Steuervorteil eigenes Haus?
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28.05.2009, 17:45
Beitrag: #1
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Steuervorteil eigenes Haus?
Im bekanntenkreis wurde der folgende Fall aufgeworfen:
Sohn zieht mit Familie in das elterliche Haus und baut dieses aus. Besitzanteile sind 25% Sohn, 75% Mutter. Ausser den abzugsfähigen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sehe ich erstmal keine Möglichkeit. Aber ich mach ja auch keine Steuern mehr, also wollte ich hier mal fragen: gibt es noch Möglichkeiten Steuern zu sparen, im o.g. Fall? |
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28.05.2009, 20:14
Beitrag: #2
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RE: Steuervorteil eigenes Haus?
§ 35a Abs. 3 EStG lässt nur den Abzug von für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu, nicht jedoch für Ausbaumaßnahmen, die zu Herstellungskosten führen.
Auch sonst sieht es bei selbstgenutztem Hasu mau aus mit Steuern sparen... Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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29.05.2009, 07:22
Beitrag: #3
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RE: Steuervorteil eigenes Haus?
Hallo,
kleiner Hinweis von mir ---> CO2-Richtlinie Würde einfach mal prüfen welche Fördermittel über die Stadt, die örtlichen Versorgungswerke, das Land bzw. die KfW-Bank beantragt werden können. Inzwischen gibt es wieder über 600 Fördermaßnahmen, die keiner mehr so genau geordnet bekommt, da eben so viele Stellen daran beteiligt sind. Steuerlich sehe ich auch nichts. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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29.05.2009, 14:06
Beitrag: #4
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RE: Steuervorteil eigenes Haus?
Kann man bei einem Anbau, z.B. die Kosten die für das alte Badezimmer angefallen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen, während die Kosten für den Mauerer, der die neuen Wände gezogen hat, nicht angesetzt werden können?
Ist es möglich abzugrenzen: Anbau mit HK / Modernisierungskosten? Gruß, derkleine |
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29.05.2009, 14:12
Beitrag: #5
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RE: Steuervorteil eigenes Haus? | |||
02.06.2009, 15:29
Beitrag: #6
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RE: Steuervorteil eigenes Haus?
Hm,
da lese ich allerdings: "§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhal-tungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuer-pflichtigen erbracht werden, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich durch Mit-glieder des privaten Haushalts erledigt werden, oder um Erhaltungs- und Modernisierungs-maßnahmen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden." "unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Her-stellungsaufwand darstellen." Um einen Neubau handelt es sich ja nicht. Danach dürfte ich doch alle handwerklichen Leistungen heranziehen. Es ist ja eh eine Begrenzung von 600/1200 Euro vorgesehen. Eine Aufteilung von Baumaßnahme und AHK muss also nicht erfolgen. Ich bitte um korrektur. Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, dass es so ist. Gruß, derkleine |
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02.06.2009, 15:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2009 16:05 von Opa.)
Beitrag: #7
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RE: Steuervorteil eigenes Haus?
Bei einem "Anbau" wird neuer Wohnraum geschaffen bzw. etwas was es bisher nicht gab (bspw. Terrasse).
Bei "Renovierungs-, Erhal-tungs- und Modernisierungsmaßnahmen" wird etwas Altes gegen etwas Neues ausgetauscht nzw. modernisiert (bspw. Heizung von Kachelofen auf Fernwärme, Fensteraustausch usw.). Ist doch eigentlich eindeutig, oder? Sicherlich wird man nicht jeden Nagel bzw. Handschlag eindeutig zuordnen können und durch die Begrenzung wird der Höchstbetrag bestimmt überschritten werden, aber ein neuer Badeinbau fällt eben nicht darunter, das Auswechseln der Badewanne dagegen schon. |
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