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ESt-Vorauszahlung verschieben
22.04.2010, 19:29
Beitrag: #1
ESt-Vorauszahlung verschieben
Moin zusammen,
komme gerade nicht weiter...

mandant war bis Mitte April angestellt und macht sich nun ab Juni selbständig. Ist ganz brav zum Finanzamt gestiefelt und hat denen das so erzählt. Hat auch erwähnt, dass mit einem monatlichen Umsatz von ca. 3.000 Euro zu rechnen ist. Das FA setzt als Gewinn für 2010 36.000 fest, ignoriert dabei die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und verlangt nun ab Juni Vorauszahlungen i.H.v. 2.000 Euro.

Nun der monatliche Umsatz ist nicht ganz utopisch, aber wenn reden wir hier über einen Gewinn von ca. 20.000 Euro für 2010.

Das ist aber nicht, worum es geht.

Meine Frage ist: Ist es möglich die Vorauszahhlungen zu verschieben, so dass der Mandant erstmal entspannt seine Geschäftstätigkeit aufnehmen kann und dann ab September mit den Vorauszahlungen beginnt?

Ich danke für Hinweise und Tipps.
Viele sonnige Grüße
e

Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde)
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22.04.2010, 20:02
Beitrag: #2
RE: ESt-Vorauszahlung verschieben
Sollte mit ein paar Erläuterungen im Antrag kein Problem sein.

Allerdings wird er dann vermutlich ab September statt 3 x 2.000 ¤ nun 2 x 3.000 ¤ zahlen sollen.....
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22.04.2010, 21:35
Beitrag: #3
RE: ESt-Vorauszahlung verschieben
Sowohl "Verschieben", als auch gesamtes Herabsetzen sind die Möglichkeiten.

Einfach mal eine Steuer-Hochrechnung machen, in der sowohl der prognistizierte 15er-Gewinn als auch die 19er-Einkünfte mit einbezogen sind.
Dann die ebenfalls hochgerechneten LSt.-Abzüge abziehen und den Rest durch 3 teilen und am besten beim Finanzamt (incl. Beilegen der Erläuztterunge, wie man das berechnet hat) mit der gleichen schicken Tabelle beantragen, in der man auch die VZs festgesetzt kriegt (also ESt und SolZ (und je nach Bundesland auch die Kist) ein drei Zeilen und 3 Spalten).

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23.04.2010, 00:38
Beitrag: #4
RE: ESt-Vorauszahlung verschieben
Prima, vielen Dank für die Infos. Werde das mal durchrechnen. Die Zahlung an sich ist nicht das Problem sondern eher, dass direkt zum 10. Juni die erste Zahlung erfolgt und die Selbständigkeit zum 1.6. aufgenommen wird.

Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde)
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23.04.2010, 07:18
Beitrag: #5
RE: ESt-Vorauszahlung verschieben
Rechne mal aus, was an Steuerzahlung beim prognostizierten Gewinn auf ihn zukäme und kläre das am besten danach erst mal mit dem Mandanten, was er theoretisch gerne hätte: frühe Zahlung ohne Schock hinterher oder späte Zahlung.

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