Verlustvortag § 10 d EStG
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21.12.2010, 23:32
Beitrag: #1
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Verlustvortag § 10 d EStG
Ist es möglich einen Verlust auf mehrere Jahre betragsunabhängig zu verteilen?
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21.12.2010, 23:35
Beitrag: #2
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RE: Verlustvortag § 10 d EStG
Nein. Der Vortrag ist zwingend im Folge-VZ bis zur maximal möglichen Höhe vorzunehmen.
Nur ein möglicher Verlustrücktrag aus dem Verlustentstehungsjahr in das Vorjahr kann der Höhe nach auf Antrag (ggf. bis auf 0) begrenzt werden. Mit anderen Worten: Die Höhe eines Verlustrücktrags kann man sich aussuchen, sonst nichts (mit ein paar Gestaltungsmöglichkeiten z. B. bei getrennter Veranlagung von Ehegatten). |
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21.12.2010, 23:44
Beitrag: #3
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RE: Verlustvortag § 10 d EStG
Wer ist eigentlich Bogo?
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22.12.2010, 12:19
Beitrag: #4
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RE: Verlustvortag § 10 d EStG
Gute Frage.
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22.12.2010, 22:04
Beitrag: #5
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RE: Verlustvortag § 10 d EStG
Ich dachte Mods müssen freischalten... Das sieht mir doch nach einem Laien aus... Oder?
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23.12.2010, 09:03
Beitrag: #6
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RE: Verlustvortag § 10 d EStG
hab ich bis jetzt auch so verstanden, oder betraf das nur den internen bereich?
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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