Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verlustr�cktrag nach bestandskr�ftigem Verlustfeststellungsbescheid
02.02.2011, 20:12
Beitrag: #1
Verlustr�cktrag nach bestandskr�ftigem Verlustfeststellungsbescheid
Hat zuf�llig jemand so etwas schon gehabt und die L�sung parat (ich gebe zu, habe noch nicht intensiv geforscht)?

Sachverhalt:

Es ergeht ESt-Bescheid mit verbleibendem Verlust, der gesondert festgestellt wird (ein R�cktrag erfolgt nicht). Beide Bescheide werden an StB bekanntgegeben und in der Folge bestandskr�ftig. Ebenso ist das potentielle R�cktragsjahr bereits bestandskr�ftig veranlagt.

In der ESt-Erkl�rung war KEINE Begrenzung des Verlustr�cktrags beantragt worden. FA hat gleichwohl den vollen Verlust zum Jahresende als verbleibend festgestellt.

Problem:

Im Nachhinein (nach Bestandskraft der Bescheide) stellt man fest, Verlustr�cktrag w�re doch besser. Ist noch irgendwas zu machen? M. E. gibt es eine BFH-Rechtsprechung, nach der ein R�cktrag nicht mehr begehrt werden kann, wenn der Verlustfeststellungsbescheid bereits bestandskr�ftig geworden ist.

Nur: Gilt das auch, wenn das FA den eigentlich von Amts wegen durchzuf�hrenden Verlustr�cktrag einfach nicht vorgenommen hat?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.02.2011, 21:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2011 21:09 von Kiharu.)
Beitrag: #2
RE: Verlustr�cktrag nach bestandskr�ftigem Verlustfeststellungsbescheid
Mal so aus Bauch und H�fte geschossen, da mein Hirn nicht mehr wirklich aufnahme- und abgabebereit ist:

Zitat:M. E. gibt es eine BFH-Rechtsprechung, nach der ein R�cktrag nicht mehr begehrt werden kann, wenn der Verlustfeststellungsbescheid bereits bestandskr�ftig geworden ist.

So auch meine Meinung.

Zitat:Nur: Gilt das auch, wenn das FA den eigentlich von Amts wegen durchzuf�hrenden Verlustr�cktrag einfach nicht vorgenommen hat?

Ich denke schon, da der Bescheid dann zwar rechtswidrig ist, jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Spricht, wenn man vers�umt, Einspruch einzulegen, dann ist der Drops gelutscht.

Aber zu Ihrer Beruhigung, werde ich morgen noch mal in die Kommentierung schauen. Aber ich m�sste mich schon arg vertan haben, wenn mich mein Bauchgef�hl tr�gt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.02.2011, 22:33
Beitrag: #3
RE: Verlustr�cktrag nach bestandskr�ftigem Verlustfeststellungsbescheid
Kiharu schrieb:Ich denke schon, da der Bescheid dann zwar rechtswidrig ist, jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Sagt mir mein Bauchgef�hl leider auch. Nur h�tte ich ich dem Fall ausnahmsweise gern, dass dieses tr�gt.Rolleyes
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
03.02.2011, 03:21
Beitrag: #4
RE: Verlustr�cktrag nach bestandskr�ftigem Verlustfeststellungsbescheid
Hallo,

auf die Schnelle: BFH-Urteil vom 27.1.2010, IX R 59/08

Schau mal, ob es weiterhilft.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
03.02.2011, 08:07
Beitrag: #5
RE: Verlustr�cktrag nach bestandskr�ftigem Verlustfeststellungsbescheid
Tja meyer, leider sind wir keine Hypochonder! Unsere B�uche lagen durchaus richtig Wink

Gericht: BFH 9. Senat
Entscheidungsdatum: 17.09.2008
Streitjahr: 2001
Aktenzeichen: IX R 72/06
Dokumenttyp: Urteil

Die Vorinstanz (FG Niedersachsen) meinte, ein Antrag bez�glich �nderung des R�cktrages k�nne bis Eintritt der Festsetzungsverj�hrung des Verlustentstehungsjahres ausge�bt werden - der BFH sah das leider anders und gab unseren B�uchen Recht Sad

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
03.02.2011, 14:19
Beitrag: #6
RE: Verlustr�cktrag nach bestandskr�ftigem Verlustfeststellungsbescheid
Danke.

@zaunk�nig

Da geht es um einen anderen Sachverhalt, denn da sollten erstmals Verluste ber�cksichtigt werden. Trotzdem Danke.

@ kiharu

Das war wohl das Urteil, das ich im Hinterkopf hatte. Das steht, wie ich jetzt feststelle, auch in den EStR.

Eine gewisse Hoffnung habe ich allerdings jetzt wieder, gerade aufgrund des Urteils. Bei dem Urteil geht es n�mlich konkret um einen Fall, in dem das Wahlrecht auf Begrenzung des Verlustr�cktrags bereits einmal ausge�bt wurde und sp�ter ge�ndert werden sollte. Auch in der Begr�ndung wird dahingehend argumentiert, dass das Wahlrecht sozusagen mit Bestandskraft des Verlustfeststellungsbescheides verbraucht ist. Das Problem h�tte ich aber in meinem Fall gerade nicht, so dass die Frage ist, ob das Urteil auch in meinem Fall greift.

Eine ganz eindeutige Aussage zur Frage, was ist, wenn der das FA den Nach � 10d Abs. 1 S. 3 EStG vorzunehmenden Verlustr�cktrag einfach nicht durchgef�hrt hat, enth�lt das Urteil nicht.

Wenn ich mir das Gesetz anschaue, steht da, dass das R�cktragsjahr zu �ndern ist. Die Rechtsprechung sagt erg�nzend: Wenn Bestandskraft des Feststellungsbescheides eingetreten ist, ist nichts mit Neuaus�bung des Antrags nach Abs. 1 S. 5. Den Ausnahmefall habe ich aber gar nicht, da ein entsprechender Antrag �berhaupt nicht gestellt wurde. Gegenargument w�re dann nur noch, was wir schon hatten: Wenn Feststellungsbescheid nicht angefochten - Pech gehabt.

Wenn ich aber den Satz 3 als eigene �nderungsnorm ansehe und den Verlustfeststellungsbescheid als Folgebescheid dazu (da bin ich im Moment nicht sicher), k�nnte es funktionieren.

(Ich werde nat�rlich erstmal den Antrag stellen, denn das ist wohl erstmal ein Fall von "Versuch macht kluch").
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation