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Handhabung der Abgeltungssteuer???
26.02.2009, 14:30
Beitrag: #1
Question Handhabung der Abgeltungssteuer???
Sag ma... gibt es da schon irgendwelche Formulare? Oder wie soll die Abf�hrung der Abgeltungssteuer gehandhabt werden?

Und dann hab ich mal folgendes zum nachdenken:

vGA und Abgeltungssteuer:
Es ist jetzt schon klar (weil bereits seit zwei Jahren Praxis), dass mtl. eine vGA erfolgt, weil Ges.-Gesch�ftsf�hrer ein Auto der GmbH nutzt, aber keinen Lohn bezieht, keinen Gesch�ftsf�hrervertrag hat (uiuiui-geht das �berhaupt? Sich eintragen lassen im HR und keinen Vertrag haben?) und keinen Lohn bezieht.
Was mach ich mit der Abgeltungssteuer? Wann und wie melde ich die? Mit der K�St-Erkl�rung? Monatlich?
(Zur Info: Bisher hab ich einfach eine vGA in der Jahressteuererkl�rung angegeben und beim Gesellschafter in der ESt ebenfalls angegeben...)
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26.02.2009, 15:45
Beitrag: #2
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
Hallo.
�ber den genauen rechtlichen Teil musst du dich von den anderen Aufkl�ren lassen.
F�r den technischen Teil kann ich sagen dass �ber Elster-Online eine Kapitalertragsteueranmeldung abgegeben wird.
(welche dann, in meinem FA-Bezirk, auf meinem Schreibtisch landet und "zu Fu�" eingegeben wird, weil das Programm noch nicht l�uft) Big Grin
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26.02.2009, 18:24
Beitrag: #3
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
Hm.. naja, das kanns aber ja auch noch nicht sein, oder?! KESt ist nicht Abgeltungssteuer? Was ist z.B. mit der Kirchensteuer...

Im Moment alles noch sehr grau und nur Theorie, wa? Waren ja auch nur zwei Jahre Zeit sich dar�ber Gedanken zu machen... ach, da �ndert man in der Finanzverwaltung lieber mal die sonstigen Formulare der ESt-Erkl�rung, die von Jahr zu Jahr umfangreicher wird... nur als simples Beispiel: Wer erinnert sich noch an die Anlage Kinder, auf der bis zu vier Kinder auf einer einfach DinA4-Doppelseite untergebracht wurden *seufz*

Oder die komplette Umstellung der Anlage E�R in 2008... ist schon enorm wichtig!

@Sirius: Danke anyway ;-)
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26.02.2009, 20:00
Beitrag: #4
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
kommt die abgeltungssteuer �berhaupt zur anwendung? bei ges�ter-GF denk ich in diesem zusammenhang erst immer an � 32d II EStG

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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26.02.2009, 22:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2009 22:24 von Lemgun.)
Beitrag: #5
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
Die Abgeltungssteuer gibt es eigentlich f�r mich als Begriff gar nicht. Dieser Begriff verschleiert die wahre Bedeutung der jetzigen Besteuerung der Kapitalertr�ge, da eine abgeltende Wirkung zwar angedacht war, diese aber soviele Ausnahmen bei der Veranlagung erf�hrt, dass der Begriff m.E. gar nicht berechtigt ist.

Im Wege des Kapitalertragsteuerabzuges hat sich kaum etwas ver�ndert, nur der Steuersatz von 25%. Von daher ist bei Gewinnaussch�ttungen genau wie fr�her zu verfahren. Das hei�t die Kapitalertragsteuer ganz normal anmelden und abf�hren wie fr�her. Nur ist das Fi-Amt bei vGA�s (sofern kein Ausland mit im Spiel ist) bei KapESt bisher gro�z�gig, dass gar keine abgef�hrt wird. Soweit das Erhebungsverfahren.

Im Veranlagungsverfahren betr�gt die Steuer nach � 32 d EStG dann im Regelfall ebenfalls 25%, wodurch die abgeltende Wirkung erreicht werden sollte, die durch den Gesetzgeber gewollt war. Da gibt es aber dann jede Menge Ausnahmen, eine davon hat Taxmann ja bereits geschildert. In deinem Fall bekommt das Fi-Amt doch sp�testens mit der ESt-Veranlagung des Ges.-Gf die 25 %, und alles ist in Butter. Denn erkl�rt werden muss das ja, da es dann bisher nicht der KapESt unterlegen hat, siehe 32d EStG.

Zur Frage bez�glich des Gf:

Der Gesch�ftsf�hrer hat eine Doppelstellung. Er ist Organ der GmbH und deren gesetzlicher Vertreter (� 35 Abs.1 GmbH-Gesetz). Er vertritt die Gesellschaft nach au�en gerichtlich und au�ergerichtlich. Und er ist zugleich Angestellter der Gesellschaft.

Bestellung und Anstellung sind sorgf�ltig zu trennen. Durch die Bestellung erh�lt der Gesch�ftsf�hrer die Organstellung. Sie unterliegt der Zust�ndigkeit der Gesellschaftsversammlung, sofern in der Satzung nichts Abweichendes bestimmt ist (� 46 Nr. 5 GmbH-Gesetz)

Der Anstellungsvertrag regelt das interne Dienstverh�ltnis zwischen Gesellschaft und Gesch�ftsf�hrer, also die Bedingungen des Anstellungsverh�ltnisses. Die Schriftform ist f�r den Gesch�ftsf�hrervertrag nicht vorgeschrieben. Der Anstellungsvertrag kann m�ndlich oder auch durch stillschweigendes Handeln geschlossen werden. Dennoch empfiehlt sich der schriftliche Vertrag. Beweisschwierigkeiten werden vermieden, unklare Vertragsformulierungen werden pr�zisiert, der Unterschied zwischen Absichtserkl�rung und konkreter Zusage wird deutlich.

Zusammenfassend: Man kann als Gf bestellt sein, ohne einen schriftlichen Anstellungsvertrag zu haben.

Steuerlich ist jedoch bei beherrschenden Ges.-Gf eine Vereinbarung im Voraus n�tig, um eine vGA zu vermeiden. Warum wird denn nicht einfach ein Gf-Anstellungsvertrag geschlossen und die Pkw-Nutzung darin vereinbart? Rest bekommt man aus der GmbH durch ordentliche Gewinnaussch�ttungen.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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27.02.2009, 12:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2009 12:45 von lieschenmueller.)
Beitrag: #6
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
Lieber Lemgun,
du hast nat�rlich recht und soweit war mir das eigentlich auch klar, manchmal hab ich nur so kleine Aussetzer :-)
Warum es keinen Vertrag gibt? Hm... weil ich den nicht f�r ihn unterschreiben kann. Liegt ihm seit nem Jahr vor, der Gesch�ftsf�hrervertrag...
Andererseits ist es schon ein Unterschied, ob ich 50% (bis 2008) oder 60% (ab 2009) der Einnahmen versteuern muss oder 100% wenn es Lohn und nicht Aussch�ttung ist?! Right?
Bei diesem Mandanten aber alles unwichtig, da er Verlustvortr�ge hat dass er die n�chsten Jahre sicher keine Steuern zahlen muss!

Es geht mir nur ums Prinzip. Um die angedachte, korrekte Abf�hrung der Abgeltungssteuer oder wie auch immer man es nennen will.
Es gibt also tats�chlich bisher nur die Formulare f�r die KESt. Hab mir die f�r 2009 gerade angeschaut und siehe da: Keine M�glichkeit die Kirchensteuer irgendwo anzugeben...

Also eben alles bisher noch nicht sonderlich ausgegoren. Viel Flickwerk und rumschusterei erstmal....

Dann schustern wir mal weiter - ist ja jetzt auch genug mit dem Thema ;-)

Sch�nes Wochenende schon mal!!
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27.02.2009, 16:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2009 16:06 von Lemgun.)
Beitrag: #7
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
Was die kleinen Aussetzer angeht, sind die bei mir beim Thema Abgeltungssteuer ebenfalls oft vorhanden. Wink Dieses b�rokratische Monster (was ja eigentlich der Vereinfachung dienen sollte) wird kaum zu h�ndeln sein.

Mit der Sichtweise, dass Lohn f�r ihn ung�nstiger ist, gehe ich einher. Nur hoffentlich macht der Betriebspr�fer, sofern er mal kommt, nicht dann Lohn draus. Habe ein Urteil im Kopf, wonach bei stillschweigender jahrerlanger Pkw-Nutzung keine vGA angenommen wird, sondern Lohn, finde das aber nicht wieder.

Gruß Lemgun
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14.10.2010, 18:06
Beitrag: #8
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
lohn oder vga ist eine einzelfallentscheidung ....

erst war es im Regelfall Lohn...dann kam der BFH und sagt ..naja... immer Lohn muss nicht sein ..in diesem Fall vga ...

Dann kam ein anderer Senat und sagt ...auf den Zugspring ich auf ... immer vga !!!...

das n�chste Urteil vom vorherigen Senat :

Stop stop so war das nicht gemeint ....

nicht immer Lohn heisst nicht automatisch immer vga .... daher Einzelfallentscheidung ....

Bin grad zuhause und habe die Urteile nicht zur Hand ..habe aber diese Problem gerade in ner BP und daher die Urteile in der Akte ....

lg,Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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14.10.2010, 20:41
Beitrag: #9
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
lieschenmueller schrieb:Es gibt also tats�chlich bisher nur die Formulare f�r die KESt. Hab mir die f�r 2009 gerade angeschaut und siehe da: Keine M�glichkeit die Kirchensteuer irgendwo anzugeben...

???

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/...4context=2

Bei mir ist auf den KapESt Anmeldungen
2009 und 2010 auf der R�ckseite Platz f�r KiSt Angaben f�r 16 verschiedene KiSt Gl�ubiger!
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