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Hochwassersch�den Sachsen
11.08.2010, 12:35
Beitrag: #1
Hochwassersch�den Sachsen
Hallo,

Zur Info die heute ver�ffentlichten steuerlichen Ma�nahmen f�r die Flutopfer. Denke Brandenburg wird in den n�chsten Tagen etwas �hnliches Ver�ffentlichen.

Zitat:S�chsisches Staatsministerium der Finanzen 9.8.2010, Medieninformation

Durch das Hochwasser Anfang August 2010 sind in weiten Teilen des Freistaates Sachsen Sch�den entstanden, die bisher noch nicht exakt zu beziffern sind. Den Gesch�digten soll durch steuerliche Ma�nahmen zur Vermeidung unbilliger H�rten entgegen gekommen werden. Entsprechend wurde durch das S�chsische Staatsministerium der Finanzen mit sofortiger Wirkung eine Billigkeitsrichtlinie erlassen, die Verfahrenserleichterungen f�r nicht unerheblich und unmittelbar von den Folgen der Katastrophe betroffene Steuerpflichtige vorsieht:

* Bis zum 31. Dezember 2010 k�nnen Stundungen der bis zu diesem Zeitpunkt f�llig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anpassungen der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (K�rperschaftsteuer) unter Darlegung der Verh�ltnisse ohne gr��ere Nachweise beantragt werden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Antr�ge auf Stundungen der nach dem 31. Dezember 2010 f�lligen Steuern sowie Antr�ge auf Anpassung der Vorauszahlungen nach diesem Zeitpunkt sind besonders zu begr�nden. Eine Stundung von Lohnsteuern und sonstigen Abzugssteuern kann in der Regel allerdings nicht gew�hrt werden.

* Von Vollstreckungsma�nahmen wird gegen�ber dem genannten Personenkreis bis 31. Dezember 2010 bei allen r�ckst�ndigen oder bis zu diesem Zeitpunkt f�llig werdenden Steuern abgesehen. In den F�llen eines solchen Vollstreckungsaufschubs werden die zwischen dem 7. August 2010 und dem 31. Dezember 2010 entstehenden S�umniszuschl�ge erlassen.

* Beim Wiederaufbau ganz oder teilweise zerst�rter Geb�ude k�nnen auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren zus�tzlich zur normalen Abschreibung insgesamt bis zu 30 Prozent der Herstellungs- oder Wiederherstellungskosten abgeschrieben werden.

* Bei beweglichen Anlageg�tern, die als Ersatz f�r vernichtete oder verloren gegangene bewegliche Anlageg�ter angeschafft oder hergestellt worden sind, k�nnen auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren neben der normalen Abschreibung bis zu insgesamt 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden.

Die Sonderabschreibungen k�nnen nur f�r Wirtschaftsg�ter in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2014 angeschafft oder hergestellt werden.

* Wo au�ergew�hnlich hohe, nicht sofort finanzierbare Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten entstehen, kann in begr�ndeten Ausnahmef�llen f�r die Ersatzherstellung bzw. Ersatzbeschaffung in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1. Januar 2014 enden, die Bildung einer steuerfreien R�cklage bis zu 30 Prozent bzw. 50 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten zugelassen werden.

Die Gewinnminderung durch Sonderabschreibungen und Bildung von steuerfreien R�cklagen ist grunds�tzlich auf insgesamt 600.000 Euro und j�hrlich auf 200.000 Euro begrenzt.

* Aufwendungen f�r die Wiederherstellung besch�digter Betriebsgeb�ude und besch�digter beweglicher Anlageg�ter sowie Aufwendungen zur Beseitigung von Sch�den am Grund und Boden werden ohne n�here Pr�fung in den Jahren 2010 bis 2013 als Erhaltungsaufwand anerkannt. Das gilt bei Geb�uden nur, wenn die Aufwendungen 45.000 � nicht �bersteigen. Gleiches gilt f�r Wohngeb�ude.

* Bei Landwirten, deren Gewinn nach Durchschnittss�tzen ermittelt wird, kann die Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit durch die Hochwassersch�den Ertragsausf�lle eingetreten sind.

* Bei eigengenutzten Wohnungen k�nnen die, um eine eventuelle Wertsteigerung geminderten, nicht durch Entsch�digungszahlungen abgedeckten Aufwendungen f�r die Beseitigung von Sch�den als au�ergew�hnliche Belastungen abgezogen werden.

* Wurden Hausrat und andere existenziell notwendige Gegenst�nde (Wohnung, Hausrat, Kleidung) besch�digt oder vernichtet, k�nnen Aufwendungen f�r die Wiederbeschaffung als au�ergew�hnliche Belastung geltend gemacht werden.

F�r den Nachweis von Spenden, die bis zum 31. Dezember 2010 zur Hilfe der Katastrophenfolgen auf ein f�r den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, gen�gt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbest�tigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg).

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen m�glicher steuerlicher Hilfsma�nahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen des Erlasses der Grundsteuer aufgrund wesentlicher Ertragsminderung gem�� � 33 GrStG sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.08.2010, 18:36
Beitrag: #2
RE: Hochwassersch�den Sachsen
Und wie wird denen geholfen, die keine Steuern zahlen?
Rentner, Harzer, ... , Geringverdiener?Sad

Gibt es dar�ber Infos?

Dieser Beitrag hat hier nichts zu suchen.Sad

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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11.08.2010, 20:19
Beitrag: #3
RE: Hochwassersch�den Sachsen
Hans-Christian schrieb:Dieser Beitrag hat hier nichts zu suchen.Sad

Doch, die Information ist wichtig.
Die Zusatzfrage ist aber auch wichtig, da hast Du recht.

schönen Tag noch

phönix
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12.08.2010, 13:37
Beitrag: #4
RE: Hochwassersch�den Sachsen
Hallo,

sag mal Hans-Christian welche Laus ist Dir denn �ber die Leber gelaufen?


Das ist eine rein steuerliche Information und die geh�rt durchaus hierher, weil beratungsrelevant.

Und es ist eine rein steuerliche Information. Die von Dir vermeintlich nicht ber�cksichtigten Renter und Sozialschwachen k�nnen, im Rahmen ihrer steuerlichen M�glichkeit, den Abzug als agB beantragen. Und selbstverst�ndlich haben auch sie die M�glichkeit Vollstreckungsaufschub in steuerlicher Hinsicht zu bekommen.

Welche Landes- bzw. Gemeindemittel zur Verf�gung gestellt werden, da muss man vor Ort initiativ werden. Hat mit der steuerlichen Seite auch erst einmal nichts zu tun.
Soweit ich wei�, steht ein Fonds in Sachsen bereit, der denjenigen helfen soll, die ansonsten versorgungstechnisch (z.B. mangels Versicherung) durch die Hilfe fallen.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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12.08.2010, 13:57
Beitrag: #5
RE: Hochwassersch�den Sachsen
zaunk�nig schrieb:sag mal Hans-Christian welche Laus ist Dir denn �ber die Leber gelaufen?

Das hab ich mich auch gefragt... aber ich sag dazu nix mehr. H-C hat mich ja oft schon "steuerpolitisch" herausgefordert und leider nicht verstehen wollen, das es auch politisch andere Ansichten vom "richtigen" SteuerRECHT gibt.
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12.08.2010, 15:26
Beitrag: #6
RE: Hochwassersch�den Sachsen
Hans-Christian schrieb:Und wie wird denen geholfen, die keine Steuern zahlen?
Rentner, Harzer, ... , Geringverdiener?Sad

Gibt es dar�ber Infos?

Dieser Beitrag hat hier nichts zu suchen.Sad
Damit habe ich meinen Beitrag gemeint, da ich diese Reaktion voraussah.Sad

zaunk�nig schrieb:Die von Dir vermeintlich nicht ber�cksichtigten Renter und Sozialschwachen k�nnen, im Rahmen ihrer steuerlichen M�glichkeit, den Abzug als agB beantragen

Die allermeisten Rentnern, Harzer und Sozial Schwachen k�nnen dies nicht.

Die allermeisten Betroffenen haben auch nach dem letzten Hochwasser keine Versicherung mehr, da diese gek�ndigt wurde.

Ich wei�, auch dieser mein Beitrag geh�rt hier nicht her, da nicht erw�nscht, wie geschehen.Sad

Ich frag mich wem hier die L�use �ber die Leber gelaufen sind.Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.08.2010, 15:36
Beitrag: #7
RE: Hochwassersch�den Sachsen
showbee schrieb:.... H-C hat mich ja oft schon "steuerpolitisch" herausgefordert und leider nicht verstehen wollen, das es auch politisch andere Ansichten vom "richtigen" SteuerRECHT gibt.
Richtig erkannt, es gibt zu den "SteuerRECHT" politisch unterschiedliche Ansichten.
Unsere beiden politischenAnsichten unterscheiden sich da eben. Du vertrittst die liberalen Interessen und ich die linken Interessen. Und es ist ganz normal, dass jeder von sich glaubt die "richtigen" Ansichten zu vertreten.
Da wird es wohl nicht ausbleiben, das man sich gegenseitig herausfordert. Es sei denn, du hast dazu eine andere Auffassung von Demokratie.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.08.2010, 20:44
Beitrag: #8
RE: Hochwassersch�den Sachsen
Nein, nein. Demokratischer Wettstreit der Ideen f�hrt mE meist zu den besten Ergebnissen, weil sich die Mehrheit darin wiederfindet... Wichtig ist ja bei Sachdiskussionen nur, das man erkennt, das es bei bestimmten Fragen kein "Recht so" bzw Falsch gibt, sondern das eine politische Entscheidung vorliegt.
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12.08.2010, 20:57
Beitrag: #9
RE: Hochwassersch�den Sachsen
showbee schrieb:Nein, nein. Demokratischer Wettstreit der Ideen f�hrt mE meist zu den besten Ergebnissen, weil sich die Mehrheit darin wiederfindet... Wichtig ist ja bei Sachdiskussionen nur, das man erkennt, das es bei bestimmten Fragen kein "Recht so" bzw Falsch gibt, sondern das eine politische Entscheidung vorliegt.
Genau, und deshalb sollte man die Meinung eines anderen nicht auf der Basis der pers�nlichen Ebene (rote Socke) diskriminieren, sondern dessen Anschauung im Wettstreit der Ideen mindestens zur Kenntnis nehmen und "sachlich" diskutieren obwohl sie mit der eigenen politischen Anschauung nicht �bereinstimmt.

W�rden wir so verfahren, k�men wir manchmal schon viel weiter.

Und was die Mehrheit betrifft, na da frag ich mich aber warum Volksentscheide auf Bundesebene von der FDP nicht unterst�tzt werden. Oder unterliege ich hier einem Irrtum?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.08.2010, 21:41
Beitrag: #10
RE: Hochwassersch�den Sachsen
Keine Ahnung, bin nicht in der FDP und auch kein Freund der Partei.
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