Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
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18.03.2010, 12:06
Beitrag: #11
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Kommmmmmmanditgesellschaft....?!
(Die Buchungen hab ich bis heute noch nicht gerafft-sollte das jemand verstanden haben, möge er mir bitte Nachhilfe erteilen) Wenn Du die KB-Kosten über Statisikkonten buchst, dürfte das die Privateinlagen nicht erhöhen?! Oder wo ist Dein Problem? ----------------- LG Clematis |
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18.03.2010, 13:38
Beitrag: #12
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Das mit den Kapitalkonten habe ich auch erst bei einem Mandanten über die Statistik-Konten gebucht. War aber eine feine Sache.
Da hätte ich mir die blöde excel-Tabelle, die ich vorher für die Führung der festen und variablen Kapitalkonten hatte, sparen können. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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18.03.2010, 13:43
Beitrag: #13
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
KapKto buche ich auch über stat. Konten. Problem hier ist der Ausweis von EK oder FK.
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18.03.2010, 14:01
Beitrag: #14
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
EK/FK der Gesellschafter?
Das müsste sich doch auch über die Konten und ihre Zordnung darstellen lassen? *keine-Ahnung*, - bzw. an welcher Position des Ausweises / Erklärung brauchst Du das? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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18.03.2010, 14:31
Beitrag: #15
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
limo schrieb:KapKto buche ich auch über stat. Konten. Problem hier ist der Ausweis von EK oder FK. Das kenne ich, hängt im wesentlichen natürlich vom Gesellschaftsvertrag ab und ob ich das 2, 3 oder 4 Kontenmodell habe. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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18.03.2010, 15:15
Beitrag: #16
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Zitat:Das müsste sich doch auch über die Konten und ihre Zordnung darstellen lassen? *keine-Ahnung*, - bzw. an welcher Position des Ausweises / Erklärung brauchst Du das? Ja geht grundsätzlich schon. Was bei Datev halt Standard ist: Die Entnahme und Einlagen (SKR 19xx) Konten werden vom Programm generell als FK ausgewiesen. Und wenn dann ein Mdt. kommt dessen Vorberater die Regelungen im Geser Vertrag egal waren, kommt nix gescheits dabei raus. |
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18.03.2010, 15:35
Beitrag: #17
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Clematis schrieb:Kommmmmmmanditgesellschaft....?!Ach neeeee Da hätte ich ja fast selber drauf kommen können Zitat:Wenn Du die KB-Kosten über Statisikkonten buchst, dürfte das die Privateinlagen nicht erhöhen?! Oder wo ist Dein Problem?Richtig! Und genau das ist ja mein Problem! Überentnahmen 01.01. - Gewinn - Einlagen + Entnahmen Überentnahmen 31.12. Ziehe ich die KiBetreuungskosten ab, wird der Gewinn niedriger. Ein kleinerer Gewinn bedeutet: höhere Überentnahmen und damit weniger betrieblicher Schuldzinsenabzug! Da aber die Kinderbetreuungskosten entweder schon als Entnahmen gebucht oder aber von einem Privatkonto bezahlt wurden, haben sie sich schon über Entnahmen ausgewirkt oder haben bei privater Bezahlung sowieso gar keinen Einfluß auf die betrieblichen Schuldzinsen. Folglich müß die Gewinnminderung durch die KiBetreuungkosten über Einlagen neutralisiert werden, damit nicht auf die KiB betriebliche Schuldzinsen wegfallen. Die nur statistische Buchung erhöht zu Unrecht die nicht abziehbaren Schuldzinsen. Oder??? Gruß tosch |
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