Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
30.07.2007, 12:52
Beitrag: #1
Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
AN ist angestellt bei der Firma A und wird von dieser zur Firma X entliehen, wo AN t�glich hinf�hrt.

Die Fahrten f�r die ersten drei Monate zur Firma X sind Dienstreisen und AN erh�lt Verpflegungsmehraufwand. Danach sind die Fahrten solche zw. Wohnung und Arbeitsst�tte

Zwei Jahre sp�ter k�ndigt AN bei Firma A und f�ngt bei Firma B an, die ihn wiederum zur Firma X entleiht, wo AN - ohne Unterbrechung - wiederum t�glich hinf�hrt.

K�nnen die ersten drei Monate wieder nach Dienstreisegrunds�tzen abgerechnet werden?

Oder bleiben die Fahrten zur Firma X solche zw. Wohnung und Arbeitsst�tte?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.07.2007, 13:33
Beitrag: #2
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Hallo

Wenn der AN nicht gerade bei einer Leiharbeiterfirma besch�ftigt ist, sehe ich gar keine DR, da der AN nur eingestellt wurde um bei der Fa. X zu arbeiten und bei seinem AG keine regelm. Arbeitsstelle hat, also keine DR.
R 37
Regelm��ige Arbeitsst�tte
(2) Regelm��ige Arbeitsst�tte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen T�tigkeit des Arbeitnehmers, z.B.�Betrieb oder Zweigbetrieb.
Dienstreise
(3) Eine Dienstreise ist ein Ortswechsel einschlie�lich der Hin- und R�ckfahrt aus Anlass einer vor�bergehenden Ausw�rtst�tigkeit. Eine Ausw�rtst�tigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer au�erhalb seiner Wohnung und seiner regelm��igen Arbeitsst�tte beruflich t�tig wird.

Viele Gr��e
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.07.2007, 13:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2007 13:51 von Vorwitzig.)
Beitrag: #3
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Die Arbeitgeber sind Unternehmensberatungen, die f�r andere Firmen Projekte durchf�hrt. Diese Projekte werden vor Ort in den Firmen von den Mitarbeitern des AG durchgef�hrt. Die Durchf�hrung eines Projektes kann schon mal 1-2 Jahre dauern. Es kann sich dann ein weiteres Projekt bei der selben Firma anschlie�en.

Ach ja, und die Mitarbeiter haben auch bei ihrem Arbeitgeber einen festen Arbeitsplatz. Dort sind sie, wenn ein Projekt zu Ende ist oder aber sie Projekte durchf�hren, die auch in den R�umlichkeiten des Arbeitgebers durchgef�hrt werden k�nnen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.07.2007, 14:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2007 14:19 von Hans-Christian.)
Beitrag: #4
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Vorwitzig schrieb:...
Die Fahrten f�r die ersten drei Monate zur Firma X sind Dienstreisen und AN erh�lt Verpflegungsmehraufwand. Danach sind die Fahrten solche zw. Wohnung und Arbeitsst�tte...


Seh ich nicht so.
siehe BMF-Schreiben vom 26.10.2005 Punkt III.
Fahrtkosten nach DR zeitlich unbegrenzt!

Bez�glich 30-km-Grenze Einspruch und Ruhen des Verfahrens.
siehe hier ein Beispieltext:

Der BFH hat in st�ndiger Rechtsprechung entschieden, dass es sich bei den Fahrten von der Wohnung zu st�ndig wechselnden T�tigkeitsst�tten um einen Typus handelt, der von � 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG seinem Zweck nach nicht erfasst werden soll. Diese Fahrten sind generell den Dienstreisen �hnlich. Ein Arbeitnehmer mit Einsatzwechselt�tigkeit f�hrt im ausschlie�lichen Interesse des Arbeitgebers zu st�ndig wechselnden T�tigkeitsst�tten. Die Entfernungen vom Wohnort schwanken oft stark. Die Benutzung �ffentlicher Verkehrsmittel scheidet in dieser Situation regelm��ig aus.
Der Arbeitnehmer hat auch nicht die M�glichkeit, durch eine entsprechende Wohnsitznahme selbst die H�he seiner Fahrtaufwendungen zu bestimmen. �berlegungen der privaten Lebensgestaltung scheiden deshalb f�r die Wahl des Wohnortes im Verh�ltnis zum Arbeitsort von vorneherein aus.
Daher sind alle Ausw�rtst�tigkeiten auch bei den Fahrtkosten gleich zu behandeln. Auch bei Dienstreisen gilt die 30-km-Grenze nicht.
Vor dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt wird unter dem Az. 4 K 62/06 bereits ein Klageverfahren gef�hrt.
Die Klage ist gegen das Finanzamt Genthin gerichtet.
Ebenfalls vor dem Finanzgericht N�rnberg ist ein Verfahren anh�ngig unter Az. III 30/2006.
Wir beantragen unter Hinweis auf die laufenden Klageverfahren ein Ruhen des Einspruchsverfahrens nach � 363 Abs. 2 Satz 1 AO.




VMA siehe ebenfalls BMF-Schreiben.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.07.2007, 14:22 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2007 14:29 von Vorwitzig.)
Beitrag: #5
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
HC, das versteh ich nicht. Der AN ist nicht an st�ndig wechselnden T�tigkeitsst�tten t�tig. Der AN war im konkreten Fall �ber 2 Jahre f�r die Firma A bei der Firma X t�tig. Dann hat AN den Arbeitgeber gewechselt und war f�r die Firma B bei der Firma X t�tig (=gleicher Arbeitsort). Der tats�chliche T�tigkeitsort war zweieinhalb Jahre bei der Firma X.

Trotzdem der AN mehr als zweieinhalb Jahre - erst f�r die Firma A und dann f�r die Firma B - bei der Firma X gearbeitet hat, hat der AN bei beiden AG einen festen Arbeitsplatz gehabt, den er allerdings so gut wie nie benutzt hat.

Worum es mir eigentlich nur geht, ist die Frage, ob mit dem Wechsel des Arbeitgebers - ohne Wechsel des tats�chlichen Arbeitsortes (AN bleibt ja weitern bei der Firma X) - erneut die Dreimonatsfrist in Gang gesetzt wird und erneut die Reisekosten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer und der Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann. Dann k�me ja auch wieder eine steuerfreie Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber in Betracht.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.07.2007, 14:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2007 14:25 von Opa.)
Beitrag: #6
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Hallo

Am Besten immer den genauen Sachverhalt darstellen. ;-)

Hier h�rt es sich denn doch eher nach einer EWT an, womit dann H-C Recht h�tte. Deshalb auch meine Einschr�nkung (Leiharbeisfirma), denn dann ist es auch eine EWT. Bei EWT kommt es nicht auf die Anzahl der Arbeisst�tten an. Sondern auf die Art der typ. T�tigkeit, und die ist beim Kunden vor Ort.

Viele Gr��e
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.07.2007, 14:27
Beitrag: #7
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Vorwitzig schrieb:HC, das versteh ich nicht. Der AN ist nicht an st�ndig wechselnden T�tigkeitsst�tten t�tig. Der AN war im konkreten Fall �ber 2 Jahre f�r die Firma A bei der Firma X t�tig. Dann hat AN den Arbeitgeber gewechselt und war f�r die Firma B bei der Firma X t�tig (=gleicher Arbeitsort). Der tats�chliche T�tigkeitsort war zweieinhalb Jahre bei der Firma X.

Trotzdem der AN mehr als zweieinhalb Jahre - erst f�r die Firma A und dann f�r die Firma B - bei der Firma X gearbeitet hat, hat der AN bei beiden AG einen festen Arbeitsplatz gehabt, den er allerdings so gut wie nie benutzt hat.

Die Firma X ist kein AG.
EWT kann auch 3 Jahre und mehr an ein und derselben Baustelle sein.

Wo siehst du ein Problem?

Komme in einer Stunde zur�ck.Mach jetzt meine 20km Radtour.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.07.2007, 14:31
Beitrag: #8
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Hans-Christian schrieb:Die Firma X ist kein AG.
EWT kann auch 3 Jahre und mehr an ein und derselben Baustelle sein.

Wo siehst du ein Problem?

Komme in einer Stunde zur�ck.Mach jetzt meine 20km Radtour.

Gibts daf�r eine Fundstelle?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.07.2007, 14:57
Beitrag: #9
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Ja, das erw�hnte BMF und die erw�hnten R 37 (5) LStR:

Einsatzwechselt�tigkeit
(5) Eine Einsatzwechselt�tigkeit liegt bei Arbeitnehmern vor, die bei ihrer individuellen beruflichen T�tigkeit typischerweise nur an st�ndig wechselnden T�tigkeitsst�tten eingesetzt werden; dies gilt auch f�r Leiharbeitnehmer. Absatz�4 Satz�6 gilt entsprechend. F�r die Anerkennung einer Einsatzwechselt�tigkeit ist die Anzahl der w�hrend eines Kalenderjahres erreichten T�tigkeitsst�tten ohne Bedeutung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.07.2007, 15:27
Beitrag: #10
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Opa schrieb:Ja, das erw�hnte BMF und die erw�hnten R 37 (5) LStR:

Einsatzwechselt�tigkeit
(5) Eine Einsatzwechselt�tigkeit liegt bei Arbeitnehmern vor, die bei ihrer individuellen beruflichen T�tigkeit typischerweise nur an st�ndig wechselnden T�tigkeitsst�tten eingesetzt werden; dies gilt auch f�r Leiharbeitnehmer. Absatz�4 Satz�6 gilt entsprechend. F�r die Anerkennung einer Einsatzwechselt�tigkeit ist die Anzahl der w�hrend eines Kalenderjahres erreichten T�tigkeitsst�tten ohne Bedeutung.

gilt das also auch, wenn - wie in meinem Fall - der AN zweieinhalb Jahre ausschlie�lich bei Firma X gearbeitet hat?

Ich habe da Probleme, eine solche T�tigkeit vom Wortlaut her als Einsatzwechselt�tigkeit zu qualifizieren (tu es aus steuerlichen Gr�nden nat�rlich gerne, wenn es tats�chlich so ist)

Bleibt die Frage: Wieso hat der AG A dem AN die Kosten f�r die Fahrten zur Firma X ab dem 4. Monat als pauschal versteuerte Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsst�tte erstattet? Und wieso verf�hrt AG B genauso?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation