Veranlagungspflicht?
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24.09.2007, 15:06
Beitrag: #1
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Veranlagungspflicht?
Folgender Fall:
Mandant hat noch nie ESt-Erklärung abgegeben, obwohl seit 1994 Einkünfte aus V+V erzielt werden. 2006 wird die erste StE abgegeben. Das FA fragt, wo und wie vorher veranlagt wurde. Da ja noch nie veranlgt wurde fordert das FA anschliessend die ESt Erklärungen 2000-2005 an. Bei der Erstellung der Erklärungen stellt sich heraus, dass sich für jedes Jahr eine Erstattung ergibt. Muss das FA aufgrund der Anforderung veranlagen, obwohl die 2-Jahresfrist (§ 46 EStG) abgelaufen ist? ----------------- LG Clematis |
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24.09.2007, 15:34
Beitrag: #2
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RE: Veranlagungspflicht?
Clematis schrieb:Folgender Fall: siehe §46 (2) Nr. 1 2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, 1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24 a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 EUR beträgt; Also Pflichtveranlagung möglicherweise. mfg Dr. H.C. Freak |
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24.09.2007, 15:43
Beitrag: #3
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RE: Veranlagungspflicht?
Darin liegt ja genau das Problem-bei V+V errechnet sich in allen Jahren ein Verlust, der zu der Steuererstattung führt.
----------------- LG Clematis |
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24.09.2007, 15:48
Beitrag: #4
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RE: Veranlagungspflicht?
Clematis schrieb:Darin liegt ja genau das Problem-bei V+V errechnet sich in allen Jahren ein Verlust, der zu der Steuererstattung führt.Da hat ich gerade einen Klemmer. Wäre also die AO-Spezialistin Catja zu fragen, liegt eine Pflichtveranlagung vor, wenn das FA dazu auffordert eine abzugeben? Ohne dies beweisen zu können sofort, würde ich dazu ja sagen. Ich schau mal nach, ob ich was dazu finde. Bis bald. mfg Dr. H.C. Freak |
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24.09.2007, 15:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2007 15:53 von Hans-Christian.)
Beitrag: #5
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RE: Veranlagungspflicht?
Nach 149 AO liegt eine Abgabepflicht vor, wenn das FA dazu auffordert.
§ 149 Abgabe der Steuererklärungen (1) 1 Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. 2 Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. mfg Dr. H.C. Freak |
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24.09.2007, 15:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2007 15:55 von Hans-Christian.)
Beitrag: #6
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RE: Veranlagungspflicht?
Klemmer beseitigt, einverstanden?
mfg Dr. H.C. Freak |
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24.09.2007, 16:04
Beitrag: #7
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RE: Veranlagungspflicht?
Danke, da war er, der Knoten, den ich nicht lösen konnte....
Manchmal steht man aber schon gehörig auf der Leitung..... ----------------- LG Clematis |
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24.09.2007, 16:11
Beitrag: #8
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RE: Veranlagungspflicht?
Clematis schrieb:Danke, da war er, der Knoten, den ich nicht lösen konnte.... Das ist aber jetzt für mich keine Anspielung bezüglich Olaf_Brecht in Steuernetz? mfg Dr. H.C. Freak |
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24.09.2007, 16:37
Beitrag: #9
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RE: Veranlagungspflicht?
In diesem Fall hilft die Anforderung der Erklärung durch das Finanzamt aber leider nicht.
Die Fristen des § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG gelten selbst bei Aufforderung durch das Finanzamts (BFH, BStBl. 1979 II S. 676). |
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24.09.2007, 16:42
Beitrag: #10
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RE: Veranlagungspflicht?
Nöööööööö....den Thread verfolge ich schon ne Weile nicht mehr...bin irgendwann ausgestiegen....
Das war schon auf mich bezogen....ich war mir sicher dass diese Anforderung zur Abgabe und damit zur Veranlagung verpflichtet....nur den Weg dahin hab ich nicht gefunden! ----------------- LG Clematis |
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