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Bewirtungsums�tze
11.03.2011, 18:26
Beitrag: #1
Bewirtungsums�tze
Hallo,

hier kommt es ja immer wieder zu unterschiedlicher Auffassung zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung.

Der BFH hatte hierzu den EuGH angerufen, der zur Thematik Stellung beziehen sollte. Herausgekommen sind erfreuliche Ergebnisse f�r den Steuerpflichtigen, wobei es nicht unbedingt einfacher wird weil:

der EUGH die Einheitlichkeit der Leistung grunds�tzlich als EU-konform angesehen hat und
diese Regelung nationales Recht ist und bleibt


Dennoch ist inhaltlich folgendes herausgekommen:


Nach dem Urteil des EuGH wird sich voraussichtlich Folgendes ergeben:

* Keine Ver�nderung wird sich bei der Abgabe von Speisen in Restaurationsbetrieben ergeben, bei denen auf individuelle Bestellung der Kunden unter Erbringung weiterer Leistungen auch Nahrungsmittel �berlassen werden. In diesem Fall liegt – wie bisher – eine sonstige Leistung zum Regelsteuersatz von derzeit 19 % vor.
* Bei Leistungen im Bereich eines Partyservice kann eine dem erm��igten Steuersatz unterliegende Lieferung nur dann vorliegen, wenn ausschlie�lich die Lieferung nicht individuell hergerichteter Speisen erfolgt. Soweit noch weitere Leistungen ausgef�hrt werden, liegt weiterhin eine sonstige Leistung vor, die dem Regelsteuersatz unterliegt.
* Eine Ver�nderung im Vergleich zu der bisherigen herrschenden Meinung wird sich bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen ohne weitere – wesentliche – Dienstleistungen ergeben. Alleine die Bereitstellung einfachster Verzehreinrichtungen kann die Leistung nicht als eine sonstige Leistung Qualifizieren. Damit wird der Verkauf vorproduzierter Speisen, die lediglich warm gehalten werden und nicht individuell f�r den Kunden zubereitet werden, als Lieferung zum erm��igten Steuersatz angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn einfache Verzehreinrichtungen bereit gehalten werden.



Das wird nun alle Imbisswagenbetreiber freuen, die nunmehr den erm��igten Steuersatz zu erkl�ren haben. Freuen wird es auch die Kioske, Kinos und Imbissetriebe, die keine Verzehreinrichtungen vor Ort vorhalten.

Kritisch sehe ich die L�sung hinsichtlich der Cateringums�tze im Hinblick auf die Verifizierung was ist eine Standardspeise und was ist eine individuell zubereitete Speise, die speziell f�r den Verbraucher zubereitet wurde.
Man k�nnte hier auf den Gedanken kommen, dass Kantinenbetriebe zuk�nftig lediglich noch den erm��igten Steuersatz anzusetzen h�tten.

Die Regelungen hierzu �berl�sst der EUGH den einzelnen Mitgliedsstaaten.


Gilt mit Verk�ndung (heute??) f�r die Zukunft und noch alle offenen Steuerjahre.

Ob das dann eventuell noch Gespr�chsstoff bei einer BP gibt?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.03.2011, 20:19
Beitrag: #2
RE: Bewirtungsums�tze
Vor allem wird es auch f�r die Zukunft in der Beratung erhebliche Probleme aufwerfen. Was ist denn alles "in geringem Umfang"?

Der Chinaimbiss um die Ecke mit 90% AusHausVerkauf, aber Ladengesch�ft mit zwei kleinen Tischen?

Wie ist es mit Fastfoodketten, die au�er der Bereitstellung von Tisch und Stuhl keinen Service bieten?

Wird es eine unterschiedliche Behandlung geben, je nachdem, ob es Stehtische sind oder auch St�hle angeboten werden?

Ist der Service umfangreicher, wenn auch Besteck angeboten wird? Und dann wahlweise Plastik mit Wegwerfen oder Metall und Abwaschen?

Ich bin auf die Entwicklung echt einmal gespannt...
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26.04.2011, 17:10
Beitrag: #3
RE: Bewirtungsums�tze
... habt Ihr diesbez�glich schon genauere Vorstellungen?

heute ruft Mandat A bei mir an: "Du ich habe gelesen, dass wir ab jetzt nur noch sieben Prozent USt berechnen m�ssen, weil wir ja �hnlich wie eine B�ckerei zu sehen sind"

Fall: Handelshaus f�r Kaffemaschinen und Zubeh�r, das einen caf�-artigen Verkauf mit Sitzpl�tzen angegliedert hat. Verkaufte Speisen sind ausschlie�lich vorproduziert (Kuchen und Geb�ck) welche bei einem Konditor eingekauft werden.

Es gibt eine Bedienung und ungef�hr 40 Sitzpl�tze.
Ausser Haus Verkauf liegt in etwa bei 30%.

Indikator A - vorproduzierte Speisen, die lediglich warm gehalten werden (es gibt nicht mal warmgemachte Speisen) und nicht individuell f�r den Kunden zubereitet werden - trifft zu

Indikator B - Bereitstellung einfachster "Verzehreinrichtungen" - ... tja Tische und St�hle sind wohl keine behelfsm�ssige Verzehrvorrichtung (das trifft eher auf eine Verkaufstheke zu) .... auch wenn sich keine Polster auf den harten und kalten Holzst�hlen befinden Smile

Jetzt befinde ich mich also genau in der Mitte. Es ist kein Restaurationsbetrieb (das Handelshaus steht absolut im Vordergrund) aber aufgrund der Sitzm�glichkeiten ist es halt doch irgendwie einer. ... Obwohl viele B�ckereien auch eine angegliederte R�umlichkeit mit normalen "Verzehreinrichtungen" besitzen.

Mein Schlu�: Es bleibt dennoch bei den 19% im Haus

Und nun erkl�re das sinnvoll einem Mandanten, der einen Zeitungsbericht liest, in dem nur die H�lfte drin steht und sagt: "Wir m�ssen das sofort �ndern"
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27.04.2011, 14:19
Beitrag: #4
RE: Bewirtungsums�tze
... da f�llt mir die Kette Subw.... ein da liegen jede Menge Baguettes die ich mir individuell in Gr��e und Beleg zusammenstellen kann.... mal sehen was das BMF uns in ca. einem Jahr dazu mitteilen wird.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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27.04.2011, 14:33
Beitrag: #5
RE: Bewirtungsums�tze
Hallo,

da wird der BMF nichts mehr regeln, da ja zum 01.07. Art. 6 der VO zu Art. 55 und Art. 57 der MwStSystRL mit sofortiger Bindungswirkung f�r alle Mitgliedsstaaten in Kraft treten wird.
Es bedarf also insoweit keiner nationalen Umsetzung mehr.

Und hier ist genau definiert, welche Ums�tze, unter welchen Voraussetzungen mit dem Regelsteuersatz oder dem erm��igten Steuersatz zu belasten sind.

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27.04.2011, 15:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.04.2011 15:36 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #6
RE: Bewirtungsums�tze
Ein Kino-Foyer bietet meist auch Sitzpl�tze und bei Cinemaxx sind das nicht wenige... Daher habe ich Probleme damit, dies deutlich abzugrenzen

zaunk�nig schrieb:zum 01.07. Art. 6 der VO zu Art. 55 und Art. 57 der MwStSystRL

Und hier ist genau definiert, welche Ums�tze, unter welchen Voraussetzungen mit dem Regelsteuersatz oder dem erm��igten Steuersatz zu belasten sind.

Wo kann ich diese VO genau durchlesen? Ich bin beim Googeln wohl ein wenig �berfordert ... bei NWB hab ich nix gefunden Smile
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28.04.2011, 12:19
Beitrag: #7
RE: Bewirtungsums�tze
Hallo,



Zitat:Der Rat der Europ�ischen Union hat am 15.3.2011 die „Durchf�hrungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. M�rz 2011 zur Festlegung von Durchf�hrungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG �ber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Neufassung)“ - im Folgenden VO - verabschiedet.


Es gibt eine offizielle Seite der EU wo man nachschlagen kann und es gibt ein Rechtslexikon der EU wo man gezielt danach suchen kann.
Bitte selbst suchen, mir mangelt es gerade an der notwendigen Zeit f�r einen Link.

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28.04.2011, 15:43
Beitrag: #8
RE: Bewirtungsums�tze
Gefunden. Tausend Dank Wink
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