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Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
10.11.2009, 15:40
Beitrag: #1
Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
Hi,

vielleicht kann mir jemand adhoch auf die Sprünge helfen, bevor ich ewig im Kommentaren schaue.

Ein Kind (Annahme das Voraussetzungen für KiG/KiFB grds vorliegen) erzielt Eink & Bez. Das Kind selbst wird Vater (und nein, ich bin es nicht!!!) und unterstützt die Mutter (Unterhalt nach agB Recht grds abzugsfähig wegen 1615l BGB). Mindert diese Unterhaltszahlung als zwangsläufiger Aufwand E&B iS des KiG Rechts?

1000Dank,

showbee
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10.11.2009, 15:57
Beitrag: #2
RE: Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
So auf die Schnelle kann ich mir nicht vorstellen, daß es wirklich zu diesen Zahlungen an die Kindesmutter kommen kann, da hier durch die eigenen Kindvoraussetzungen des Vaters, es zu einem sogenannten Mangelfall kommen müsste.
Aber ich denk nochmal nach.

Leben die Eltern denn zusammen, oder zahlt er wirklich? Wovon leben sie denn?
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10.11.2009, 16:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2009 16:11 von showbee.)
Beitrag: #3
RE: Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
SV: Vater (selbst noch Student, 24) jobt nebenher, wohnt mit Mutter (auch Studentin und nun Vollzeitmutter) zusammen; Mutter ist nicht mehr Kind, auch kein Unterhalt von eigenen Eltern. Vater unterhält die Mutter und das Kind durch den Job und leistet Bar- und Sachunterhalt. In der EStE müsste er in Höhe des GrundfreiB aGB ansetzen können. Geht das auch fürs KiG? Mutter erhält keine Sozialleistungen, da Bafög-Berechtigung dem Grunde nach, aber Einkommen der Eltern zu Hoch (hier werden - Schweinerei! - die Eltern noch berücksichtigt).
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10.11.2009, 16:40
Beitrag: #4
RE: Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
Zitat:Aber ich denk nochmal nach.
Hab nochmal nachgedacht, auch wenn es die nicht gefallen wird. Wink

Es geht beim KG bzw. der Grenze grundsätzlich um die EK und Bezüge auch wenn sie nicht tats. zur Verfügung stehen (s. R 32.10). Sie werden nur gekürzt um gesetz. SV Abzüge, besondere Ausb.-k. u. einiges weniges mehr.
SA und agB sind zwar ESt.-rechtlich zu berücksichtigen, aber nicht in Bezug auf die KG Grenze, also sind auch die agB (hier Unterhaltszahlungen) nicht zu berücksichtigen.
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10.11.2009, 16:49
Beitrag: #5
RE: Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
@Opa: ja, das macht leider Sinn. Ich hatte jedoch im Hinterkopf, dass man SV Abziehen kann, dass sind ja nach der Terminologie zweifelsfrei SoA und da begründete man das doch mit der Zwangsläufigkeit? Muss ich mal raussuchen. Wenn nun gesetzlicher Unterhalt nicht zwangsläufig ist? Grrrr... muss ich mal doch selbst nachlesen :-D
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10.11.2009, 17:05
Beitrag: #6
RE: Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
R 32.10 EStR:
Einkünfte sind stets in vollem Umfang zu berücksichtigen, also auch soweit sie zur Bestreitung des Unterhalts nicht zur Verfügung stehen oder die Verfügungsbefugnis beschränkt ist. 2Dies gilt nicht für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
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10.11.2009, 17:06
Beitrag: #7
RE: Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
Danke!
FG wir kommen!!!
*lol*
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10.11.2009, 17:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2009 19:15 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
Mal langsam. Erstmal schauen, wie hoch über der Freigrenze derjenige mit seinen Einkünften und Bezügen liegt.

Abziehbar ist auf jeden Fall die Unterhaltsbelastung für das Kind. Einzelheiten siehe die neue Dienstanweisung DA-FamEStG DA 63.4.3.4. Gibt es unter http://www.bzst.de/003_menue_links/010_k...index.html .

Ansonsten würde ich mal schauen, ob in Sachen Unterhalt für die Mutter des nichtehelichen Kindes nicht schon was beim BFH hängt. Kindergeldsachen, bei denen es um die Abzugsfähigkeit bestimmter nicht zur Verfügung stehender Beträge geht, sind da nämlich in Mengen anhängig.
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10.11.2009, 17:19
Beitrag: #9
RE: Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
meyer schrieb:Mal langsam. Erstmal schauen, wie hoch über der Freigrenze derjenige mit seinen Einkünften und Bezügen liegt.

Abziehbar ist auf jeden Fall die Unterhaltsbelastung für das Kind. Einzelheiten siehe die neue Dienstanweisung DA-FamEStG. Gibt es unter http://www.bzst.de/003_menue_links/010_k...index.html .

Ansonsten würde ich mal schauen, ob in Sachen Unterhalt für die Mutter des nichtehelichen Kindes, nicht schon was beim BFH hängt. Kindergeldsachen, bei denen es um die abzugsfähigkeit bestimmter nicht zur Verfügung stehender Beträge geht, sind da nämlich in Mengen anhängig.

Na klar langsam... deswegen ja auch das *lol* zur EStR. Jetzt habt ihr mich genügend aufgeklärt, dass hier ein Problem schlummert. Also komme ich um eine tiefgehende Recherche wohl nicht drumrum...
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10.11.2009, 17:58
Beitrag: #10
RE: Kindergeld; Minderung Eink & Bezüge um agB?
Zitat:...nicht schon was beim BFH hängt.
Ja, in dem Bereich wird viel geklagt, aber eben auch viel negativ entschieden. Ich pers. finde bspw. die Nichtberücksichtigung der LSt unverständlich (im Vergleich zur SV), aber KG ist sowieso ein eigenes Thema.
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