�nderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-sch�ttungen gem�� � 32 a KS
|
29.06.2009, 10:34
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
�nderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-sch�ttungen gem�� � 32 a KS
� 32 a 2007 hat geregelt, dass ge�nderte K�rperschaftsteuerbescheide, die wegen einer Ber�cksichtigung einer VGA erlassen, aufgehoben oder ge�ndert werden, der Steuerbescheid gegen�ber dem Gesellschafter aufgehoben oder ge�ndert werden kann.
Mir geht es um die rein technische Abwicklung: Grundfall: A ist an der A-KG beteiligt (gewerblich), diese wiederum h�lt Anteile an der A-GmbH. Bei A-GmbH wird eine VGA zu Gunsten des A festgestellt. Dieser h�tte ein zu hohes Gehalt bekommen, Gewinnerh�hung � 100.000,00 im Jahr 2001 (Halbeink�nfteverfahren), � 100.000,00 gelten als VGA. Als Konsequenz: 1. H�here K�rperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbelastung auf Ebene der A-GmbH. 2. Bei A-KG wegen Halbeink�nfteverfahren Gewinnerh�hung um � 50.000,00. 3. Wegen � 32a KStG m�sste theoretisch Einkommensteuerbescheid des A f�r 2001 dergestalt ge�ndert werden, dass seine nicht selbst�ndigen Eink�nfte um � 100.000,00 gemindert werden und durch die erh�hte Gewinnzuweisung aus der A-KG (� 50.000,00 entsprechend seines Gewinnanteils) ersetzt werden. Insoweit verstehe ich das auch noch. Wie ist es jedoch hinsichtlich der einbehaltenen Lohnsteuer? Bleibt die Anrechnung der einbehaltenen Lohnsteuer als vorausgezahlte Einkommensteuer des A bei der Abrechnung der Einkommensteuer des A erhalten oder entf�llt diese Anrechnung nunmehr? Immerhin haben wir fr�her mal gelernt, dass die Anrechnung von Steuern nur insoweit m�glich ist, wie die Eink�nfte aus dieser Einkunftsquelle bei dieser Einkunftsart erfasst sind. Ist das nunmehr aufgehoben (ich kenne blo� keine Quelle) oder gilt es weiter? Vielen Dank f�r Eure Infos! schönen Tag noch phönix |
|||
29.06.2009, 12:33
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: �nderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-sch�ttungen gem�� � 32 a KS
Also wir handhaben das so, dass die Lohnsteuer so bleibt wie bisher.
An der abgef�hrten Lohnsteuer hat sich ja auch nichts ge�ndert durch die vGA. |
|||
29.06.2009, 19:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2009 19:38 von Kiharu.)
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: �nderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-sch�ttungen gem�� � 32 a KS
@Petz
An der abgef�hrten LSt hat sich nix ge�ndert, aber an der H�he der Eink�nfte. Statt 100.000 � 19 nun x-Anteil von 50.000 � 15 und das ist schon ein Unterschied. Die Anrechnung wird dann nach � 130 AO ge�ndert. Da nach � 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG die LSt nur insoweit angerechnet wird, wie Eink�nfte erfasst worden sind. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
29.06.2009, 21:37
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: �nderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-sch�ttungen gem�� � 32 a KS
Kiharu schrieb:Da nach � 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG die LSt nur insoweit angerechnet wird, wie Eink�nfte erfasst worden sind. Wie l�uft das dann technisch ab: Lohnsteuer ist auf 100.000 abgef�hrt worden. Steuerklasse 6 mit 45.000 Lohnsteuer + 2.000 Soli + 3000 KiSt Versteuert werden 50.000 (Halbeink�nfteverfahren) Aber Eink�nfte sind "erfasst" 100.000 - sie unterliegen jedoch nur zur H�lfte der Besteuerung. Verbleiben jetzt die kompletten gezahlten Betr�ge im Abrechnungsteil? Oder nur zur H�lfte? schönen Tag noch phönix |
|||
29.06.2009, 21:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2009 21:55 von Kiharu.)
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: �nderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-sch�ttungen gem�� � 32 a KS
Ich glaub ich hab Petz unrecht getan:
Im Gesetz steht Zitat:die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink�nfte oder auf die nach � 3 Nr. 40 dieses Gesetzes oder nach � 8b Abs. 1 und 6 Satz 2 des K�rperschaftsteuergesetzes bei der Ermittlung des Einkommens au�er Ansatz bleibenden Bez�ge entf�llt Das heisst keine �nderung bei der Anrechnung. 50.000 sind erfasst als Eink�nfte und die anderen 50.000 bleiben nach � 3 Nr. 40 au�er Ansatz. Insofern hat Petz v�llig Recht gehabt! Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
30.06.2009, 17:18
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: �nderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-sch�ttungen gem�� � 32 a KS
Alles andere macht ja auch keinen Sinn.
Die Steuer wurde ja nun mal abgef�hrt und ist damit auf jeden Fall anrechenbar. Dabei kann es ja keine Rolle spielen, ob sie bei � 19 oder bei � 20 angerechnet wird. Es ist bei vGA's seit Einf�hrung des Halbeink�nfteverfahrens nun mal so, dass es bei der Einkommensteuer des Gesellschafters zu einer Erstattung f�hrt. Damals wurde sogar hei� diskutiert, ob Pr�fer �berhaupt noch vGA's feststellen sollen.... Man ist aber zu dem Ergebnis gekommen, dass das Mehrergebnis bei der KSt und der GewSt immer noch h�her ist als die Erstattung bei der ESt, so dass die Finanzverwaltung im Plus bleibt.... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: