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Arbeitszeugnis
15.10.2009, 10:30
Beitrag: #1
Arbeitszeugnis
Ich hab einer geringf�gigen gek�ndigt, und nun will sie ein Arbeitszeugnis. Das, das ich ihr geschrieben habe, passt ihr nicht.
Sie hat dann mal eins vorgeschrieben:

Zitat:Frau XXXXX, geboren XX.XX.XXXX, wohnhaft in XXXXX war in unserer Kanzlei vom 01.10.2008 bis 31.10.2009 als Steuerfachangestellte geringf�gig besch�ftigt. Die Arbeitszeit umfasste 8 Wochenstunden.

Ihr Aufgabengebiet umfasst das Erstellen von Buchhaltungen und den dazugeh�rigen Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie aller in einer Steuerkanzlei anfallenden Arbeiten.

Frau XXX zeigt Eigeninitiative, Flei� und Eifer, was sich in gl�nzenden Ergebnissen widerspiegelte. Sie zeichnete sich durch hohes Pflichtbewusstsein aus und verf�gt �ber eine gute Berufserfahrung, die sie mit Erfolg anwendete. Ihre Aufgaben erledigte sie immer selbst�ndig, vollst�ndig, mit Sorgfalt und hoher Genauigkeit. Sie f�hrte diese Leistungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.

Leider m�ssen wir das Arbeitsverh�ltnis zum 31.10.2009 aufgrund innerbetrieblicher Belange k�ndigen. Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr f�r die stets guten Leistungen. Wir w�nschen Frau XXXX f�r Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.


Lest Ihr das so wie ich?

-----------------
LG
Clematis
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15.10.2009, 10:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2009 10:44 von Taxman.)
Beitrag: #2
RE: Arbeitszeugnis
Zitat:"Ihre Aufgaben erledigte sie immer selbst�ndig, vollst�ndig, mit Sorgfalt und hoher Genauigkeit. Sie f�hrte diese Leistungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus."

hie� das nicht, dass sie langsam arbeitet?

Zitat:"aufgrund innerbetrieblicher Belange k�ndigen"

verstehe ich mit vorstehendem dann so:
Sie war zu langsam und/oder passte nicht ins Team.


mit dem positiven "floskeln" klingt das insgesamt f�r mich etwas widerspr�chlich

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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15.10.2009, 11:09
Beitrag: #3
RE: Arbeitszeugnis
Zitat:Die Arbeitszeit umfasste 8 Wochenstunden.
Viel kann sie nicht gemacht haben.
Zitat:Frau XXX zeigt Eigeninitiative, Flei� und Eifer...
Sie machte was sie wollte...
Zitat:...was sich in gl�nzenden Ergebnissen widerspiegelte
...nur hatte es nichts mit ihrer Arbeit zu tun.

Ich h�tte mir selbst ein anderes Zeugnis geschrieben. Aber wenn sie es so haben will.
Allerdings gibt es so viele Verklausulierungen, da� man vom Papier her, sowieso kaum konkrete R�ckschl�sse auf die Person ziehen kann. Ich w�rde mir da nicht allzuviel Gedanken machen.
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15.10.2009, 11:15
Beitrag: #4
RE: Arbeitszeugnis
Genauso wie Ihr lese ich das auch.

Und-einen AN, der so "gl�nzend" und zur "vollsten Zufriedenheit" arbeitet, den k�ndige ich doch nicht, oder?

Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich, soll sie´s haben!

-----------------
LG
Clematis
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15.10.2009, 11:16
Beitrag: #5
RE: Arbeitszeugnis
Unterschreiben und gut is`

Dass die das selber geschrieben hat, ergibt sich ja schon aus den Formulierungen. Klassischer Steuergehilfenstil. Kann man eigentlich nicht rausschicken.

Arbeitszeugnisse sind es einfach nicht wert, dr�ber nachzudenken. Eine Perversion des Arbeitsrechts. Jeder kriegt, was er haben will. Meistens ist das eh noch schlecht genug.

Und sehr oft rufen die Kollegen dann eh an, wenn sie die Bewerbung auf dem Tisch haben...

Gru�

towel day
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15.10.2009, 12:39
Beitrag: #6
RE: Arbeitszeugnis
Vieleicht will Sie ja gar keinen Job mehr und hat´s deshalb so formuliert... ;-)
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15.10.2009, 12:57
Beitrag: #7
RE: Arbeitszeugnis
also bei so einem zeugnis lie�e ich mir f�r die personalakte von dem arbeitnehmer best�tigen, dass es sich dabei um seine eigene formulierung handelte.

war das von dir geschriebene denn auch so negativ?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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15.10.2009, 13:08
Beitrag: #8
RE: Arbeitszeugnis
Zitat:... Erstellen von Buchhaltungen und den dazugeh�rigen Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie aller ... Arbeiten.
Ja, macht Ihr die UStVA´s manuell?
Und das Aufgabengebiet umfa�t aller Arbeiten

Zitat:Frau XXX zeigt Eigeninitiative, Flei� und Eifer, was sich in gl�nzenden Ergebnissen widerspiegelte. Sie zeichnete sich durch hohes Pflichtbewusstsein aus und verf�gt �ber eine gute Berufserfahrung, die sie mit Erfolg anwendete. Ihre Aufgaben erledigte sie immer selbst�ndig, vollst�ndig, mit Sorgfalt und hoher Genauigkeit. Sie f�hrte diese Leistungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.
Mir wird ganz schwindlig - mal Gegenwart, mal Vergangenheit
Die immer perfekte Kraft
Und dann dieses Herausstellen von Selbstverst�ndlichkeiten ...


Ich halte es wie Opa:
wenn sie es denn so haben will ...

aber ich w�rde so einen schlechten Stil nur �u�erst ungern auf meinem Briefpapier rausgeben wollen
Behalt blo� ihr vorformuliertes Zeugnis als Nachweis!
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15.10.2009, 18:37
Beitrag: #9
RE: Arbeitszeugnis
Wie w�re es denn mit diesem kleinen Zusatz???:


Ihr Aufgabengebiet umfasst das Erstellen von Buchhaltungen, den dazugeh�rigen Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie aller in einer Steuerkanzlei anfallenden Arbeiten einschlie�lich des Verfassens von Arbeitszeugnissen. Tongue


lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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16.10.2009, 08:12
Beitrag: #10
RE: Arbeitszeugnis
Hallo,

Papier ist geduldig.
Und wer die Zeilen nicht hinterfragt ist selber schuld.


Ich habe mir die Menschen angeschaut, mit ihnen gesprochen und bin, soweit sie diesen Teil der Vorstellung bestanden haben, ganz gem�tlich Essen gegangen.
Wer den Part noch �berstanden hat - und das waren nicht sehr viele - deren vorherige Arbeitgeber habe ich kontaktiert. Manchmal telefonisch, manchmal pers�nlich, je nach der zu besetzenden Position.

Und damit bin ich in 99% der F�lle immer richtig und gut gefahren.


Denn selbst wenn die Person eingestellt wird, hei�t es ja nicht gleich auf immer und ewig. Sie m�ssen dann schon noch beweisen, dass sie die Position vern�nftig ausf�llen k�nnen. Probezeit habe ich nie als vergebliche Zeit betrachtet. Es ist die praktisch-qualitative Bew�hrung.
Wenn ich ein neues Produkt herstelle und einf�hre, dann braucht es auch, bis es so ist, wie es sein soll. Ist bei der Besetzung von Stellen nicht anders.
Ob jemand kommunikativ, gruppen- und teamf�hig oder flexibel ist, ob jemand geistig beweglich ist, innovativ ist etc. das kann mir kein Papier der Welt garantieren oder best�tigen.
Und wer gibt heute noch was auf Zeugnisse, wo doch die Gerichte l�ngst bestimmen was da drin zu stehen hat und was nicht.
Arbeitsrecht �ber freie Meinungs�u�erung!

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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