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Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
25.03.2010, 00:51
Beitrag: #1
Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Moin,
ich schon wieder ;-)

Kann es sein, dass die Finanzämter in NRW dieses Jahr ein besonderes Auge auf die Arbeitstage bei der Angabe "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" haben?

Bei zwei Bekannten, die bei zwei unterschiedlichen Finanzämtern (in unterschiedlichen Städten) veranlagt werden, wird der Nachweis über die tatsächliche Höhe der Arbeitstage verlangt. Angegeben wurden 250 AT.

Würde mich interessieren, damit ich vorsorgen kann ;-)

Einen schönen Abend/ eine laue Frühlingsnacht wünscht
e

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25.03.2010, 08:07
Beitrag: #2
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
was mehr als 230 Tage ist, mußte schon immer vom AG bestätigt werden.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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25.03.2010, 11:08
Beitrag: #3
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Hier werden bei einer 5-Tage Woche seit Jahren auch nur 230 Tage akzeptiert.
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25.03.2010, 12:57
Beitrag: #4
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Guten Morgen,
dass mehr als 230 AT nachzuweisen sind, ist mir klar. Interessant ist, dass bei beiden bisher nie ein Nachweis angefordert wurde, was mich selbst schon verwundert hat.
Ich gehe mal eher davon aus, dass da neue Sachbearbeiter am Werk sind. Gerüchten zufolge sind die "Neuen" aus Nordkirchen auf NRW losgelassen worden ;-)
Sonnige Grüße
e

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25.03.2010, 13:07
Beitrag: #5
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Zitat:Gerüchten zufolge sind die "Neuen" aus Nordkirchen auf NRW losgelassen worden ;-)

Vorsicht, der Feind liest mit Rolleyes

Und mal ganz unter uns: Der gehobene Dienst (die aus Nordkirchen) befasste sich in den wenigsten Fällen mit Fahrten Wohnung und Arbeitstätte.

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25.03.2010, 13:37
Beitrag: #6
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Jajaja, der Feind ;-)
Ich bezeichne uns eher mal als Leidgenossen ;-)

Äußerung aus einem Finanzamt in NRW: Nächste Woche kommen die Neuen aus Nordkirchen, dann sollten die Einkommensteuerfälle schneller bearbeitet werden!

Übrigens: Ich habe lecker Zitronen, die Sonne scheint, es ist warm... Tequila?

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25.03.2010, 14:06
Beitrag: #7
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Wo trefft ihr euch? :-)
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25.03.2010, 16:53
Beitrag: #8
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
experttobe schrieb:Bei zwei Bekannten, die bei zwei unterschiedlichen Finanzämtern (in unterschiedlichen Städten) veranlagt werden, wird der Nachweis über die tatsächliche Höhe der Arbeitstage verlangt. Angegeben wurden 250 AT.

Vermutlich Auswirkung des maschinellen Risikomanagements.

Bei 250 und mehr Tagen meckert die Maschine, das muss dann überprüft werden.
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25.03.2010, 21:30
Beitrag: #9
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Zitat:Vermutlich Auswirkung des maschinellen Risikomanagements.

Ich weiss ja nicht, wie es bei Euch ist, aber ich halte davon rein gar nichts (zumindest nicht in der jetzigen Form). Damit werden gut ausgebildete Bearbeiter zu reinen Datenerfassungskräften degradiert, die sich mit so blödsinnen Fragen, wie die Anzahl der Arbeitstage befassen sollen, aber Dinge die offensichtlich falsch sind (aber die Maschine nicht jucken) dürfen nicht mehr aufgegriffen werden.

Komische Welt Sad

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25.03.2010, 22:50
Beitrag: #10
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
So lenkt man von den eigentlichen Problemen ab, anstatt diesen schwerfälligen Apparat zu entrümpeln...

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