� 15 a UstG
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30.12.2009, 20:50
Beitrag: #1
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� 15 a UstG
Huhu :-)
Nu hat er mich also wieder mal mein "Lieblingsparagraph" erwischt .. ![]() Bei folgender Fallgestalltung kriege ich den Knoten in meinem Hirn seit nunmehr fast 2 Stunden nicht aufgel�st... vielleicht weiss ja von euch jemand Rat: Ein zu 100% umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer hat einen PKW in 2007 angeschafft und voll dem Betrieb und dem Unternehmen zugeordnet ( 100% Vorsteuerabzug) Er f�hrt ein nicht zu beanstandendes Fahrtenbuch ( an die Finanzamtler/innen : bitte so hinnehmen ![]() unternehmerischer = betrieblicher anteil ca 80 % Bei der Bewertung der privaten Nutzung f�r Zwecke der Ust gem � 10 Abs. 4 Nr. 2 Satz 3 UstG ist allerdings ,abweichend von der ertragsteuerlichen Nutzungsdauer, der 5 Jahreszeitraum des � 15a Ustg anzusetzen. Nur.. und da hakts bei mir, was passiert, wenn der PKW nach sagen wir 3 Jahren zum ertragsteuerlichen Buchwert (angemessener Wert unterstellt) durch den Unternehmer entnommen werden soll. Dann habe ich doch m.E. einen Fall des � 3 Abs. 1 b UstG iVm � 10 Abs. 4 Nr. 1 UstG Der F�hrt allerdings zu einer anderen Umsatzsteuer als eine Berichtigung nach � 15a UstG, da in diesem Fall eine Bemessungsgrundlage in H�he von 50% der Netto-AK einer 15a Berichtigung in H�he von nur noch Ust auf 40% der Netto-AK (15a) gegen�bersteht. Und das ist mein Gedankenproblem was mir Bauchschmerzen bereitet, denn bisher ging das immer so sch�n auf mit der Ust. Meint Ihr auch, dass ich mit der Umsatzsteuerpflichtigen Entnahme richtig liege ?? Vorab schon einmal Danke und einen guten Rutsch Euer Jive PS: mit dem rutschen bitte nicht w�rtlich nehmen... wir haben in Niedersachsen grad Eisregen ![]() "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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31.12.2009, 09:30
Beitrag: #2
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RE: � 15 a UstG
Moin,
Die steuerbare und steuerpflichtige Entnahme ist imho korrekt. Den � 15a brauchst Du nicht. � 15a Abs 8 greift n�mlich nicht, da der Umsatz (Entnahme) nicht anders zu beurteilen ist, als die f�r den urspr�nglichen Vorsteuerabzug ma�gebliche Verwendung (Beispiele in A 217b UStR). Gegenmeinungen? Gru� und ebenfalls allen einen sanften und guten Rutsch, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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31.12.2009, 14:17
Beitrag: #3
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RE: � 15 a UstG
Genau so! Berichtigung nach 15a VIII setzt ver�nderten Umsatz voraus;
S�lch/Ringleb Rn Ver�u�erung oder Lieferung gem. ��3 Abs.�1b eines Wirtschaftsguts gelten dann als �nderung der Verh�ltnisse f�r den restlichen Berichtigungszeitraum, wenn dieser Umsatz anders zu beurteilen ist als die f�r den urspr�nglichen Vorsteuerabzug ma�gebliche Verwendung. „Anders zu beurteilen“ ist der Umsatz der Ver�u�erung bzw Entnahme, wenn er z.�B. stfrei erfolgt, w�hrend bei Anschaffung eine Verwendung zur Ausf�hrung nur stpfl. Ums�tze oder jedenfalls sowohl stpfl. als auch stfr. Ums�tze beabsichtigt war oder bereits stattfand, die Vorsteuerabz�ge also in voller H�he bzw. anteilig (��15 Abs.�2 bis 4) abziehbar waren. also hier nicht einschl�gig, es bleibt bei der fikt. Lieferung! Gru� und guten Rutsch showbee |
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31.12.2009, 18:04
Beitrag: #4
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RE: � 15 a UstG
Na dann lag ich ja doch richtig mit meiner Vermutung ..
vielen Dank und guten rutsch :-) Euer jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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