Barcode zur Vorsteuersicherung?
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16.02.2011, 11:54
Beitrag: #1
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Barcode zur Vorsteuersicherung?
Hallo Kollegen,
mir liegt per Scan von einer Mandantin eine digitale, - nicht aber qualifiziert elektronisch verschlüsselte-, Eingangsrechnung eines ihrer Lieferanten vor. Oben drauf ist dick und fett ein Barcode (also fast wie beim Discounter auf der Milch, - nur größer...) und die Mandantin teilte mir mit, der Lieferant habe behauptet, dass das die Signatur wäre und der Vorsteuerabzug somit o.k. ...? Ich habe da aber noch so meine Zweifel. Kennt das jemand von Euch? fragende Grüße, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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16.02.2011, 12:12
Beitrag: #2
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung? | |||
16.02.2011, 12:22
Beitrag: #3
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung?
Hallo Eisvogel,
mit dem Barcode wie auf den Bahntickets hätte ich ja kein Problem, aber das Ding sieht aus wie beim Discounter, - da habe ich eben so meine Zweifel. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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16.02.2011, 12:37
Beitrag: #4
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung?
Ich habe den Artikel nur überflogen, aber verstehe ihn so, dass solch ein Barcode nicht ausreichend ist.
Gruß Eisvogel |
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16.02.2011, 12:44
Beitrag: #5
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung?
Ich sehe das nämlich auch so.
Nur ist ja gerade Europa daran, die Signaturmöglichkeiten auszuweiten, - daher dachte ich, ich hätte da evtl. was übersehen. Ich bleibe also erst mal bei meiner Auffassung: Nix Vorsteuer. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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16.02.2011, 16:25
Beitrag: #6
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung?
Die Signatur sollte doch eine Datei sein, überprüft werden muss und danach auch archiviert.
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16.02.2011, 17:55
Beitrag: #7
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung?
Hallo,
der Barcode auf der Rechnung reicht nicht aus. Dahinter steckt die Digitalisierung der Rechnungsdaten - nicht mehr und nicht weniger. Das macht aus einer Rechnung kein VSt-abzugsfähiges Dokument. Man müsste die Rechnung redigitalisieren. Selbst dann kann, nach momentaner deutscher Rechtslage, immer noch der VSt-Abzug ausgeschlossen sein. Es gibt allerdings aktuelle Rechtsprechung des BFH wie auch des EUGH, wonach die Anforderungen an den VSt-Abzug aus einer Rechnung nicht so hoch sein müssen, wie es das deutsche USt-Recht verlangt. Auch hat man in Brüssel erkannt, das eine qualifizierte elektronische Signatur auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist und genauso gefakt sein kann wie die Geschichte mit dem Barcode. Daher will man hier aktiv werden (Gesetzgebungsverfahren ist schon angelaufen). Der Barcode rührt eigentlich aus den Transportpapieren (Lieferschein, Zolldokumente, Frachtbriefe etc.) her. Damit soll ein schnell lesbarer und leicht nachprüfbarer Abgleich geschaffen werden. Aber habt ihr schon mal eine mobile Polizei- oder Zollkontrolle mit entsprechenden Lesegeräten gesehen? Also keine ordnungsgemäße Rechnung. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.02.2011, 18:03
Beitrag: #8
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung?
zaunkönig schrieb:Hallo, Haben die kein I-Phone???? Ich bin jetzt lieber mal weg...................... frankts |
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16.02.2011, 18:09
Beitrag: #9
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung?
Hallo,
kann man mit diesem technischen Müll sowas lesen? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.02.2011, 18:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2011 18:19 von Catja.)
Beitrag: #10
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung?
frankts schrieb:Haben die kein I-Phone???? zaunkönig schrieb:Hallo, Jepp. Kann man. (Barcode-Leser) Was dabei rauskommt (zumindest bei meinem kleinen Silberrücken-Apfel der ersten generation, - aber mittels neuester App) ist nicht das, was das FA würde für den Vorsteuerabzug haben wollen. Ich habe die Mandantin inzwischen an den Lieferanten zurückverwiesen, - mit der Bitte, die Rechung nochmal in Papierform zu senden. Gruß, die seit 2007 apfel-verseuchte Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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