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KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400)
18.10.2010, 16:14
Beitrag: #1
KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400)
Hallo,

ein Mandant hat seine EF als B�rokraft auf � 400 Basis angestellt.
Er hat ein KFZ im BV und schafft ein weiteres an. EF verkauft ihren alten PKW.
Der Mandant nutzt beide KFZ gesch�ftlich, EF darf aber den einen auch nach Belieben fahren.
Meine Lohnperle meint nun, das ist geldwerter Vorteil - und damit nicht so gut Smile.
Ich meine, da die �berlassung nicht aufgrund arbeitsrechtlicher Regelung, sondern auf privater Ebene erfolgt - EM versteuert selbstverst�ndlich nach 1-%-Regelung - , liegt kein geldwerter Vorteil vor.

Gibt es dazu eine klare Regelung? Oder Rechtsprechung?

Gru�

tosch
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18.10.2010, 16:36
Beitrag: #2
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400)
Hallo,

Dazu gibt es ein BMF-Schreiben, die Lohnsteuerrichtlinien und ein gemeinsames Schreiben der SV-Tr�ger, die inhaltlich alle zum selben Ergebnis kommen (wie auch diverse Rechtsprechung):

Die Lohnperle hat v�llig recht.


Soweit ein Kfz einem Arbeitnehmer (egal welcher Besch�ftigungsgrad und egal welches Verwandtschaftsverh�ltnis), welches zu einem Betriebsverm�gen geh�rt, zur Verf�gung gestellt wird, handelt es sich um steuer- und sozialversicherungspflichtige Sachbez�ge.

Die 1%-Regelung geht inzwischen soweit, dass jeder Familienangeh�rige, welcher �ber den Fuhrpark verf�gen darf, sich der Regelung unterwerfen muss.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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18.10.2010, 17:13
Beitrag: #3
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400)
Bundesministerium der Finanzen
Aktenzeichen: IV C 6-S 2177/07/10004, 2009/0725394
Fassung vom: 18.11.2009
G�ltig ab: 18.11.2009

Rz. 12
Zitat:Geh�ren gleichzeitig mehrere Kraftfahrzeuge zum Betriebsverm�gen, so ist der pauschale Nutzungswert grunds�tzlich f�r jedes Kraftfahrzeug anzusetzen, das vom Unternehmer oder von zu seiner Privatsph�re geh�renden Personen f�r Privatfahrten genutzt wird (vgl. Randnummer 2). Kann der Steuerpflichtige glaubhaft machen, dass bestimmte betriebliche Kraftfahrzeuge nicht privat genutzt werden, weil sie f�r eine private Nutzung nicht geeignet sind (z. B. bei sog. Werkstattwagen - BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008 - VI R 34/07 - BStBl II S. 381) oder diese ausschlie�lich eigenen Arbeitnehmern zur Nutzung �berlassen werden, ist f�r diese Kraftfahrzeuge kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln. Wird ein Kraftfahrzeug gemeinsam vom Steuerpflichtigen und einem oder mehreren Arbeitnehmern genutzt, so ist bei pauschaler Nutzungswertermittlung f�r Privatfahrten der Nutzungswert von 1 Prozent des Listenpreises entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Es gilt die widerlegbare Vermutung, dass f�r Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst�tte und f�r Familienheimfahrten das Kraftfahrzeug mit dem h�chsten Listenpreis genutzt wird.

Meine L�sung: Die Perle hat Recht.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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18.10.2010, 17:59
Beitrag: #4
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400)
Mooooooment,

dass die 1 %-Regelung auf alle Fahrzeuge anzuwenden ist, ist auch f�r mich unstreitig.

Mir geht es um die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Seite.

EM versteuert 2 Fahrzeug nach der 1 %-Regelung. EF hat ihr eigenes Fahrzeug. Wenn sie dieses verkauft, �ndert sich in ihrem Arbeitsverh�ltnis nichts. Und sie kann - wie schon vorher - ein Fahrzeug des Betriebes auch privat nutzen.
Aber warum sollte das dann auf einmal ein geldwerter Vorteil sein?
Der ebenfalls nutzende EM versteuert die Privatnutzung beider Fahrzeuge doch bereits. Und damit m�sste doch die Nutzung durch die ganze Familie abgedeckt sein. Liegt dann tats�chlich noch ein geldwerter Vorteil bei der EF vor?
Geldwerter Vorteil steht f�r mich in Zusammenhang mit Selbst�ndigkeit/Arbeitsverh�ltnis. Hier hat EF aus ihrem Arbeitsverh�ltnis aber keinen Anspruch auf die Nutzung, EM k�nnte ihr das Auto jederzeit wegnehmen.

Nach dem von Kiharu aufgef�hrten BMF-Schreiben m�sste ich dem Unternehmer und der EF jeweils eine 0,5 %-Regelung hinzurechnen, also den Bar-Lohn k�rzen und durch die nicht arbeitsvertraglich (sondern privat) geregelte Nutzung ersetzen, damit das � 400 Arbeitsverh�ltnis steuer- und sv-frei bleibt.

Da mu� ich noch mal dr�ber schlafen. Bis morgen. Smile

Gru�

tosch
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18.10.2010, 18:42
Beitrag: #5
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400)
Zitat:Nach dem von Kiharu aufgef�hrten BMF-Schreiben m�sste ich dem Unternehmer und der EF jeweils eine 0,5 %-Regelung hinzurechnen, also den Bar-Lohn k�rzen und durch die nicht arbeitsvertraglich (sondern privat) geregelte Nutzung ersetzen, damit das � 400 Arbeitsverh�ltnis steuer- und sv-frei bleibt.

Zumindest so weit es das Fahrzeug betrifft, welches von der EF mitgenutzt wird. Insgesamt werden dann wieder f�r 2 Fahrzeuge je 1% versteuert. 1 Fahrzeug beim Ehemann mit 1 % und das andere ja bei EM und EF mit 0,5%.

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19.10.2010, 13:34
Beitrag: #6
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400)
Hallo,

kann mir vorstellen, dass man auf Deinen Gedankengang kommen kann.

Problem - durch die Besch�ftigung ver�ndert sich das Rechtsverh�ltnis zwischen Ehefrau und dem Unternehmen des Ehemanns.

Bei der Ermittlung der Nutzungsverwendung (1%-Methode) entnimmt der Ehemann f�r Zwecke au�erhalb des Unternehmens betriebliche Mittel. Er nutzt diese zwar nicht selbst, stellt sie aber seinen unmittelbaren Angeh�rigen zur Verf�gung und muss sich diese Zweckentfremdung anrechnen lassen.

Nun liegt aber ein Arbeitsvertrag vor. Die rechtliche Stellung der Ehefrau ist nicht mehr auf privater Ebene, au�erhalb des unternehmerischen Bereichs, sondern innerhalb des Unternehmens in ihrer Funktion als Arbeitnehmerin.
Arbeitnehmer ist jeder unselbst�ndig Besch�ftigte, unabh�ngig seiner Entlohnung - also auch ein Praktikant ohne Entgeltanspruch ist Arbeitnehmer (genauso wie freigestellte und unbezahlte Besch�ftigte Arbeitnehmer bleiben).

Aufgrund dieser rechtlichen Ver�nderung erh�lt die Dame das Fahrzeug nicht mehr in ihrer Funktion als Ehefrau sondern in Ihrer Funktion als Arbeitnehmerin. Aus der Nutzungsentsch�digung wird ein Sachbezug, der sowohl lohnsteuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich zu ber�cksichtigen ist.


Dem Finanzamt ist es im Ergebnis relativ gleich ob hier umsatzsteuerlich die Nutzung besteuert wird oder ein Sachbezug �ber die Lohnsteuer. Das kann bestenfalls bei steigender Lohnsteuerlast von Interesse sein.
Nur die Sozialversicherung hat hier ein Interesse. Und da macht dann der Unterschied Minijob - Gleitzone durchaus ein paar Euronen aus.

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