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Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
25.01.2010, 21:33
Beitrag: #11
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Muss erst meinen GöGa füttern und begebe mich sodann auf die Suche.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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25.01.2010, 21:36
Beitrag: #12
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Zitat:Verböserung während Einspruchsverfahren, Hinweis: § 367 Abs. 2 Satz 2 AO ist auf Änderungen des angefochtenen Steuerbescheids während des Einspruchsverfahrens nach § 132 AO i.V.m. § 164 Abs. 2 AO entsprechend anzuwenden, wenn die Änderungsmöglichkeit nur deshalb besteht, weil die Festsetzungsfrist durch den Einspruch gemäß § 171 Abs. 3a AO in ihrem Ablauf gehemmt ist. - Urt.; BFH 25.2.2009, IX R 24/08; SIS 09 16 51

Das dürfte dir helfen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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25.01.2010, 21:37
Beitrag: #13
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Handschriftliche Notiz auf den Änderungsbescheiden: "Geändert nach § 172 I 2 AO."

Egal, ob nun Nummer 2 oder Satz 2 gemeint ist: Die angegebene Korrekturvorschrift ist zwar unzutreffend, aber das ändert ja nichts an der zutreffenden Korrekturvorschrift, oder?

Und an der FV rüttelt's erst recht nicht.

Was ist denn GöGa?

®
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25.01.2010, 21:39
Beitrag: #14
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Kiharu schrieb:Das dürfte dir helfen.

Doofe Frage: Ist der Prüfbericht nicht ein Verböserungshinweis?

®
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25.01.2010, 21:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2010 21:42 von Kiharu.)
Beitrag: #15
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Nö, aber ich geh später noch drauf ein. Muss jetzt wirklich zur Raubtierfütterung schreiten. Sonst gibts Tote und Verletzte *grins*
GöGa = Göttergatte und Hunger macht bei dem immer sehr böse

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25.01.2010, 21:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2010 22:01 von ecro.)
Beitrag: #16
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Danke dir.

Das Urteil sehe ich mir morgen als erstes an. Habs schon gefunden.

Meine Raubtiere füttern sich ja glücklicherweise schon selbst.

®
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25.01.2010, 22:07
Beitrag: #17
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Die angegebene Korrekturnorm ist total egal. Solange der Bescheid zu Ungunsten geändert wurde.

Der Prüfbericht kann schon kein Hinweis auf Verböserung sein, da zum Zeitpunkt des Ergehen desselbigen ja noch gar kein Hinweis auf drohende Verjährung vorhanden war. Da hatten wir ja noch die "andere" Ablaufhemmung. Das zum einen.

Und zum anderen, muss ein Hinweis auf Verböserung zwingend den Tipp mit der Rücknahme enthalten, sonst wäre der Hinweis nicht wirksam. Ich für meinen Teil habe noch gar gar gar keinen BP-Bericht mit einen solchen Hinweis gesehen (was ja im Übrigen auch Blödsinn wäre, wegen der "anderen" Ablaufhemmung s.o.)

Also, lass es dir durch den Kopf gehen, trumpf bei deinem Kollegen ein wenig auf und denkt dran, der Drops ist noch nicht endgültig gelutscht Big Grin

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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25.01.2010, 22:12
Beitrag: #18
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Ich bin grad sehr begeistert von dir.

Das wird wohl auch in meinen Brief einfließen, den ich meinem Kollegen nahelegen werde. (Letztlich bleibt es aber seine Entscheidung)

®
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25.01.2010, 22:35
Beitrag: #19
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Danke fürs Kompliment.
Dann hört der Tag wenigstens besser auf, als er begonnen hat Wink

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