Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
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15.12.2009, 18:09
Beitrag: #1
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Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
N´Abend Kollegen,
Fall: Steuererklärung mit Anlage SO 2008 wg. privatem Veräußerungsgeschäft (Grundstück). Frage: Gehören die Steuerberatungskosten, die für die Anlage SO abrechnen werde, zu den Veräüßerungskosten 2008 oder sind das (je nach Zahlungsmoral des Mandanten...:rolleyes nachträgeliche WK in 2009 bezw. 2010? Ich tendiere zu 2008 (wg. H 23 / Werbungskosten EStH: "Durch ein privates Veräußerungsgeschäft veranlasste Werbungskosten sind nach § 23 Abs. 3 - abweichend vom Abflussprinzip ...") LG, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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15.12.2009, 18:19
Beitrag: #2
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Da StB-Kosten WK sind, fallen die natürlich unter die Richtlinienregelung.
Tipp aus der Praxis: Sollten es Verluste gewesen sein, kommt es auf das Gleiche raus, wenn man die im Folgejahr als nachträgliche WK erklärt. Selbst bei einem Gewinn bekommt man das gleiche Ergebnis (meist) ggf. durch Verlustrücktrag hin. Nur wenn die Zahlung erst im übernächsten Jahr ist, klappt der Trick natürlich nicht mehr. |
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15.12.2009, 18:26
Beitrag: #3
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Nö.
Ist ´n satter Gewinn (auch, wenn der Mandant das dann angesichts der Steuernachzahlung dann sicher nicht mehr wahrhaben will, aber das ist ja meistens so:cool. Danke für die Bestätigung. Dann kann die Steuererklärung heut´ noch raus. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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15.12.2009, 18:40
Beitrag: #4
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
meyer schrieb:Tipp aus der Praxis: Sollten es Verluste gewesen sein, kommt es auf das Gleiche raus, wenn man die im Folgejahr als nachträgliche WK erklärt. Könnte aber gefährlich sein. Es sind nunmal keine nachtr. WK, und ein rückwirkendes Ereignis ist es auch nicht, da die Tatsache schon bekannt war..... |
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15.12.2009, 18:57
Beitrag: #5
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Das Blöde in Verlustfällen ist dann nur, dass die StB-Kosten sich dann ja wie eine GewStRSt zu alten Zeiten selbst bedingen, - je höher der Verlust, desto höher mein Honorar, desto höher der Verlust, dest höher das Honorar etc.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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15.12.2009, 19:10
Beitrag: #6
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
War bei mir bisher kein tatsächliches Problem, könnte es aber ja noch mal irgendwann werden:
Mir ist da nicht so ganz klar, wie das verfahrensrechtlich zu laufen hätte, angenommen, der Bescheid des Verursachungsjahres ist schon dicht. Die StB-Kosten fallen ja typischerweise mit zeitlicher Verzögerung an. Müssten die also ggf. im Schätzweg schon in die Erklärung mit rein? |
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15.12.2009, 19:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2009 19:27 von meyer.)
Beitrag: #7
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Catja schrieb:Das Blöde in Verlustfällen ist dann nur, dass die StB-Kosten sich dann ja wie eine GewStRSt zu alten Zeiten selbst bedingen, - je höher der Verlust, desto höher mein Honorar, desto höher der Verlust, dest höher das Honorar etc.Wieso? Bei den privaten VG ist genau genommen der Gegenstandswert der höhere Wert der Veräußerungserlöse oder der höhere Wert der Anschaffungskosten zzgl. WK. Und wenn ich einfach die StB-Kosten im Folgejahr reinnehme berechne ich das natürlich nicht nochmal. |
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15.12.2009, 20:14
Beitrag: #8
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Zitat:Mir ist da nicht so ganz klar, wie das verfahrensrechtlich zu laufen hätte, angenommen, der Bescheid des Verursachungsjahres ist schon dicht. Änderung nach § 173 AO möglich. Analog der Verwaltungsanweisungen zu Haushaltsnahen Dienstleistungen und nachträglicher Vorlage der Verwalterabrechnung. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.12.2009, 20:45
Beitrag: #9
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Das sehe ich nicht so.
Der StB kann doch schon die Höhe seiner Forderung beziffern, nachdem er die Anlage SO erstellt hat, und damit in die Ermittlung der Einkünfte nach § 23 einfließen lassen. Es kommt doch weder auf die Rechnungserstellung noch auf die Zahlung an. |
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15.12.2009, 20:47
Beitrag: #10
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Und genau so habe ich es jetzt auch gemacht.
Voher die SO-Kosten ausgerechnet und mit in die WK der SO geschrieben. Erklärung ist gerade in den Briefkasten gewandert. Feierabend. (naja, - fast...) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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