Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
|
05.09.2007, 20:47
Beitrag: #21
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Ob der wohl von der Arbeitstelle aus gefahren ist, oder noch vorher fix den Koffer von der Wohnung geholt hat um zum Lebensmittelpunkt zu fahren, oder vom Arbeitsort zum Lebensmittelpunkt?Bitte ? Wie darf ich das verstehen ? |
|||
05.09.2007, 20:54
Beitrag: #22
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Ich h�tte antworten m�ssen:
Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr m�glich ist. Und die Fahrt zur Lebenspartnerin von der Arbeitst�tte aus erfolgt und zu ihr zur�ck, dann ja. Es sind eben nur Fahrten von der Wohnung, egal welcher, zur Arbeitst�tte anzugeben. Die Anzahl ist dem Steuerpflichtigen meistens bekannt. Also 230 minus Anzahl zum Lebensmittelpunkt (LP) mal xkm plus Anzahl zum LP mal ykm. Damit einverstanden Stefan? Das hei�t also erstmal grunds�tzlich sind diese Fahrten zum Lebensmittelpunkt, also zur anderen Wohnung abzugsf�hig. Um nichts anderes ging es. Man mu� es eben nur richtig machen. Es aber von vornherein abzulehnen halte ich f�r falsch. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
05.09.2007, 20:56
Beitrag: #23
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Zitat:Ob der wohl von der Arbeitstelle aus gefahren ist, oder noch vorher fix den Koffer von der Wohnung geholt hat um zum Lebensmittelpunkt zu fahren, oder vom Arbeitsort zum Lebensmittelpunkt?Bitte ? Wie darf ich das verstehen ? Bei Familienheimfahrten gibt es diese Fahrten zum Lebensmittelpunkt zus�tzlich. Bei keiner DHHF gibt es nur bei einer 5-Tage-Arbeitswoche 5 Fahrten. Zu welcher Wohnung siehe R42. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
05.09.2007, 20:56
Beitrag: #24
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Es aber von vornherein abzulehnen halte ich f�r falsch.Ich fang gleich an zu heulen...! ![]() Ich hab doch gar nicht gesagt, dass man es von vornerein ablehnen soll.. Ich sag die ganze Zeit doch nur : Man kann es einfach pauschal weder mit ja noch nein beantworten..! Mehr wollte ich doch die ganze Zeit nicht..! |
|||
05.09.2007, 20:58
Beitrag: #25
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Hans-Christian schrieb:Ist mir schon klar... Hat mit dem Fall nichts zu tun.. hier gehts nicht um DHFJigsaw schrieb:Zitat:Ob der wohl von der Arbeitstelle aus gefahren ist, oder noch vorher fix den Koffer von der Wohnung geholt hat um zum Lebensmittelpunkt zu fahren, oder vom Arbeitsort zum Lebensmittelpunkt?Bitte ? Wie darf ich das verstehen ? |
|||
05.09.2007, 21:00
Beitrag: #26
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Leute!
Wir k�nnen�s nicht wissen, denn wir wissen es nicht: Ist der arme Mann jetzt am Freitag erst in seine (eigene) Wohnung gefahren, hat dort seinen Koffer abgeholt und ist dann auf die Autobahn zu seiner Liebsten? Oder ist er am Freitag (mit gepacktem BUKo an Bord (was lebensn�her ist)) direkt auf die Autobahn zu seiner Freundin? Und ist er am Sonntagabend erst von seiner Freundin in sein eigenes Apartement um von dort am Montagmorgen in die Arbeit zu starten (was brav und arbeitgeberfreundlich, aber nicht wahrscheinlich ist, - eher wahrscheinlich ist, dass er am Monatgmorgen gegen 5 auf die Autobahn geht und direkt (ohne �berfl�ssigen Zwischenstop im eigegen Apartement) ungeduscht beim Arbeitgeber aufl�uft.... => ich bleibe dabei: alles Darstellungssache... (auch ein Grund, warum bei mir alle Mandanten, die DHHF o.�. haben, einen sch�nen A4-Kalender von mir kriegen, wo sie bitte alle wie-auch-immer-garteten Fahrten eintragen d�rfen...) Gr��e, die Catja *und-wieder-duck-und-wieder-wech" ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
05.09.2007, 21:04
Beitrag: #27
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:...Ich sag die ganze Zeit doch nur : Man kann es einfach pauschal weder mit ja noch nein beantworten..! Wenn Ja und nein m�glich ist, bin ich f�r Ja, denn dann kommt die Kl�rung unter welchen Voraussetzungen. Wer gleich nein sagt wie Petz, hat als Steuerpflichtiger einen Schaden. gleich verloren. Und das Nur eine Fahrt Wohnung-Arbeitsst�tte pro Tag m�glich ist, ist auch bekannt. Wer dann zwei Fahrten ansetzt pro Tag brauch sich nicht zu wundern, wenn man ihm eine streicht. Und dann nat�rlich die gr��ere. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
05.09.2007, 21:08
Beitrag: #28
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Wenn Ja und nein m�glich ist, bin ich f�r Ja, denn dann kommt die Kl�rung unter welchen Voraussetzungen.Wenn ja und nein m�glich ist (und dies sich durch weiter Angaben des Stpfl. gekl�rt werden kann), bin ich ehrlich gesagt f�r gar keine Seite, sondern m�chte "das Richtige" rausfiltern und dementsprechend die WK gew�hren in dem Sie dem Stpfl. auch zustehen... |
|||
06.09.2007, 08:30
Beitrag: #29
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Hallo,
Lest bitte noch einmal die Richtlinie genau. Da steht "seine" Wohnung. Und wer sich mit dem Begriff "seine Wohnung" und den BMF-Schreiben sowie den BFH-Urteilen diesbez�glich auseinandersetzt, der wird feststellen m�ssen, dass "seine Wohnung" auch w�rtlich zu nehmen ist. Der Steuerpflichtige h�tte hier eine wirtschaftliche Einheit zu unterhalten oder sich zumindest an den Gesamtaufwendungen zu beteiligen, so dass er insgesamt ein Mitbestimmungsrecht hat und nicht nur untergeordneter "Beiwohner" ist. Schon allein daraus, und unter richtiger Zugrundelegung der Fragestellung von @Jigsaw, l�sst sich die Frage nicht pauchal beantworten. Vielmehr sehe ich momentan eher mehr Indizien, die gegen die Anerkennung sprechen. (Und dies bleibt meine einzige Stellungnahme zum Thema). ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
06.09.2007, 08:46
Beitrag: #30
|
|||
|
|||
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
zaunk�nig schrieb:Hallo, Hallo zaunk�nig, wo steht was von "seiner" Wohnung in R42 LStR 2005? Les bitte genau. "Als Ausgangspunkt f�r die Wege kommt jede Wohnung des Arbeitnehmers in Betracht, die er regelm��ig zur �bernachtung nutzt und von der aus er seine Arbeitsst�tte aufsucht. 2 Als Wohnung ist z. B. auch ein m�bliertes Zimmer, eine Schiffskaj�te, ein Gartenhaus, ein auf eine gewisse Dauer abgestellter Wohnwagen oder ein Schlafplatz in einer Massenunterkunft anzusehen. 3 Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so k�nnen Wege von und zu der von der Arbeitsst�tte weiter entfernt liegenden Wohnung nach � 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG nur dann ber�cksichtigt werden, wenn sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers befindet und sie nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. 4 Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelm��ig am tats�chlichen Wohnort seiner Familie. 5 Die Wohnung kann aber nur dann ohne n�here Pr�fung ber�cksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens 6-mal im Kalenderjahr aufsucht. 6 Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren pers�nlichen Beziehungen bestehen. 7 Die pers�nlichen Beziehungen k�nnen ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugeh�rigkeiten und anderen Aktivit�ten. 8 Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens 2-mal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet" Auch deine einzige Stellungnahme, ist eine falsche. Tut mir Leid, aber so bin ich nun mal. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste