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Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
14.11.2009, 12:48
Beitrag: #1
Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Hallo,

vergangenen Montag wurde bekanntlich das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz in der Regierung beschlossen. Da man sich am Anfang der neuen Legislatur nicht blamieren will, gehe ich davon aus, dass Bundestag und Bundesrat "auf Linie" gebracht werden und dass das Gesetz auch spätestens am 31.12.2009 im BGBl steht.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz - Regierungsentwurf PDF

Geregelt ist u.a.:

Entwurf schrieb:Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Das Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der § 12 Absatz 2 Nummer 10 abschließende Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 11 wird angefügt:

11. die Vermietung von Wohn-und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält.

Nun stellt sich für jeden Hotelier die Frage, wie er nun seine Leistungen besteuern muss.

Ist denn die Erbringung von Frühstück, ggf. Halbpension oder gar Vollpension oder All-Inclusive Nebenleistung, welche das Schicksal der Hauptleistung teilen und somit auch unter die Ermäßigung fallen?

Nach Sölch/Ringleb, § 3 Rn. 532 gilt wohl:

Zitat:Eine Leistung, die sich aus mehreren Teilen zusammensetzt, ist eine einheitliche Leistung, wenn ein Teil Hauptleistung, ein anderer Teil aber eine Nebenleistung darstellt, die das steuerrechtliche Schicksal der Hauptleistung teilt. Eine Leistung ist als Nebenleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Maßgebend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (z. B. BFH v. 16. 1. 2003 V R 16/02, BStBl II 03, 445 - Car-Garantie und Autoverkauf; BFH v. 17. 4. 2008 V R 39/05, BFH/NV 08, 1712 - Seminarbroschüren). Ein Gesamtpreis kann allenfalls als Beweisanzeichen herangezogen werden. Die Nebenleistung teilt das rechtliche Schicksal der Hauptleistung.

--> m.E. gilt das für das Frühstück in jedem Fall, weil das eigentlich "usus" ist in Hotels. Halb- oder Vollpension wohl nicht mehr, oder?

Wie beratet ihr eure Mandanten?

Achso, die Begründung ist natürlich "mau"!

Regierungsbegründung schrieb:Mit der Änderung wird der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen auf 7 Prozent gesenkt. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen. Mit der Maßnahme wird von der Option in Artikel 98 Absatz 1 und 2 i. V. mit Kategorie 12 des Anhangs III der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom
28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU Nr. L 347 S. 1) Gebrauch gemacht.


Danke für eure Meinung.

showbee
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14.11.2009, 13:31
Beitrag: #2
RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Hallo,

Meine Mutmaßung:

Soweit das Frühstück zum Beherbergungsangebot dazu gehört, dürfte es sich um eine untergeordnete Nebenleistung der Hauptleistung handeln.

Sind Mahlzeiten separat buchbar, wird der Steuersatz wohl getrennt.

Fraglich bleibt es bei pauschalen Angeboten, wie sie zum Beispiel bei All-Inclusive-Angeboten der Fall ist oder eben bei Teilverpflegung.


Das Gesetz sagt absolut nichts dazu.
Sieht man sich die Änderung an, so dürfte es bei der bisherigen Rechtsauslegung von Leistung und Nebenleistung bleiben, da lediglich der § 12 Abs. 2 UStG um eine weitere Nummer 11 ergänzt wurde, somit lediglich gesetzlich geregelt ist, dass sich der Steuersatz ermäßigt.

Aber das ist alles Spekulation.
Selbst die DEHOGA sieht sich außerstande hierzu handfeste Informationen heraus zu geben und verweist auf den Zeitpunkt der Gesetzesveröffentlichung.

Vermutlich gibt es ein großes Durcheinander zum Jahreswechsel, weil dies mal wieder nicht spezifisch geregelt ist und das BMF-Schreiben zur Anwendung braucht dann bis April 2010.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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14.11.2009, 13:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2009 13:37 von phönix.)
Beitrag: #3
RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
showbee schrieb:--> m.E. gilt das für das Frühstück in jedem Fall, weil das eigentlich "usus" ist in Hotels. Halb- oder Vollpension wohl nicht mehr, oder?

tja, das ist wohl regional und von Hotelkette zu Hotelkette auch unterschiedlich

In anderen Staaten ist Frühstück schon immer fast ausschließlich wählbare Leistung gewesen. In Deutschland geht die Tendenz auch dahin.

Ich habe mal spaßeshalber bei hrs vom 15.-16.12. ein Einzelzimmer in München ab 4 Sterne gesucht - (probier mal!), da bieten die Hotels tendenziell auch eher Frühstück gesondert zwischen 14 und 34 (!!!) Euro an, die "Frühstück incl.-Angebote" sind in der Minderheit.

Also wird schon ÜF keine einheitliche Leistung sein...

schönen Tag noch

phönix
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14.11.2009, 13:50
Beitrag: #4
RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Im übrigen: Da die Hotelpreise wohl in etwa gleich bleiben dürften, würde die Regelung ausschließlich eine Ertrags-Subvention für die Hotelwirtschaft bedeuten. Wenn das das Ziel der Regierung ist, wird die Regelung allen Vor-Wahlzeit-Lobby-Erwartungen gerecht.

schönen Tag noch

phönix
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14.11.2009, 20:45
Beitrag: #5
RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Welchen tiefgreifenden Sinn hat diese Regelung eigentlich?
Sind denn die Übernachtungen so stark zurückgegangen?

Auch die Wiedereinführung der GWG-Regelung, oder vielmehr ein Wahlrecht ob 410 oder Pool. So groß wird das Wachstum dadurch nicht besschleunigt.
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15.11.2009, 00:57
Beitrag: #6
RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
btw: Schuld ist wirklich die Politik; im BMF ist die Sinnlosigkeit solcher Senkungen bekannt. Frankreich hat den Satz für Restaurants gesenkt und nur Ärger...

http://www.handelsblatt.com/politik/inte...ht;2434894
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15.11.2009, 11:38
Beitrag: #7
RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
phönix schrieb:Ich habe mal spaßeshalber bei hrs vom 15.-16.12. ein Einzelzimmer in München ab 4 Sterne gesucht - (probier mal!), da bieten die Hotels tendenziell auch eher Frühstück gesondert zwischen 14 und 34 (!!!) Euro an, die "Frühstück incl.-Angebote" sind in der Minderheit.


Hmmm... mE kann man HRS nicht als Maßstab nehmen; soweit ich mich erinner hängt deren Provision nämlich am Grundpreis, weshalb viele Anbieter eben Frühstück als Exclusivleistung einstellen.
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16.11.2009, 14:13
Beitrag: #8
RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Hallo,

inclusiv / exclusiv

Egal ob hrs oder ein anderer Vermittler, die Tendenz geht eindeutig dazu, dass Mahlzeiten eine Zusatzleistung darstellen. Angeboten wird immer mehr lediglich die Übernachtung.

Das ist eine rein wirtschaftliche Überlegung der Hotellerie, da die Übernachtungszahlen immer weiter zurück gegangen sind, bei gleichzeitiger Steigerung der Übernachtungskapazitäten.

Wegen der Preissteigerungen sind viele Reisende dazu übergegangen in Garni-Hotels auszuweichen oder gar private Pensionen aufzusuchen. Die sind familiärer und da war es immer schon üblich, dass das Frühstück separat gebucht werden musste.
Also hat die Hotellerie das übernommen um den Profit zu sichern und die Preise nicht noch weiter steigen zu lassen.


politischer Hintergrund

Im EU-Ausland war es schon immer so, dass in vielen Ländern die Hotellerie dem ermäßigten Steuersatz unterlegen war. Vor ca. 2 Jahren wollten einige EU-Länder ihren Steuersatz absenken, was nur mit Zustimmung der EU möglich war.
Nach einer Untersuchung und dem entsprechenden Antrag im Brüsseler Parlament hat die EU eine Verordnung erlassen, wonach den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, den Steuersatz zu senken.
Davon haben Länder wie Frankreich, Belgien und die Niederlande sofort Gebrauch gemacht. Sie waren auch der größte Befürworter dieser Aktion.

Die deutsche Hotellerie hat dann das Thema aufgegriffen und entsprechende Lobbyarbeit betrieben, die unter der großen Koalition nicht fruchten konnte, da sich die Regierungsparteien da nicht einig werden konnten.
Aber der Wahlkampf hat es möglich gemacht, dazu der glückliche Umstand der Wirtschaftskrise.


Das soweit ganz grob.


Für mich ist das eine branchenspezifische Subventionierung - nach der Automobilindustrie nun das Übernachtungsgewerbe.

Wer ist der nächste?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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16.11.2009, 14:53
Beitrag: #9
RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Warum eigentlich nicht wir? Big Grin

Wir machen zwar Dienstleistungen für die Mandanten, aber ebenso eigentlich für die Finanzverwaltung in gewissermaßen staatl. Interesse. Cool
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17.11.2009, 12:54
Beitrag: #10
RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Hallo

@opa

Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ==> ganz klar steuerfrei!

Rolleyes

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