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1% Regel und Fahrten als agB
21.01.2010, 11:58
Beitrag: #1
1% Regel und Fahrten als agB
Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch Wissentr�gern auf die Spr�nge helfen.

Ef hat Firmenfahrzeug und versteuert die Privatnutzung nach der 1% Regel. Im Rahmen der au�ergew�hnlichen Belastungen werden Fahrtkosten mit 0,3 � pro Kilometer f�r Fahrten betreffend das schwerstbehinderte Kind geltend gemacht.

Frage:
Geht das? Ich meine, er hat doch als solches keine Aufwendungen und von daher keine wirtschaftliche Belastung.

Weiss jemand Rat oder wie das zu behandelt ist?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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21.01.2010, 12:23
Beitrag: #2
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Also so aus dem Bauch raus w�rde ich sagen, das l�uft analog der 0,03%-Regel f�r Fahrten Wohnung-Arbeit-werden sie versteuert, k�nnen sie als WK angesetzt werden.
Also m�sste er die Fahrkosten als agB ansetzen k�nnen.

Dann gibts noch ein Urteil (AZ hab ich grad nicht zur Hand, kommt nach), nachdem in diesem Fall Fahrten f�r eine andere Einkunftsquelle nicht geltend gemacht werden k�nnen (zB 1% im Betrieb und zus�tzlich Fahrtkosten bei V+V), aber das liegt ja auch nicht vor-hier liegen ja agB vor?!

-----------------
LG
Clematis
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21.01.2010, 12:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 12:33 von Kiharu.)
Beitrag: #3
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Grunds�tzlich stimme ich dir zu aber

FG R-P 5 K 1431/98 hat bei Werbungskosten f�r Fahren eines AN bei vom AG gestelltem PKW und Ermittlung des geldwerten Vorteils nach 1% Regel Folgendes ausgef�hrt:

Zitat:Darauf kommt es jedoch im vorliegenden Fall nicht an, denn auch wenn die Fahrten nach V Privatfahrten in dem Sinne gewesen w�ren, dass die Nutzung des Pkw's f�r diese Fahrten vom Kl�ger als geldwerter Vorteil versteuert worden sind, kann dies den begehrten Fahrtkostenabzug nicht rechtfertigen. Entscheidungserheblich ist, dass dem Kl�ger, der f�r die Fahrten nach V den ihm von seiner Arbeitgeberin kostenlos zur Verf�gung gestellten Pkw benutzte, die geltend gemachten Aufwendungen gar nicht entstanden sind. S�mtliche Pkw-Kosten hat die Arbeitgeberin getragen. Voraussetzung f�r die steuerliche Ber�cksichtigung von Aufwendungen - unter welchem Gesichtspunkt auch immer - ist aber, dass Ausgaben in Geld oder Geldeswert vorgelegen haben, die durch ihr Abflie�en eine Verm�gensminderung bewirken, und dass diese Aufwendungen demjenigen zuzurechnen sind, der sie geltend macht. Der Kl�ger macht im vorliegenden Fall einen nichtabzugsf�higen Drittaufwand, n�mlich den der Arbeitgeberin, geltend. An der Tatsache, dass dem Kl�ger die geltend gemachten Aufwendungen nicht enstanden sind, �ndert auch der Umstand der Versteuerung der Nutzungsm�glichkeit nichts. �berl�sst ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kfz zur kostenlosen Benutzung, so ist der darin liegende geldwerte Vorteil Arbeitslohn.

Danach also ganz klar KEIN Kostenansatz.

Und weiter:

Zitat:Hat ein Arbeitnehmer beruflich veranlasste eigene Aufwendungen dadurch erspart, dass er entsprechende Sachbez�ge erhalten hat, so sind nicht etwa die ersparten Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, sondern allenfalls der zugrunde liegende Sachbezug mit dem Wert, mit dem er als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfasst wird (Kirchhof/S�hn, � 9, Rnr. B 24; BFH, Urteil vom 4. Juni 1996 IX R 70/94, NV 1997, 20). Aber auch die Ber�cksichtigung nur dieses Sachbezuges als Werbungskosten scheidet hier aus. Die Erfassung als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfolgte im vorliegenden Fall zul�ssigerweise nach der sog. 1%-Methode. W�hlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese stark vereinfachte und daher komfortable Art der (sch�tzungsweisen) Ermittlung des Sachbezuges, so m�ssen sie auch die damit einhergehenden Nachteile in Kauf nehmen, die hier f�r den Kl�ger darin bestehen, dass eine konkrete Zuordnung von Sachbez�gen zu bestimmten ersparten Aufwendungen und daher ein Werbungskostenabzug des entsprechenden Sachbezuges nicht m�glich ist. Ein anderes Ergebnis ist auch nicht daraus abzuleiten, dass die ebenfalls mit dem dienstlichen Kfz durchgef�hrten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte als Werbungskosten beschr�nkt abzugsf�hig sind, denn dieser Drittaufwand ist ausnahmsweise gesetzlich zugelassen, � 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG.

Die Frage, die sich danach stellt, ist also, kann ich das Urteil auch auf agB anwenden?

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21.01.2010, 13:14
Beitrag: #4
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
mE keine AGB, da kein Aufwand. Nur weil auf Einnahmeseite etwas versteuert wird, f�hrt das nicht zu Aufwand. Bei Dienstreisen o� werden die 30c ja nur als typisierter Aufwand angesetzt, der Aufwand wird der H�he nach typisiert, dem Grunde nach muss er aber vorliegen. Anderes gilt ja nur bei der EntfP. Das ergibt sich mE auch f�r AGB explizit aus der Ratio des Gesetzes. Es sollen materielle Belastungen anerkannt werden, nicht kalkulierte.
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21.01.2010, 14:41
Beitrag: #5
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
siehe R33.4 EStR 2005
" ... Macht ein gehbehinderter Steuerpflichtiger neben den Aufwendungen f�r Privatfahrten mit dem eigenen Pkw ..."

Ein Firmenfahrzeug ist kein eigener Pkw.

Von der Logik her k�nnte man h�chstens noch den %-Anteil dieser Fahrten an den Gesamtprivatfahrten von den versteuerten 1%-Kosten beantragen. Daf�r gibt es aber keine Regelung.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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21.01.2010, 14:52
Beitrag: #6
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Ich danke f�r die Meinungen. Ich denke auch, dass die Aufwendungen nicht zu ber�cksichtigen. Um dem Vorschlag von HC zu folgen, m�sste ein Fahrtenbuch gef�hrt werden. Dies wird aber durch die 1% Methode umgangen. Insofern ist dann auch die Kr�te der Nichtber�cksichtigung der Fahrten als agB zu schlucken.

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21.01.2010, 17:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 19:51 von meyer.)
Beitrag: #7
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Kiharu schrieb:Ich danke f�r die Meinungen. Ich denke auch, dass die Aufwendungen nicht zu ber�cksichtigen. Um dem Vorschlag von HC zu folgen, m�sste ein Fahrtenbuch gef�hrt werden. Dies wird aber durch die 1% Methode umgangen. Insofern ist dann auch die Kr�te der Nichtber�cksichtigung der Fahrten als agB zu schlucken.
Na ja, als zwingend sehe ich das nicht an, auch wenn das FG-Urteil in die Richtung geht. Vertreten kann man das nat�rlich.

Gegenargumente k�nnten sein:

Einerseits sind agB was anderes als WK (noch dazu im Urteilsfall wohl noch bei Fortbildungskosten zur gleichen Einkunftsart). Zum anderen k�nnte man durchaus die Auffassung vertreten, zu den Privatfahrten z�hlten auch die agB-Fahrten und dass der geldwerte Vorteil der auf die Privatfahrten entfallende Aufwand sei.

Ggf. w�re das im Sch�tzwege aufzuteilen. Einen Fahrtenbuchzwang sehe ich hier nicht. Das ist letztlich nur die Folge, wenn man die individuelle Ermittlung des geldwerten Vorteils als Voraussetzung fordern w�rde.

Vielleicht gibt es zu sowas ja irgendwann mal was h�chstrichterliches, zumal der BFH in dem Bereich ja, zumindest was Unternehmer angeht, zuletzt recht aktiv war.
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21.01.2010, 18:14
Beitrag: #8
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Ja, anteilige Steuerbelastung durch 1% ist Aufwand, kann man auch sch�tzen, aber wird iZw nicht gro�e Summe werden. Verhandlungsmasse.
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21.01.2010, 18:31
Beitrag: #9
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Mag ja sein, dass die Lohnsteuer auf das 1% Aufwand darstellen. Aber damit sind dann ja auch ALLE Privatfahrten abgedeckt. Die Fahrten f�r den Sohn, werden davon nun nicht die Masse sein. Ergo wird da nicht viel rumkommen, was als agB zu ber�cksichtigen w�re.


Das hier, w�re aber etwas zuviel des Guten

Zitat:dass der geldwerte Vorteil der auf die Privatfahrten entfallende Aufwand sei.

Die BMG f�r die Versteuerung stellt ja keinen Aufwand dar. Zumindest ist der Stpfl. dadurch nicht belastet. Eine echte Belastung stellt also nur die darauf entfallende Lohnsteuer dar.

Aber wollen wir doch mal ehrlich sein. Dann macht man in einem Jahr so einen Larry und mindert damit ja die beantragten Kosten und im n�chsten Jahr heisst, es dann einfach, die Fahrten wurden mit dem anderen (Privat-)PKW unternommen.

Ist doch alles doof. Ich mag solche F�lle einfach nicht. Da werden in die agB wirklich alle Fahrten (zur Oma, zum Opa, zu Tanten und Onkel, zur Patentante, zum Brunch, in den Vergn�gungspark 10.000 km ohne Arzt- und Behandlungsfahrten) reingedr�ckt. Das ist ne Familie mit drei kleinen Kindern und eines ist schwerbehindert. Dadurch machen die Kosten geltend, die Otto-Normal-Familie h�bsch aus zu versteuernden Einkommen bezahlen darf. 4x mal Urlaub und wollen dann noch die Kosten f�r den Urlaub plus Begleitperson durchdr�cken. Und das waren 0815 Familienurlaube.

Versteht mich nicht falsch, Eltern behinderter Kinder habens nicht leicht. Aber das ist doch kein Freifahrtschein alles von Steuer abzusetzen. Als Finanzamt hat man da nur sehr begrenzte M�glichkeiten. Und die Vorstellung, die Freizeitfahren werden mit dem Firmen-PKW gemacht und der AG bezahlt den Spass und zus�tzlich sollen dann mal eben noch 10.000 km plus 8.500 km (Arzt, Behandlungen) von der Steuer abgesetzt werden k�nnen, behagt mir �berhaupt nicht.

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21.01.2010, 18:31
Beitrag: #10
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
ich melde mich nochmal

Einig sind wir uns, dass Die Dienstreisepauschale nicht anwendbar ist, da kein eigener PKW.

Demnach geht es nur noch �ber eine Methode des konkreten Aufwandes. Eine Pauschelierung nach dem Motto erst 1% und dann ein Verh�ltnis, das geht m.E. nicht, obwohl ich dies ins Spiel gebracht habe. Man kann m.E. eben nicht in diesem Fall Pauschalierungen und Fahrtenbuchmethode zusammen verwenden, um den Aufwand zu ermitteln.

Nach der Fahrtenbuchmetode ist der konkrete Aufwand ermittelbar.

Da der Steuerpflichtige diese M�glichkeit besitzt, ist es sein Problem, ob er sie anwendet oder nicht.

Siehe dazu aber auch BFH 18.12.2004 BStBl 2004 II S. 453, d.h. h�here Kosten nach Aufwand als die Dienstreisepauschale sind auch nicht m�glich bei den a.g.B. in diesem Falle.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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