. Tor sehe ich kein Problem. Bei der Einfahrt ist die Frage, wie sie vorher beschaffen war.
Das Alter des Hauses spiel hier überhaupt keine Rolle. Auch wenn das Haus 100 Jahre alt ist, ist ein neu angebauter Balkon, den es vorher nicht gab, eine Neubaumaßnahme. An einem erst 2 Jahre alten Haus kann der Neuanstrich jedoch nach 35a berücksichtigt werden, wenn vorher schon ein Anstrich vorhanden war, der nun vielleicht nicht mehr gefällt. |
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20.04.2011, 15:50
Beitrag: #3
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RE: § 35a EStG - Neubaumaßnahme
Hallo,
da könnten beide Recht haben und es kommt auf die bisherigen Verhältnisse an. ---> siehe auch @Opa ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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20.04.2011, 17:10
Beitrag: #4
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RE: § 35a EStG - Neubaumaßnahme
Auffahrt war schon immer da - Versuche jetzt herauszubekommen, ob sie vorher gepflastert war, dann ahbe ich damit keine weiteren Probleme.
Ciao Dragon |
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