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Private PKW-Nutzung
17.04.2009, 09:01
Beitrag: #1
Private PKW-Nutzung
Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen (...auch die vom FA und vom LoHi)

Ich habe mich grad ein wenig verrannt, komme aus meinem Wirr-Warr im Kopf nicht mehr raus.

Folgende Konstellation.

Mandant ist Gesellschafter-GF einer GmbH, welche ein Pflegeheim betreibt.
Sitz der Gesellschaft (Büro etc.) und Wohnort des GGF ist Ort A (im selben Haus)
Das Pflegeheim ist im 500 km entfernten Ort B und wird ca. 2x die Woche aufgesucht.

Sind hier die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (0,03%) für die Fahrten zum Pflegeheim zu versteuern?

Ich meine nicht, da er ja nicht von seiner Wohnung aus das Pflegeheim aufsucht, sondern erst "rübergeht" zur GmbH und von da ab losfährt.

Sehe ich das richtig oder übersehe ich da was? Habe irgendwie die ganze Zeit die Neuregelung der regelmäßigen Arbeitsstelle im Kopf und dementsprechend ein leichtes Störgefühl.
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17.04.2009, 09:13
Beitrag: #2
RE: Private PKW-Nutzung
Hier müsste man erstmal klären, wo denn die regelm. Arbeitsstätte ist. Er ist wohl fast tgl. im Büro (A), aber bei 500 km Entfernung wird er im Heim (B) sich auch nicht nur eine Stunde (2x wtl. Besuch) aufhalten. So wie es geschildert ist, klingt es für mich nach 2 regelm. Arbeitsstätten und dann wäre m.E. die entferntere Arbeitsstätte (das Heim B) mit der 0,002 Methode anzusetzen.
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17.04.2009, 12:57
Beitrag: #3
RE: Private PKW-Nutzung
Keaton schrieb:Ich meine nicht, da er ja nicht von seiner Wohnung aus das Pflegeheim aufsucht, sondern erst "rübergeht" zur GmbH und von da ab losfährt.


So sieht das die Finanzverwaltung nicht.

Schau Dir mal meinen kilometerlangen Thread zu den Fahrten Wohnung-Arbeit an, da gehts im Prinzip um das gleiche.

-----------------
LG
Clematis
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17.04.2009, 13:35
Beitrag: #4
RE: Private PKW-Nutzung
Hallo

R 9.3 Abs. 3 LStR

Zitat: Regelmäßige Arbeitsstätte

(3)
Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht. Nicht maßgebend sind Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit. Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist auszugehen, wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird. Bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit (z. B. befristete Abordnung) an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens wird diese nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte.


Ich würde argumentativ hier die Zuordnung zur GmbH begründen und die Fahrten zur entfernten Betriebsstätte eben als Dienstreise deklarieren.
Insoweit kann ich das nachvollziehen.

Allerdings sehe ich es wie @Clematis auch, dass die Verwaltung dem so nicht Folge leisten wird, zumal die Kernproblematik der eigentlichen Geschäftsführungstätigkeit ja nicht in der Geschäftsführung des Sitzes der GmbH sondern in der Geschäftsführung des Betriebes des Pflegeheims besteht.

Und da kann ich mich letztlich nur der Argumentation der Verwaltung und von @Clematis anschließen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.04.2009, 16:04
Beitrag: #5
RE: Private PKW-Nutzung
zaunkönig schrieb:... zumal die Kernproblematik der eigentlichen Geschäftsführungstätigkeit ja nicht in der Geschäftsführung des Sitzes der GmbH sondern in der Geschäftsführung des Betriebes des Pflegeheims besteht.

Sorry, ich glaube ich habe da u.U. wichtige Punkte vergessen zu erwähnen. Sad

Es gibt einen zweiten GF (nicht Gesellschafter) ebenfalls am Wohnort A, der ggü. den Plegekassen als Heimleiter ausgewiesen ist und diesen Posten auch wahrnimmt (2-3x die Woche).
Weiterhin ist im Heim vor Ort eine PDL (Pflegedienstleiterin) angestellt die den pflegerischen Bereich managed.
Der Ges.-GF mit der xxx-verlängerung ist da quasi der kaufmännische GF.

Denke schon das man da die Dienstreise argumentieren kann, auch wenn´s auf "wackeligen" Beinen steht.

btw. Stehe irgendwie auf "Kriegsfuß" mit der Neuregelung der regelmäßigen Arbeitsstätte.
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17.04.2009, 19:42
Beitrag: #6
RE: Private PKW-Nutzung
So groß sind doch die Unterschiede gar nicht, zwischen R 37 (2) (alt)und R 9.4 (3) (neu) gar nicht. Cool
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17.04.2009, 19:45
Beitrag: #7
RE: Private PKW-Nutzung
Hallo,

macht die Sache ja noch problematischer für Dich und einfacher für die Finanzverwaltung.

Wenn das Pflegeheim einen Geschäftsführer für die (technische) Leitung hat und der hier relevante Geschäftsführer ist der kaufmännische Leiter, dann stellt sich die Frage: "Warum muss der ein bis zwei mal die Woche in das Pflegeheim. Die kaufmännischen Belange könnte er auch von Ort A aus erledigen. Dann träfe die Betriebsstättenregelung lediglich den "technischen" GF und alles wäre in Ordnung.

So sieht es aber so aus, als hätte das Pflegeheim ein kaufmännisches Büro und die Anwesenheit des hier relevanten GF ist notwendig um die Geschäfte im Pflegeheim vor Ort zu bearbeiten. Damit kommt er doch erst recht in die Zwangslage das er zwei regelmäßige Betriebsstätten aufsucht.


Ich gebe Dir ja recht, dass die neue Regelung nicht so schön aus Sicht der Steuerpflichtigen ist, aus Sicht der Verwaltung schon. Und Streitpotenzial birgt sie ohnehin.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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21.04.2009, 19:22
Beitrag: #8
RE: Private PKW-Nutzung
also ich würds mal ganz pragmatisch angehen :-)

2 regelmäßige Arbeitsstätten .. damit gelten Dienstreisegrundsätze und keine Fahrten zwischen wohnung und Arbeit.

Wenn das Fa muckt kann man immer noch argumentieren :-)

lg und schönen Feierabend,

Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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13.01.2010, 12:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2010 12:11 von Taxman.)
Beitrag: #9
RE: Private PKW-Nutzung
Hallo zusammen,

ich häng mich hier mal ran Smile

SV:
AN eines in Deutschland bekannten Energieversorgers bekommt einen Pkw gestellt, im Dienstvertrag wird das ganze "firmenfinanzierter Pkw" genannt. Fahrtenbuch wird nicht geführt. also 1%-regelung

Geldwerter Vorteil laut Gehaltsabrechnung 163¤ p.m.

Nettoabzug Pkw 475¤ p.m.

der Pkw hat nicht den BLP des GW sondern eher des Nettoabzuges.

kann sich einer die differenz von 313¤ erklären bzw. mir dann auch?


Danke im Voraus
Tax

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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13.01.2010, 12:32
Beitrag: #10
RE: Private PKW-Nutzung
Eventuell muss der AN was zuzahlen?

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LG
Clematis
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