Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
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15.03.2010, 13:16
Beitrag: #1
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Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Hallo,
ich habe heute ein nettes Schreiben des Finanzamts zu einer Steuererklärung 2008 bekommen: Zur Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 (4a) EStG ist der Gewinn zugrunde zu legen. Dieser ergibt sich aus dem Jahresüberschuß abzüglich der Kinderbetreuungskosten, die Betriebsausgaben darstellen. Mal abgesehen davon, dass ich bei der Buchung KiKosten an Einlage saldomäßig zu keiner Hinzurechnung komme: Wie macht Ihr das denn? Ich buche die gar nicht, sondern lasse sie im Rahmen der ESt-Erklärung berücksichtigen - bisher immer ohne Probleme. Bucht Ihr die Kosten? Ebenfalls einbeziehen will sie den Investitionsabzugsbetrag. Wirkt sich zwar auf den Gewinn aus, warum er aber einen Einfluß auf den Schuldzinsenabzug haben soll, will sich mir nicht so recht erschließen, da er die betrieblichen Konten und damit die Schuldzinsen überhaupt nicht beeinflußt. Ein Kommentierung dazu habe ich bisher nicht gefunden. Weiß jemand was dazu? Gruß tosch |
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15.03.2010, 14:10
Beitrag: #2
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
tosch schrieb:Bucht Ihr die Kosten? Ja, über Statistische Konten! Zitat:Ebenfalls einbeziehen will sie den Investitionsabzugsbetrag. DATEV rechnet auch mit dem steuerlichen Gewinn, also nach Abzug von KiBetreuung und IAB. ----------------- LG Clematis |
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15.03.2010, 14:59
Beitrag: #3
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Mich hat das anfangs zwar auch ziemlich genervt, aber ich bebuche auch die statistischen Konten. Dann funktionniert das auch mit den Programmverbindungen und der Verprobung.
(War erstmals bei einer KG drüber gestolpert und seitdem bin ich da auch akribisch, - der Schuss geht nämlich sonst nach hinten los...) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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16.03.2010, 09:47
Beitrag: #4
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Ich habe gerade versucht, das per Buchung in DATEV nachzuvollziehen.
Mit dem Ergebnis: Gewinn wird um KiBetreuungkosten gemindert Entnahmen/Einlagen bleiben unverändert Für mich ein unbefriedigendes Ergebnis, weil a) wenn Kosten von Privatkonto bezahlt wurden, sehe ich keinen Grund, den Schuldzinsabzug zu kürzen, da kein betriebliches Konto berührt ist b) wenn Kosten von Betriebskonto bezahlt wurde, sind sie bereits als Entnahmen erfaßt. Damit wären sie bei einer Gewinnkürzung doppelt berücksichtigt. Hab ich einen Denkfehler? Oder Datev eine pro-fiskalische Lösung? Clematis schrieb:DATEV rechnet auch mit dem steuerlichen Gewinn, also nach Abzug von KiBetreuung und IAB.Die können rechnen, wie sie gerne möchten, es muß ja nicht unbedingt richtig sein HELP! Danke tosch |
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16.03.2010, 13:32
Beitrag: #5
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
tosch schrieb:a) wenn Kosten von Privatkonto bezahlt wurden, sehe ich keinen Grund, den Schuldzinsabzug zu kürzen, da kein betriebliches Konto berührt ist Hallo, vom Gesetz her musst Du, wenn Du selbständig bist, die Kibe nach 9c(1) als BA berücksichtigen. Es ist egal ob vom Privat- oder Betriebskonto gezahlt wird. Sie sind auch vom Privatkonto wie BA zu buchen. Und für b) gibt es auch statistische Konten um die Entnahmen und Einlagen zu korrigieren. Zitat:Ich buche die gar nicht, sondern lasse sie im Rahmen der ESt-Erklärung berücksichtigen - bisher immer ohne Probleme. Das muss auch nicht immer Richtig sein. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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16.03.2010, 13:51
Beitrag: #6
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
tolledeu schrieb:Das muss auch nicht immer Richtig sein. Danke Kennt jemand ´nen Anbieter für Kurse im statistischen Buchen? Gruß tosch |
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17.03.2010, 11:42
Beitrag: #7
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
tosch schrieb:Kennt jemand ´nen Anbieter für Kurse im statistischen Buchen? Die sind selbsterklärend..... ............mit Ausnahme der KG-Buchungen (mein Eindruck). LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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17.03.2010, 12:06
Beitrag: #8
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Ich kann ja mal meinen Buchmacher fragen. ;-)
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17.03.2010, 12:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2010 12:10 von tolledeu.)
Beitrag: #9
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Ich kenne einen Förster, der kennt sich bestimmt auch gut aus mit Buchen.....
und Statistiken über die führt er auch ohne Ende duck und weg........ „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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18.03.2010, 09:56
Beitrag: #10
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
tolledeu schrieb:... mit Ausnahme der KG-Buchungen (mein Eindruck).Kellergeschoß? Krankengymnast? Kaugummi? Ich wähle den Förster |
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